Verkehrsgespräche 2020

- das vollständige Dokument der "Verkehrsgespräche 2019" in elektronischer Form per Mail

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsgespräche 2020 [#223565]
Datum
16. Juni 2021 21:43
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- das vollständige Dokument der "Verkehrsgespräche 2019" in elektronischer Form per Mail
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223565/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Protokoll Verkehrsgespräche Sehr Antragsteller/in ich habe hier nach Urlaub Ihre Mail vom 16.06.2021 an <<E…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Protokoll Verkehrsgespräche
Datum
12. Juli 2021 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in ich habe hier nach Urlaub Ihre Mail vom 16.06.2021 an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> vorgefunden. Sie fordern darin (laut Text) das Dokument "Verkehrsgespräche 2019" an. Im Betreff sprechen Sie von "Verkehrsgesprächen 2020". Laut Rechnungsprüfungsamt (kümmert sich bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz um etwaige geschützte Daten und war bei Ihren bisherigen Anfragen eingebunden) haben Sie am 04.01.2021 das Protokoll 2019 und am 05.11.2020 das Protokoll 2020 erhalten. Das Dokument für 2020 endet mit dem Verkehrsgespräch vom 01.07.2020, danach ist es nicht weiter geführt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Protokoll Verkehrsgespräche [#223565] Sehr << Anrede >> Sie haben völlig recht - mein Fehler. Die…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokoll Verkehrsgespräche [#223565]
Datum
12. Juli 2021 08:59
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben völlig recht - mein Fehler. Die Anfrage hat sich damit natürlich erledigt. Können Sie mir die Verkehrsgespräche 2021 zusenden bzw. mitteilen, wann das Dokument vorhanden ist? Ist das immer der 1.7 des jeweiligen Jahres? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223565/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Protokoll Verkehrsgespräche [#223565] Sehr Antragsteller/in wir führen nach Juli 2020 keine Verkehrsgesprächs…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Protokoll Verkehrsgespräche [#223565]
Datum
12. Juli 2021 09:09
Status
smime.p7s
7,2 KB


Sehr Antragsteller/in wir führen nach Juli 2020 keine Verkehrsgesprächs-Protokolle mehr. Wir haben sie aus Gründen des Aufwandes eingestellt. Personell / zeitlich können wir das bis auf Weiteres nicht leisten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Protokoll Verkehrsgespräche [#223565] Sehr << Anrede >> ich danke für die schnelle Rückmeldung. …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokoll Verkehrsgespräche [#223565]
Datum
12. Juli 2021 09:19
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die schnelle Rückmeldung. Für mein Verständnis hätte ich dann 2 Nachfragen: Die Verkehrsgespräche selbst existieren jedoch weiterhin oder wurden auch diese regelmäßigen Gespräche in der Folge eingestellt? (Zwischen den Ämtern, Polizei etc.) Falls es diese Gespräche noch gibt: Protokollieren die Ämter/Polizei die für sie jeweils relevanten Ergebnisse/TODOs der Gespräche dann selbst? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223565/
Kommunalverwaltung Paderborn
AW: Protokoll Verkehrsgespräche [#223565] Sehr Antragsteller/in die Besprechungen werden schon möglichst kontinui…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
AW: Protokoll Verkehrsgespräche [#223565]
Datum
12. Juli 2021 10:13
Status
smime.p7s
7,2 KB


Sehr Antragsteller/in die Besprechungen werden schon möglichst kontinuierlich fortgeführt. Für das Ordnungsamt erstelle ich gegenwärtig keine Protokolle. Soweit sich Folgerungen wie notwendige Verkehrsanordnungen oder Überwachungsmaßnahmen ergeben leite ich das direkt in die Sachbearbeitung weiter. Wie das seitens der anderen Fachämter (Stadtplanungsamt und Straßen-und Brückenbauamt) und der Polizei konkret gehandhabt wird entzieht sich meiner Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Verkehrsgespräche [#223565] Sehr << Anrede >> ich danke für die schnelle Rückmeldung. Dass es kein &…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsgespräche [#223565]
Datum
12. Juli 2021 10:30
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die schnelle Rückmeldung. Dass es kein "Protokoll" (zumindest von Ihrer Seite) mehr gibt, ist nun soweit klar und ich danke für die Klärung. Jedoch gehe ich davon aus, dass Sie die "Folgerungen" nach jedem Gespräch, die sich für Ihr Amt ergeben schriftlich festhalten bzw. weiterleiten. => Ich würde daher gerne diese Ergebnisdokumentation bzw. die "Folgerungen" für alle Verkehrsgespräche nach dem 1.7.2020 erhalten sowie sonstige Dokumente, die einen Bezug zu den Gesprächen aufweisen bzw. dokumentieren Außerdem: => Falls vorhanden: Die Tagesordnung der jeweiligen Verkehrsgespräche seit 1.7.2020 => Nachrichten/Dokumente/Mails/Mitteilungen, in denen den Fachämtern/der Polizei die Aussetzung der Protokollierung der Gespräche mitgeteilt wird => Die Dokumentation/Ergebnisse/Protokolle zu den Gesprächen der anderen beteiligten Fachämter seit 1.7.2020 (Inwieweit diese existieren muss die Stadtverwaltung dann intern klären) Dies stellt eine neue Anfrage nach dem IFG NRW dar. Da nun Informationen mehrerer Ämter angefragt sind, müssten Sie die Anfrage möglicherweise intern an das Hauptamt zur zentralen Bearbeitung weiterleiten. Das überlasse ich aber natürlich Ihnen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223565/
Kommunalverwaltung Paderborn
Verkehrsgespräche (#223565) Sehr Antragsteller/in mit Mail an das Amt für öffentliche Ordnung vom 12.07.2021 bean…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Verkehrsgespräche (#223565)
Datum
2. August 2021 14:30
Status
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Sehr Antragsteller/in mit Mail an das Amt für öffentliche Ordnung vom 12.07.2021 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) NRW die Bereitstellung verschiedener Unterlagen im Zusammenhang mit den ab dem 01.07.2020 stattgefundenen Verkehrsgesprächen. Da von Ihrem Antrag die Belange mehrerer Dienststellen tangiert werden, ist mir dieser Vorgang zur weiteren Bearbeitung und Koordinierung übergeben worden. Nach § 11 IFG NRW sind für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren zu erheben. Diese bemessen sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW vom 19.02.2002). Des Weiteren ist der Runderlass des Ministeriums des Innern – 14-36.08.06 – vom 17.04.2018 mit den dort genannten Richtwerten zu den individuellen mitarbeiterspezifischen Stundenverrechnungssätzen zu beachten. Nähere Einzelheiten hierzu können Sie der angefügten PDF-Datei entnehmen. Ich habe mich zwischenzeitlich mit allen intern Beteiligten in Verbindung gesetzt, um eine Bewertung vornehmen zu können, mit welchem Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung Ihres Antrages zu rechnen sein wird. Demnach ist nach ersten überschlägigen Schätzungen von einem Vorbereitungs- bzw. Verwaltungsaufwand von ca. 21 Stunden auszugehen. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Sichtung der in den diversen betroffenen Ämtern und Organisationseinheiten geführten Akten und Dateien, das Heraussuchen und Bereitstellen der gewünschten Unterlagen und die Prüfung etwaiger gesetzlicher Ablehnungsgründe. Gem. Ziffer 1.3.2 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW kann für die Bereitstellung von amtlichen Informationen mit umfangreichem Vorbereitungsaufwand eine Gebühr zwischen 10 € und 500 € erhoben werden. Nach meinen vorstehenden Ausführungen sehe ich diesen Gebührentarif als einschlägig an. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass eine konkrete Gebührenfestsetzung erst dann möglich sein wird, wenn die in Rede stehenden Unterlagen zusammengetragen worden sind und im Detail feststeht, in welchem Umfang dadurch Verwaltungsaufwand tatsächlich verursacht wurde. Zudem sind in diesem Zusammenhang die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der amtlichen Informationen sowie auf Antrag Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (§ 9 Gebührengesetz NRW). Insofern ist zu prüfen, ob die festzusetzende Gebühr ggfs. zu ermäßigen ist. Bevor hier gebührenrelevante Amtshandlungen veranlasst werden, bitte ich um Rückmeldung, ob Sie Ihren o.g. Antrag aufrechterhalten wollen. Sollte dies der Fall sein, können Sie mir in diesem Zusammenhang ebenfalls mitteilen, ob bei Ihnen relevante Gebührenermäßigungstatbestände vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verkehrsgespräche (#223565) [#223565] Sehr << Anrede >> ich danke für die Antwort. Ich schränke …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsgespräche (#223565) [#223565]
Datum
2. August 2021 14:39
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die Antwort. Ich schränke meine Anfrage zunächst auf die Tagesordnung der Verkehrsgespräche seit 1.7.2020 ein. Ich gehe davon aus, dass es sich damit nunmehr um eine einfache schriftliche Anfrage handelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223565/
Kommunalverwaltung Paderborn
Verkehrsgespräche [#223565] Sehr Antragsteller/in in der o.g. Angelegenheit ist mir eine Rückmeldung auf meine Na…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Verkehrsgespräche [#223565]
Datum
11. August 2021 06:59
Status
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Sehr Antragsteller/in in der o.g. Angelegenheit ist mir eine Rückmeldung auf meine Nachricht vom 02.08.2021 bislang nicht zugegangen. Mit Blick auf die nach dem IFG NRW vorgegebene Frist bitte ich daher nochmals um Mitteilung, wie mit Ihrem Antrag an das Amt für öffentliche Ordnung vom 12.07.2021 verfahren werden soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verkehrsgespräche [#223565] Sehr << Anrede >> Hier meine Nachricht vom 2.8: ich danke für die An…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsgespräche [#223565]
Datum
11. August 2021 07:59
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Hier meine Nachricht vom 2.8: ich danke für die Antwort. Ich schränke meine Anfrage zunächst auf die Tagesordnung der Verkehrsgespräche seit 1.7.2020 ein. Ich gehe davon aus, dass es sich damit nunmehr um eine einfache schriftliche Anfrage handelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223565/
Kommunalverwaltung Paderborn
WG: Verkehrsgespräche (#223565) Sehr Antragsteller/in auf meine Zuschrift vom 02.08.2021 teilen Sie mit, dass Sie…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
WG: Verkehrsgespräche (#223565)
Datum
12. August 2021 15:55
Status
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Sehr Antragsteller/in auf meine Zuschrift vom 02.08.2021 teilen Sie mit, dass Sie Ihren Antrag nach dem IFG NRW an das Amt für öffentliche Ordnung vom 12.07.2021 einschränken und zunächst um Vorlage der Tagesordnungen der Verkehrsgespräche seit dem 01.07.2020 bitten. Nach Auskunft der zuständigen Mitarbeiter*innen der an den Verkehrsgesprächen beteiligten hiesigen Dienststellen wurden Tagesordnungen für die in Rede stehenden Verkehrsgespräche nicht angefertigt. Daher können Ihnen die erbetenen Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Verkehrsgespräche (#223565) [#223565] Sehr << Anrede >> in diesem Falle würde ich gerne sämtl…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verkehrsgespräche (#223565) [#223565]
Datum
12. August 2021 16:00
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in diesem Falle würde ich gerne sämtliche Einladungen zu diesen Verkehrsgesprächen seit 1.7.2020 (möglicherweise Mails) mitsamt möglicher Anlagen erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223565/
Kommunalverwaltung Paderborn
WG: Verkehrsgespräche (#223565) Sehr Antragsteller/in ich habe das für die Organisation und Durchführung der Verk…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
WG: Verkehrsgespräche (#223565)
Datum
26. August 2021 08:54
Status
geschwärzt
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Sehr Antragsteller/in ich habe das für die Organisation und Durchführung der Verkehrsgespräche federführend zuständige Amt für öffentliche Ordnung über Ihr Schreiben vom 12.08.2021 unterrichtet, mit dem Sie auf Grundlage des IFG NRW die Vorlage von Einladungen zu den Verkehrsgesprächen seit dem 01.07.2020 einschließlich etwaiger Anlagen beantragen. Die mir daraufhin vorgelegten Unterlagen stelle ich Ihnen hiermit als Anhang zur Verfügung. Weitere Dokumente sind nach Aussage des beim Amt für öffentliche Ordnung zuständigen Mitarbeiters, Herrn Kaese, nicht vorhanden. Nach § 11 IFG NRW in Verbindung mit Ziffer 1.3.1 des Gebührentarifs der VerwGebO IFG NRW werden für die Bereitstellung der angefügten Unterlagen Gebühren nicht erhoben. Ungeachtet dessen möchte ich Ihnen in Absprache mit dem Amt für öffentliche Ordnung zum besseren Verständnis die Verfahrensabläufe im Zusammenhang mit den Verkehrsgesprächen kurz darlegen. In vielen Verwaltungen, so auch in der Stadtverwaltung Paderborn, werden zu unterschiedlichen Aufgabenstellungen bei Bedarf informelle Arbeits- bzw. Gesprächsgruppen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des eigenen Hauses und, je nach Aufgabenstellung, auch externer Behörden und Institutionen gebildet, um aktuelle Themen möglichst ganzheitlich betrachten und bearbeiten zu können. Dabei geht es vorrangig darum, die jeweiligen Fragestellungen unter verschiedenen fachlichen Blickwinkeln zu diskutieren und zu beleuchten und damit sicherzustellen, dass die sich daraus ergebenen Maßnahmenvorschläge möglichst alle Aspekte eines Themas berücksichtigen. Da es sich in der Regel um informelle Arbeitsgruppen handelt, existieren hierfür in den allermeisten Fällen auch keine festgelegten Formalien oder Geschäftsordnungen. Der Verlauf der Arbeitsgespräche ergibt sich vielmehr aus den aktuellen Fragen und Problemstellungen, mit denen sich die Beteiligten in ihrer jeweiligen Fachlichkeit auseinandersetzen und für die dann gemeinsam im Erfahrungsaustausch Lösungsansätze diskutiert werden. Dies gilt auch für die Verkehrsgespräche und den Kreis der Personen bzw. Institutionen, die hieran beteiligt und vom Amt für öffentliche Ordnung zu den Terminen informell und ohne feste Tagesordnung eingeladen werden. Die zu den Verkehrsgesprächen verfügbaren Dokumente bzw. Unterlagen sind aus den dargelegten Gründen insofern weitaus weniger umfangreich, als es bei der gesetzlich vorgeschriebenen und reglementierten Gremienarbeit in Rat und Ausschüssen ansonsten der Fall ist. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Verkehrsgespräche (#223565) [#223565] Sehr << Anrede >> ich danke für die zugesandten Einladu…
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verkehrsgespräche (#223565) [#223565]
Datum
26. August 2021 09:26
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die zugesandten Einladungen! Dass die Gespräche grundsätzlich weniger "formal" ablaufen und weniger Dokumentation besitzen ist mir klar. Jedoch wird sich kein Amt (oder die Polizei) für 3 Stunden in einen Termin setzen und weder vorher (noch hinterher) Dinge dazu verakten/dokumentieren bzw. vorzubereiten. Es muss ja nach einem solchen Termin _irgendetwas_ schriftlich hängen bleiben - sonst muss man den Termin gänzlich in Frage stellen. Aber das hatten wir ja auch bereits geklärt: Mögliche Unterlagen sind - so verstehe ich es - dezentral vorhanden. Eine Protokollierung wie es jahrelange Übung war, wird seit kurzem nicht mehr geführt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223565/