Verkehrsführung Stichkanalbrücke Wiesendamm

Detaillierte Dokumente zur Verkehrsführung beidseitig der Stichkanalbrücke am Wiesendamm, spezifisch zu den Punkten
1. ob aus der Straße "Am Eisenwerk" in Richtung Saarlandstraße links abgebogen werden darf,
2. ob aus dem Wiesendamm links auf den Edeka-Parkplatz abgebogen werden darf,
3. ob aus dem Wiesendamm links in die Straße "Am Eisenwerk" abgebogen werden darf,
4. ob vom Edeka-Parkplatz nach links auf den Wiesendamm abgebogen werden darf,
5. ob vom Edeka-Parkplatz geradeaus in die Straße "Am Eisenwerk" gefahren werden darf,
6. ob aus dem Wiesendamm kommend in den Wiesendamm gewendet werden darf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    4. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsführung Stichkanalbrücke Wiesendamm [#79606]
Datum
2. April 2019 21:08
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Detaillierte Dokumente zur Verkehrsführung beidseitig der Stichkanalbrücke am Wiesendamm, spezifisch zu den Punkten 1. ob aus der Straße "Am Eisenwerk" in Richtung Saarlandstraße links abgebogen werden darf, 2. ob aus dem Wiesendamm links auf den Edeka-Parkplatz abgebogen werden darf, 3. ob aus dem Wiesendamm links in die Straße "Am Eisenwerk" abgebogen werden darf, 4. ob vom Edeka-Parkplatz nach links auf den Wiesendamm abgebogen werden darf, 5. ob vom Edeka-Parkplatz geradeaus in die Straße "Am Eisenwerk" gefahren werden darf, 6. ob aus dem Wiesendamm kommend in den Wiesendamm gewendet werden darf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte übernehmen Sie diese Mail zuständigkeitshalber. Viele Grüße,
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
WG: Verkehrsführung Stichkanalbrücke Wiesendamm [#79606]
Datum
12. April 2019 18:09
Status
Warte auf Antwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte übernehmen Sie diese Mail zuständigkeitshalber. Viele Grüße,
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in für das Projekt ist das Bezirksamt Hamburg-Nord zuständig. Ich habe Ihre Mail dorthin…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: Verkehrsführung Stichkanalbrücke Wiesendamm [#79606]
Datum
12. April 2019 18:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für das Projekt ist das Bezirksamt Hamburg-Nord zuständig. Ich habe Ihre Mail dorthin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen,
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, die u.a. Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz zum Wiesendamm hat uns i…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
WG: Verkehrsführung Stichkanalbrücke Wiesendamm [#79606]
Datum
15. April 2019 13:17
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,0 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, die u.a. Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz zum Wiesendamm hat uns im Bezirksamt erreicht. Da es dabei ausschließlich um Fragen zur dortigen, angeordneten Verkehrsführung geht, bitte ich Sie zuständigkeitshalber um Übernahme der Anfrage. Vielen Dank und eine schöne Woche. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Dokumente zur Verkehrsführung beidseitig der Stichkanalbrücke am Wiesendamm liege…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
WG: Verkehrsführung Stichkanalbrücke Wiesendamm [#79606]
Datum
16. April 2019 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,0 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, Dokumente zur Verkehrsführung beidseitig der Stichkanalbrücke am Wiesendamm liegen am PK 33 nicht vor. Die Verkehrsführung ergibt sich jedoch eindeutig aus den straßenbaulichen Gegebenheiten sowie den vorhandenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, basierend auf den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VWV-StVO). Die Fahrstreifen in Richtung Ost und West sind im Abschnitt Saarlandstraße bis zur Kanalbrücke durch eine Mittelinsel und sich anschließendem VZ 295 getrennt. Um die Umfahrung der baulichen Mittelinsel zu ermöglichen, sind die sich anschließenden VZ 295 zwischen baulicher Mittelinsel und Kanalbrücke auf wenigen Metern unterbrochen. In keinem Fall ist es zulässig, die Fahrstreifen des Wiesendamms entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu befahren. Die im Detail aufgeworfenen Fragen können demnach wie folgt beantwortet werden: Zu 1. Nein! Um in Richtung Saarlandstraße zu fahren, ist nach rechts abzubiegen. Anschließend darf die Mittelinsel umfahren werden (unterbrochene Linie), um in Richtung Saarlandstraße zu fahren. Zu 2. JA! Aus Richtung Saarlandstraße kommend darf die Mittelinsel nach links umfahren und anschließend sofort nach rechts auf den Edeka-Parkplatz abgebogen werden. Zu 3. Nein! Die Einmündung befindet sich versetzt von der Durchfahrtmöglichkeit und ist nur über den Fahrstreifen für den Gegenverkehr erreichbar. Zu 4. Nein! Siehe Pkt. 3 Zu 5. Nein! Ein Geradeausfahren ist nicht möglich, da sich die Zufahrten seitlich von der Durchfahrtmöglichkeit versetzt befinden. Siehe Pkt. 3 Zu 6. Ja! Die Durchfahrtmöglichkeit darf zum Wenden genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider ist das VZ295 auf der Westseite d…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verkehrsführung Stichkanalbrücke Wiesendamm [#79606]
Datum
16. April 2019 16:57
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider ist das VZ295 auf der Westseite der Brücke kaum mehr zu erkennen, daher die Nachfrage. Da ich regelmäßig Maneuver beobachten kann, die nach ihrer Erklärung ordnungswidrig sind, denke ich es wäre gut das VZ295 zu erneuern. Außerdem denke ich dass ein VZ209-20 an der Ausfahrt vom Edeka-Parkplatz sowie ein VZ214-20 hinter der Brücke in Fahrtrichtung West angebracht wäre. In jedem Fall bedanke ich mich herzlich für die eindeutige Auskunft. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 79606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>