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Verkehrsgutachten Waldseeviertel

Im Hinblick auf die Erprobung von Modalfiltern im Waldseeviertel in Berlin-Hermsdorf hat das Bezirksamt Reinickendorf ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde inhaltlich und finanziell durch SENUVK unterstützt. In diesem Zusammenhang habe ich die folgenden Informationsanfragen:

1) Bitte senden Sie mir die vollständige Leistungsbeschreibung des Auftrags!

2) Nach welchen Kriterien wurde das ausführende Unternehmen "stadtraum" ausgewählt? Ich bitte um Übersendung der vollständigen Aktenotizen zur Auswahl des Unternehmens.

3) Auf der Internetseite von stadtraum heißt es "Da­bei ori­en­tie­ren wir uns an den in­di­vi­du­el­len Vor­stel­lun­gen un­se­rer Auf­trag­ge­ber ..." Kann SENUVK nachweisen, dass es sich nicht um ein Gefälligkeitsgutachten für das Bezirksamt Reinickendorf handelt?

4) Aus welchen Gründen und mit welcher Zielsetzung erfolgte die finanzielle Unterstützung für die Kosten des Gutachtens seitens SENUVK? Uns wurde vom Bezirksamt eindeutig kommuniziert, dass ein unabhängiges Gutachten notwendig sei, damit die Erprobung von Modalfiltern im Waldseeviertel rechtssicher durchgeführt werden kann. Im Nachhinein scheint der Sinn und Zweck ein anderer gewesen zu sein.

5) Dem Vernehmen nach hat SENUVK in dieser Hinsicht ergänzende Berechnungen zur Lärmbelastung im Waldseeviertel durchgeführt? Bitte senden Sie mir die vollständigen Berechnungen und die kommentierten Ergebnisse!

6) Wie hoch sind die Kosten für das Gutachten insgesamt? Welchen Anteil trägt SENUVK und welchen Anteil trägt das Bezirksamt Reinickendorf?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2021
  • Frist
    6. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Michael Ortmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Michael Ortmann
Betreff
Verkehrsgutachten Waldseeviertel [#210493]
Datum
4. Februar 2021 18:02
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Hinblick auf die Erprobung von Modalfiltern im Waldseeviertel in Berlin-Hermsdorf hat das Bezirksamt Reinickendorf ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wurde inhaltlich und finanziell durch SENUVK unterstützt. In diesem Zusammenhang habe ich die folgenden Informationsanfragen: 1) Bitte senden Sie mir die vollständige Leistungsbeschreibung des Auftrags! 2) Nach welchen Kriterien wurde das ausführende Unternehmen "stadtraum" ausgewählt? Ich bitte um Übersendung der vollständigen Aktenotizen zur Auswahl des Unternehmens. 3) Auf der Internetseite von stadtraum heißt es "Da­bei ori­en­tie­ren wir uns an den in­di­vi­du­el­len Vor­stel­lun­gen un­se­rer Auf­trag­ge­ber ..." Kann SENUVK nachweisen, dass es sich nicht um ein Gefälligkeitsgutachten für das Bezirksamt Reinickendorf handelt? 4) Aus welchen Gründen und mit welcher Zielsetzung erfolgte die finanzielle Unterstützung für die Kosten des Gutachtens seitens SENUVK? Uns wurde vom Bezirksamt eindeutig kommuniziert, dass ein unabhängiges Gutachten notwendig sei, damit die Erprobung von Modalfiltern im Waldseeviertel rechtssicher durchgeführt werden kann. Im Nachhinein scheint der Sinn und Zweck ein anderer gewesen zu sein. 5) Dem Vernehmen nach hat SENUVK in dieser Hinsicht ergänzende Berechnungen zur Lärmbelastung im Waldseeviertel durchgeführt? Bitte senden Sie mir die vollständigen Berechnungen und die kommentierten Ergebnisse! 6) Wie hoch sind die Kosten für das Gutachten insgesamt? Welchen Anteil trägt SENUVK und welchen Anteil trägt das Bezirksamt Reinickendorf?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann Anfragenr: 210493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210493/ Postanschrift Michael Ortmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ortmann

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Ortmann, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Verkehrsgutachten Waldseevier…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.02.2021 - Verkehrsgutachten Waldseeviertel [#210493]
Datum
8. Februar 2021 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ortmann, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Verkehrsgutachten Waldseeviertel vom 4. Februar 2021. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: zu 1 und 2 gemeinsam Informationen zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Aktenführende Stelle ist das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin. Zu 3. Informationen dazu liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht vor. Bei Aufträgen der öffentlichen Hand ist das öffentliche Vergaberecht zu beachten. Somit ist eine diskriminierungsfreie Vergabe sichergestellt. Zu 4. Die Schildower Straße ist Teil des untergeordneten Straßennetzes und als Tempo-30 Zone ausgewiesen. Doch die Lage zwischen dem Berliner Ortsteil Hermsdorf und der Nachbargemeinde im Land Brandenburg, Glienicke-Nordbahn, macht das Durchfahren der Straße attraktiv für den überörtlichen Verkehr. Gegen die daraus resultierende Verkehrsbelastung richteten sich mehrere Beiträge unter den fünfzig bestbewerteten der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan. Eine eigene überschlägig Berechnung zeigt, dass der Schwellenwert des Lärmaktionsplans für die Nachtzeit von 55 dB(A) überschritten wird. Für die Schildower Straße liegt die Zuständigkeit bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirkes Reinickendorf. Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirkes hat in der Vergangenheit bereits straßenräumliche Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsbelastung ergriffen. Diese sind in der Wirkung begrenzt und haben die Problemlage nicht grundsätzlich entschärft. Gefördert mit Mitteln des Lärmaktionsplans soll die Erarbeitung eines übergreifenden verkehrsplanerischen Ansatzes unterstützt werden. Federführend durch das Bezirksamt Reinickendorf wird dabei untersucht, ob und welche Maßnahmen geeignet sind, um die Problemlage zu entschärfen. Zu 5. Die überschlägige Berechnung der Lärmbelastung ist angefügt. Hilfsweise wurden hierzu Verkehrszählungen aus dem Jahr 2010 herangezogen. Zu 6. Mit dem Bezirksamt Reinickendorf wurde eine hälftige Teilung der Kosten vereinbart. Aus Mitteln des Lärmaktionsplans hat das Referat für Immissionsschutz der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bis zu 25.000 € bereitgestellt. Die genauen Kosten des Gutachtens sind an hiesiger Stelle nicht bekannt. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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