Verkehrsinsel Weiherstraße

Die Anfrage bezieht sich auf die am 17.01.2019 aufgestellten Verkehrsinsel auf der Weiherstraße, Oberesslingen.

1. Begründung warum die Verkehrsinsel auf dem Zebrastreifen in Weiherstraße gebaut wurde.
2. Die Breite der verbliebenen Fahrbahn auf beiden Seiten der Verkehrsinsel unter Berücksichtigung des vorhandenen Fahrradweges.
3. Eine Auflistung aller Unfälle die auf diesem Zebrastreifen in den letzten 5 Jahren geschehen sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    17. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anfrage be…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsinsel Weiherstraße [#46009]
Datum
18. Januar 2019 19:31
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anfrage bezieht sich auf die am 17.01.2019 aufgestellten Verkehrsinsel auf der Weiherstraße, Oberesslingen. 1. Begründung warum die Verkehrsinsel auf dem Zebrastreifen in Weiherstraße gebaut wurde. 2. Die Breite der verbliebenen Fahrbahn auf beiden Seiten der Verkehrsinsel unter Berücksichtigung des vorhandenen Fahrradweges. 3. Eine Auflistung aller Unfälle die auf diesem Zebrastreifen in den letzten 5 Jahren geschehen sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Esslingen am Neckar
Sehr geehrtAntragsteller/in nachfolgend werde ich auf Ihre Fragen gemäß der Nummerierung des Fragenkataloges ein…
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
Antwort: WG: Verkehrsinsel Weiherstraße; Ihre E-Mail vom 18.01.19
Datum
25. Januar 2019 18:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nachfolgend werde ich auf Ihre Fragen gemäß der Nummerierung des Fragenkataloges eingehen. Zu 1: Die Fahrbahn ist zu breit für einen Fußgängerüberweg. Insofern wurde, da die Fahrbahn mehr als 8,5 m Breite vorweist, eine Mittelinsel eingebaut gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Überwegen R-FGÜ 2001. zu 2: In Fahrtrichtung Osten 3,8 m, in Fahrtrichtung Westen 4,6 m. zu 3: Im Zeitraum 01.01.2014-bis dato sind keine Unfälle durch die Polizei aufgenommen worden. Aufgrund der Witterung konnte die verkehrsrechtliche Anordnung durch den Straßenbaulastträger noch nicht komplett ausgeführt werden. So sind noch Markierungsarbeiten nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen