Verkehrskonzept Eitelborn

Gutachen Verkehrskonzept Eitelborn der VERTEC GmbH, in vollständiger Langfassung.
Bitte nicht die 17-seitige Präsentation der Veranstaltung vom 12.04.2018.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachen Verke…
An Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrskonzept Eitelborn [#29098]
Datum
22. April 2018 16:23
An
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachen Verkehrskonzept Eitelborn der VERTEC GmbH, in vollständiger Langfassung. Bitte nicht die 17-seitige Präsentation der Veranstaltung vom 12.04.2018.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 1 des Landestransparenzgesetzes vom 27.11.2015 ist Zweck des Gesetzes, Zugang…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Betreff
AW: Verkehrskonzept Eitelborn [#29098]
Datum
24. April 2018 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 1 des Landestransparenzgesetzes vom 27.11.2015 ist Zweck des Gesetzes, Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern. Der Ortsgemeinderat Eitelborn hat das Büro VERTEC beauftragt, ein Verkehrskonzept für die Ortsgemeinde zu erstellen. Dazu hat das Büro VERTEC eine Reihe von Verkehrserfassungen mit automatischen Zählgeräten und Videosystemen in anonymisierter Form vorgenommen, um das Verkehrsaufkommen mit allen wichtigen Verkehrsbeziehungen zu ermitteln und daraus Erkenntnisse über mögliche Verbesserungsvorschläge zu ziehen. Die Erkenntnisse des Verkehrsingenieurbüros wurden zu einem Entwurf zusammengestellt, den das Büro VERTEC in einer Informationsveranstaltung am 12.04.2018 den interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt hat. Um diesen Vorschlag einem größeren Interessentenkreis zugänglich zu machen hat die Ortsgemeinde Eitelborn das Büro gebeten, die vorgestellten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit sie auf der Homepage der Ortsgemeinde veröffentlich werden können. Das ist zwischenzeitlich geschehen. Es gibt bisher weder ein "Gutachten", noch ein "Verkehrskonzept in vollständiger Langfassung", das als amtliche Information i. S. d. LTranspG zur Verfügung steht. Im jetzigen Verfahrensstadium soll durch gezielte Information der Eitelbornerinnen und Eitelborner ein Diskussionsprozess gefördert werden, in dem ein Entwurf des Büros VERTEC der Allgemeinheit vorgestellt wird und alle Interessierten Gelegenheit haben ihre Vorstelllungen, Bedenken und Anregungen einzubringen. Danach sollen nach Aussage von Herrn Ortsbürgermeister B. alle Einwendungen berücksichtigt und abgewogen werden und in ein dann vom Büro VERTEC zu entwickelndes Verkehrskonzept einfließen, dass in der Folge als gemeindliches Konzept und damit amtliche Information zur Verfügung steht und in einem Probezeitraum getestet werden soll. Erst danach soll eine abschließende Entscheidung erfolgen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen uns wie geschildert über das Entwurfskonzept hinaus keine weiteren als "amtliche Information" zu wertenden Unterlagen vor, die wir Ihnen im Rahmen Ihrer Anfrage nach dem LTranspG zur Verfügung stellen könnten. Mit freundlichen Grüßen