Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen

Alle verfügbaren Informationen zu den Strassenverkehr bezogenen Massnahmen (Messungen, Kontrollen, Planungen, etc) des Lärm- und Emissionsschutzes im Stadtteil Rommelsbach seit Einführung des flächendeckenden Tempolimits von 30km/h in 2021. Bitte übermitteln Sie mir auch die gleichen Informationen zum Landkreis Reutlingen zum Vergleich.

Hintergrund der Anfrage ist, dass die Massnahmen der Verkehrskontrollen in Rommelsbach ganz offensichtlich unzureichend sind und selbst die Fahrzeuge der reutlinger Betriebe das Tempolimit von 30 km/h auf der Kniebisstrasse missachten.

Ergebnis der Anfrage

Bis jetzt ist die Anfrage lediglich zweimal an andere Behörden weitergereicht worden. Eine Zuständigkeit wird jeweils verneint, was das Zuständigkeitchaos leider deutlich aufzeigt. Ein Ergebnis ist leider noch ausstehend.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Mai 2021
  • Frist
    30. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbaren Informa…
An Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen [#221235]
Datum
28. Mai 2021 13:18
An
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren Informationen zu den Strassenverkehr bezogenen Massnahmen (Messungen, Kontrollen, Planungen, etc) des Lärm- und Emissionsschutzes im Stadtteil Rommelsbach seit Einführung des flächendeckenden Tempolimits von 30km/h in 2021. Bitte übermitteln Sie mir auch die gleichen Informationen zum Landkreis Reutlingen zum Vergleich. Hintergrund der Anfrage ist, dass die Massnahmen der Verkehrskontrollen in Rommelsbach ganz offensichtlich unzureichend sind und selbst die Fahrzeuge der reutlinger Betriebe das Tempolimit von 30 km/h auf der Kniebisstrasse missachten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221235/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Sehr Antragsteller/in die gesamten Unterlagen und Daten zur Entscheidung der Einführung des Tempolimits ua in der…
Von
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Betreff
Antwort: Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen [#221235]
Datum
31. Mai 2021 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die gesamten Unterlagen und Daten zur Entscheidung der Einführung des Tempolimits ua in der Kniebisstraße (wie im übrigen im gesamten Stadtgebiet und allen 12 Bezirksgemeinden in Reutlingen) zur Umsetzung des Lärmaktionsplans (EU-Richtlinie) befinden sich bei den zuständigen Ämtern der Stadt Reutlingen. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen, frage ich nun bei Ihnen an, ob Sie zustimmen, dass ich ihre mail an die zuständigen Stellen bei der Stadt Reutlingen weiterleite. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Gerne dürfen Sie die Anfrage an die zuständige Stelle weiterleiten. Besten Dank. …
An Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen [#221235]
Datum
31. Mai 2021 10:09
An
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Gerne dürfen Sie die Anfrage an die zuständige Stelle weiterleiten. Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221235/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Sehr Antragsteller/in ihre mail habe ich mit ihrem Einverständnis zuständigkeitshalber an das Amt für Stadtentwi…
Von
Bezirksamt Rommelsbach Reutlingen
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen [#221235]
Datum
31. Mai 2021 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ihre mail habe ich mit ihrem Einverständnis zuständigkeitshalber an das Amt für Stadtentwicklung und Vermessung der Stadt Reutlingen weitergeleitet. Sie erhalten von dort weiteren Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Reutlingen
Sehr Antragsteller/in in Reutlingen bzw. Rommelsbach handelt es sich nicht um ein flächendeckendes Tempo 30, sond…
Von
Stadt Reutlingen
Betreff
WG: Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen [#221235]
Datum
31. Mai 2021 16:10
Status
Warte auf Antwort
SignaturfamilienfreundlicherBetrieb-mitLink.jpg
11,9 KB


Sehr Antragsteller/in in Reutlingen bzw. Rommelsbach handelt es sich nicht um ein flächendeckendes Tempo 30, sondern um ein streckenbezogenes Tempo 30 (oder auch Tempo 40) aus Lärmschutzgründen. Um eine Geschwindigkeit im klassifizierten Straßennetz reduzieren zu können, muss eine Begründung vorliegen. Die Begründung kann die Verkehrssicherheit, die Luftreinhaltung oder wie im Fall von Rommelsbach der Lärmschutz sein. Es gab eine große reutlingenweite Lärmuntersuchung bzw. -kartierung, aus der der Lärmaktionsplan entwickelt wurde. Tempo 30 war dann möglich, wenn die Lärmpegel an den Gebäuden im Bereich der Gesundheitsgefährdung liegen. Dies war u. a. in der Kniebisstraße der Fall, so dass hier Tempo 30 eingeführt wurde. Ihre Anfrage bezüglich der Kontrollen leite ich zuständigkeitshalber an unser Amt für öffentliche Ordnung weiter. Wie sich die Sache mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen im Landkreis Reutlingen verhält, haben wir keine Informationen. Wir haben nur Informationen für die Gemarkung Reutlingen. https://www.reutlingen.de/EU-Umgebungslaermrichtlinien Nach unserer Kenntnis sind die Kommunen selbst für die Umsetzung des Lärmaktionsplans zuständig. Ggf. erhalten Sie Informationen beim Kreisstraßenbauamt des Landkreises. Anbei die Webseite. https://www.kreis-reutlingen.de/de/Service-Verwaltung/aemter-Organigramm/Amt?view=publish&item=level3&id=5 Ihre Daten geben wir nur verwaltungsintern an das zuständige Amt für öffentliche Ordnung weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ba…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen“ [#221235]
Datum
9. Juni 2021 13:36
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221235/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Zuständigkeit mehrfach abgeändert wurde und ich mehrfach fälschlich an unzuständige Stellen verwiesen wurde. Das Landesministerium für Verkehr BW hat mir zu der Zuständigkeit das Bezirksamt Rommelsbach genannt hat. Die Zuständigkeit ist weiter nicht klar, da die jeweiligen Stellen eine Zuständigkeit jeweils verneinen. Ich bitte nun eine rechtlich Verbindliche Zuständigkeit fordern und zu ermitteln, damit klar werden kann wer der Anspruchsempfänder meiner Anfrage tatsächlich ist. Die aus um den Rechtsweg ggf. beschreiten zu können, was aktuell nicht möglich erscheint. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 221235.pdf - 2021-05-31_4-SignaturfamilienfreundlicherBetrieb-mitLink.jpg Anfragenr: 221235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221235/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsbezogener Lärm- und Emissionsschutz in Rommelsbach und dem Kreis Reutlingen“ [#221235]
Datum
9. Juni 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Ablehnung Anfrage
Von
Amt für öffentliche Ordnung Reutlingen
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Anfrage
Datum
24. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit: Antrag vom 9. Juni an das Bezirksrathaus Rommelsbach AZ: 0221.4-15-201 Sehr Antragsteller/in…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Antrag vom 9. Juni an das Bezirksrathaus Rommelsbach AZ: 0221.4-15-201
Datum
13. Juli 2021 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
817,2 KB
Sehr Antragsteller/in in o.g. Sache erhalten Sie als Anlage unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen