Verkehrskontrollen auf der Kreuzstraße in Rheinhausen

Die Anzahl der Verkehrskontrollen der illegal auf dem Gehweg parkenden auf der Kreuzstraße zwischen Gillhausenstraße und Brückenstraße (47226 Rheinhausen), sowie die Anzahl der Bußgelder.

Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Duisburg ein Computersystem hat mit dem dies einfach nachvollziehbar ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Verkehrskontrollen auf der Kreuzstraße in Rheinhausen [#208927]
Datum
17. Januar 2021 15:47
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Verkehrskontrollen der illegal auf dem Gehweg parkenden auf der Kreuzstraße zwischen Gillhausenstraße und Brückenstraße (47226 Rheinhausen), sowie die Anzahl der Bußgelder. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Duisburg ein Computersystem hat mit dem dies einfach nachvollziehbar ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 208927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208927/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Verkehrskontrollen auf der Kreuzstraße in Rheinhausen [#208927]
Datum
18. Januar 2021 07:20
Status
Warte auf Antwort
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34,5 KB


Guten Tag, Ihre Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrskontrollen auf der Kreuzstraße in Rhein…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: Verkehrskontrollen auf der Kreuzstraße in Rheinhausen [#208927]
Datum
20. Februar 2021 09:02
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrskontrollen auf der Kreuzstraße in Rheinhausen“ vom 17.01.2021 (#208927) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrskontrollen-auf-der-kreuzstrae-in-rheinhausen/ Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 208927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208927/

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, zunächst möchte ich mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuld…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
WG: Verkehrskontrollen auf der Kreuzstraße in Rheinhausen [#208927]
Datum
9. März 2021 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
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34,5 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, zunächst möchte ich mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen. Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 17.01.2021 über die ?Verkehrskontrollen auf der Kreuzstraße in Rheinhausen? möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Kreuzstr. in Duisburg Rheinhausen während der Regeldienstzeit der Verkehrsüberwachung (montags bis freitags 8:00 ? 19:00 Uhr und samstags 8:00 ? 16:00 Uhr ) mehrfach wöchentlich bestreift wird. Entgegen Ihrer Annahme, ist ein Computersystem, welches über eine Auswertung der Kontrollen der Überwachungskräfte verfügt, nicht vorhanden. Die Überwachungskräfte der Verkehrsüberwachung sind in Bezirke eingeteilt. Die täglichen Wegstrecken und die damit verbundenen Kontrollen werden nicht erfasst. Im Jahr 2020 wurden 9 kostenpflichtige Verwarnungen gegen verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge auf dem Gehweg erteilt, im Jahr 2021 wurden bisher 3 Verstöße geahndet. Mit freundlichen Grüßen