Verkehrsführung für Fahrradfahrer in Baustellenbereichen

Welche Richtlinien gelten für die Verkehrsführung für Fahrradwege in Baustellenbereichen, die in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin fallen? Bitte senden Sie mir - wenn vorhanden - die Dokumente zu, die dies regeln.

Dies umfasst unter anderem folgende Punkte:
- In welchen Fällen werden mittels (gelber) Baustellen-Markierungen separate Radwege markiert? Wann wird darauf verzichtet?
- Welche Mindestbreite und welchen Mindestabstand zu fahrenden und parkenden Autos müssen die temporären Radspuren aufweisen?
- Wie wird die Umsetzung dieser Vorgaben überprüft?
- Welche Möglichkeiten gibt es für Bürger, durch Baustellen entstandene Gefahrenstellen zu melden?
- Sind in diesen Bereichen für die Zukunft bereits Änderungen geplant?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Januar 2016
  • Frist
    5. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsführung für Fahrradfahrer in Baustellenbereichen [#12324]
Datum
1. Januar 2016 22:04
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Richtlinien gelten für die Verkehrsführung für Fahrradwege in Baustellenbereichen, die in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin fallen? Bitte senden Sie mir - wenn vorhanden - die Dokumente zu, die dies regeln. Dies umfasst unter anderem folgende Punkte: - In welchen Fällen werden mittels (gelber) Baustellen-Markierungen separate Radwege markiert? Wann wird darauf verzichtet? - Welche Mindestbreite und welchen Mindestabstand zu fahrenden und parkenden Autos müssen die temporären Radspuren aufweisen? - Wie wird die Umsetzung dieser Vorgaben überprüft? - Welche Möglichkeiten gibt es für Bürger, durch Baustellen entstandene Gefahrenstellen zu melden? - Sind in diesen Bereichen für die Zukunft bereits Änderungen geplant?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verkehrslenkung Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Verkehrsthemen in Berlin. in Berli…
Von
Verkehrslenkung Berlin
Betreff
WG: Verkehrsführung für Fahrradfahrer in Baustellenbereichen [#12324]
Datum
21. Januar 2016 18:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Verkehrsthemen in Berlin. in Berlin ex. keine speziellen Richtlinien für Fahrrad-Verkehrsführungen aufgrund von Arbeitsstellen. Grundlage aller Entscheidungen bildet die bundesweit geltende StVO. Für Verkehrsführungen aufgrund von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland gibt es die Richtlinie "Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA). Diese ist umfassend und bedarf keiner weiteren speziellen Regelung. Diese darf ich Ihnen aus Gründen der Urheberrechte nicht kopieren und wäre auch zu umfangreich. Sie ist aber beim Kirschbaum Verlag GmbH erwerbbar. Die RSA wurde 1995 eingeführt. Derzeit wird vom Bund an einer Überarbeitung gearbeitet. Näheres können Sie von dort erfahren. Die Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen aufgrund von Arbeitsstellen wird durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. der RSA überprüft. Für die Verkehrssicherheit für baustellenbedingte Absperrrungen und Verkehrsmaßnahmen ist in erster Linie die ausführende Firma zuständig. Sollte Ihnen eine Gefahrenstelle auffallen, wenden Sie sich dorthin. Die weiteren Beteiligten (Absicherungsfirma, Polizei, Straßenbaulastträger als Eigentümer der Straße und die zuständige Straßenverkehrsbehörde) sind ebenfalls jeweils im Rahmen Ihrer Zuständigkeit ansprechbar. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen jederzeit ein sicheres Bewegen im Verkehr. Mit freundlichen Grüßen