Verkehrserhebung / Fahrgastzahlen für die Buslinie 133 und 233 jeweils einzeln für Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014

Verkehrserhebung / Fahrgastzahlen für die Buslinie 133 und 233 jeweils einzeln für Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Nach meinen Kenntnisstand würde auch der VHH unter die Auskunftspflicht nach HmbTG fallen, da § 2 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 zutrifft, weil es sich bei dem VHH um eine Stelle handelt, die dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen. (HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH)
Zur Struktur siehe: http://www.beteiligungsbericht.fb.hamburg.de/Company_524473.htm

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Mai 2015
  • Frist
    3. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrserhebung / Fahrgastzahlen für die Buslinie 133 und 233 jeweils einzeln für Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 [#10056]
Datum
31. Mai 2015 22:22
An
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Verkehrserhebung / Fahrgastzahlen für die Buslinie 133 und 233 jeweils einzeln für Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Nach meinen Kenntnisstand würde auch der VHH unter die Auskunftspflicht nach HmbTG fallen, da § 2 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 zutrifft, weil es sich bei dem VHH um eine Stelle handelt, die dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen. (HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH) Zur Struktur siehe: http://www.beteiligungsbericht.fb.hamburg.de/Company_524473.htm
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchten wir uns für Interesse an unserem Unternehmen bedanken. Wie bereits…
Von
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Betreff
AW: Verkehrserhebung / Fahrgastzahlen für die Buslinie 133 und 233 jeweils einzeln für Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 [#10056]
Datum
9. Juni 2015 17:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchten wir uns für Interesse an unserem Unternehmen bedanken. Wie bereits auf Ihre Anfrage zu der Linie 11 vom 18.07.2014 mitgeteilt, steht die Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein AG (VHH) ganz überwiegend über die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), erfüllt also grundsätzlich die Kriterien der Kontrolle durch die FHH nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 HmbTG. Neben den in Hamburg durchgeführten Verkehren, bei denen wir unstreitig eine öffentliche Aufgabe in und für die FHH wahrnehmen bzw. eine öffentliche Dienstleistung in und für die FHH erbringen, führt unser Unternehmen Verkehrsdienstleistungen im HVV-Gebiet durch, die ausschließlich in den Hamburger Umlandkreisen stattfinden. Die anfragegegenständlichen Linien 133 und 233 gehört zum Teilnetz OD 6 des Aufgabenträgers Landkreis Stormarn. Sie tangiert das Zuständigkeitsgebiet der FHH zu einem geringen Teil. Nur für diesen geringen Teil ist die FHH der zuständige Aufgabenträger. Bei den außerhalb des Hamburgischen Territoriums gefahrenen Verkehrsdienstleistungen handelt es sich auf Grund der Regelungen des Regionalisierungsgesetzes nicht um öffentliche Aufgaben der FHH, Aufgabenträger sind vielmehr allein die jeweiligen Kreise. Die Rolle des „Aufgabenträgers“ wird in § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz -RegG) des Bundes beschrieben. Danach ist die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Nach Absatz 2 werden die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, durch Landesrecht bestimmt. In Schleswig-Holstein sind die Kreise als Aufgabenträger bestimmt. Informationen über und in Zusammenhang mit diesen Verkehren der VHH unterliegen somit insoweit nicht den Regelungen des HmbTG, da dieses auf öffentliche Aufgaben Hamburgs beschränkt ist. Mithin sind die Bestimmungen des HmbTG nur einschlägig für einen Streckenabschnitt mit zwei bzw. sieben Haltestellen. Aber auch die Information über die Fahrgastzahlen dieser zwei/sieben Haltestellen können wir Ihnen nicht in der gewünschten Form zugänglich machen, da es sich bei den Daten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt und bei diesen Informationen gemäß § 7 Abs. 2 HmbTG das Geheimhaltungsinteresse Ihr Informationsinteresse überwiegt. Gemäß § 7 Abs. 1 HmbTG sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse „…. alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen...“. Der Markt für ÖPNV-Leistungen ist durch die Novellierung der europäischen und nationalen Gesetzgebung liberalisiert worden, mit der Folge, dass unser Unternehmen im entwickelten Wettbewerb zu anderen Leistungsanbietern steht. Die Fahrgastzahlen sind wesentliche Grundlage für die Berechnung der Ertragsseite und können daher durch ihr Bekanntwerden geeignet sein, die Wettbewerbsposition eines potentiellen Konkurrenten zu fördern, insbesondere durch konkurrierende Genehmigungsanträge. Wir bedauern Ihnen aus vorstehenden Gründen keine Auskünfte auf Ihre Anfrage geben zu können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Antwort: AW: Verkehrserhebung / Fahrgastzahlen für die Buslinie 133 und 233 jeweils einzeln für Jahre 2011= 2C 201…
Von
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Betreff
Antwort: AW: Verkehrserhebung / Fahrgastzahlen für die Buslinie 133 und 233 jeweils einzeln für Jahre 2011= 2C 2012, 2013 und 2014 [#10056]
Datum
10. Juni 2015 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Ario, kann mich nur bedanken für diese Antwort. Mich würde interessieren, in welchem Interesse und mit welcher Motivation dieser Herr Fahrgastzahlen will? Als "normaler Bürger" kann man damit ja wohl kaum etwas wollen. Mit freundlichen Grüßen