Verkehrsgutachten Rosensteintunnel

Auf der Info-Seite zum Rosensteintunnel ist bei den FAQs von einem "Verkehrsgutachten von 2011" zu lesen. Leider kann ich das nicht unter den Downloads finden.
Könnten sie mir dies bitte zur Verfügung stellen?
https://rosensteintunnel.stuttgart.de/item/show/544581
Zitat:
"Zieht der Rosensteintunnel nicht noch mehr Verkehr an und ist nicht zu befürchten, dass die B10 als Ersatztrasse für die Bundesautobahn genutzt wird?

Beide Befürchtungen sind mit Nein zu beantworten. Dies ist durch die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens von 2011 belegt. Insgesamt wird mit keiner nennenswerten Zunahme des B10-Verkehrs gerechnet."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2022
  • Frist
    19. März 2022
  • 5 Follower:innen
Christoph Hoyer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Info-S…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Christoph Hoyer
Betreff
Verkehrsgutachten Rosensteintunnel [#241133]
Datum
16. Februar 2022 22:02
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Info-Seite zum Rosensteintunnel ist bei den FAQs von einem "Verkehrsgutachten von 2011" zu lesen. Leider kann ich das nicht unter den Downloads finden. Könnten sie mir dies bitte zur Verfügung stellen? https://rosensteintunnel.stuttgart.de/item/show/544581 Zitat: "Zieht der Rosensteintunnel nicht noch mehr Verkehr an und ist nicht zu befürchten, dass die B10 als Ersatztrasse für die Bundesautobahn genutzt wird? Beide Befürchtungen sind mit Nein zu beantworten. Dies ist durch die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens von 2011 belegt. Insgesamt wird mit keiner nennenswerten Zunahme des B10-Verkehrs gerechnet."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer Anfragenr: 241133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241133/ Postanschrift Christoph Hoyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer
Landeshauptstadt Stuttgart
Guten Tag Herr Hoyer, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Sie erhalten demnächst weiteren Bescheid. Fr…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Verkehrsgutachten Rosensteintunnel [#241133] - Ihre Anfrage vom 16.02.2022
Datum
23. Februar 2022 08:51
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Hoyer, gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Sie erhalten demnächst weiteren Bescheid. Freundliche Grüße

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrter Herr Hoyer, in der Anlage erhalten Sie das Gutachten "Grundlagen zur Darstellung der verkehrli…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Verkehrsgutachten Rosensteintunnel [#241133] - Ihre Anfrage vom 16.02.2022
Datum
7. März 2022 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hoyer, in der Anlage erhalten Sie das Gutachten "Grundlagen zur Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen des Verkehrsprojekts Rosensteintunnel/Leuzetunnel" vom 31.05.2011 zur Kenntnis. Freundliche Grüße