Verkehrskonzept „Freiheit Emscher“

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der folgenden Webseite ("https://freiheit-emscher.de/das-verkehrskonzep/?fbclid=IwAR1nWRxP6lMhi2kTaCySDtJTnhliValtNRGmz0UtxoC07C3Z2qkn8NPs60I") wird über ein neues Verkehrskonzept vorgestellt.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1) Ist dieses Verkehrskonzept eine feste Planung, die in Zukunft umgesetzt wird? Falls ja: Wann ist die Umsetzung?

2) Gibt es zu diesem Verkehrskonzept Gutachten?

3a) Wird man in Zukunft die Umwelttrasse nur mit einem Elektro-Fahrzeug befahren dürfen?
3b) Falls ja: Für welche Fahrzeugtypen besteht der Zwang auf alternativen Antrieben? (PKW; Motorrad; LKW)
3b) Falls ja: Zahlt die Stadt Essen den Bürgern eine Entschädigung, dass sich Bürger mit einem Verbrennungsfahrzeug ein Elektrofahrzeug kaufen muss?

4) Inwiefern hat Herr Kufen durch das Verkehrskonzept eine Vorteilnahme? Es gibt bekanntlich das Autohaus Kufen.

Zudem bitte ich um Zusendung von Gutachten und sonstige Dokumente, welche um das Verkehrskonzept handelt.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2022
  • Frist
    30. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der folgenden…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrskonzept „Freiheit Emscher“ [#252315]
Datum
28. Juni 2022 20:14
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, auf der folgenden Webseite ("https://freiheit-emscher.de/das-verkehrskonzep/?fbclid=IwAR1nWRxP6lMhi2kTaCySDtJTnhliValtNRGmz0UtxoC07C3Z2qkn8NPs60I") wird über ein neues Verkehrskonzept vorgestellt. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1) Ist dieses Verkehrskonzept eine feste Planung, die in Zukunft umgesetzt wird? Falls ja: Wann ist die Umsetzung? 2) Gibt es zu diesem Verkehrskonzept Gutachten? 3a) Wird man in Zukunft die Umwelttrasse nur mit einem Elektro-Fahrzeug befahren dürfen? 3b) Falls ja: Für welche Fahrzeugtypen besteht der Zwang auf alternativen Antrieben? (PKW; Motorrad; LKW) 3b) Falls ja: Zahlt die Stadt Essen den Bürgern eine Entschädigung, dass sich Bürger mit einem Verbrennungsfahrzeug ein Elektrofahrzeug kaufen muss? 4) Inwiefern hat Herr Kufen durch das Verkehrskonzept eine Vorteilnahme? Es gibt bekanntlich das Autohaus Kufen. Zudem bitte ich um Zusendung von Gutachten und sonstige Dokumente, welche um das Verkehrskonzept handelt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252315/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Essen
Anfrage Verkehrskonzept Freiheit Emscher Hallo << Antragsteller:in >> hier kommt einmal die Rückmeldu…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Anfrage Verkehrskonzept Freiheit Emscher
Datum
28. Juli 2022 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
15,7 KB


Hallo << Antragsteller:in >> hier kommt einmal die Rückmeldung zu Ihrer Anfrage zum Verkehrskonzept Freiheit Emscher: Auf der folgenden Webseite https://freiheit-emscher.de/das-verkehrskonzep/?fbclid=IwAR1nWRxP6lMhi2kTaCySDtJTnhliValtNRGmz0UtxoC07C3Z2qkn8NPs60I wird über ein neues Verkehrskonzept vorgestellt. 1) Ist dieses Verkehrskonzept eine feste Planung, die in Zukunft umgesetzt wird? Falls ja: Wann ist die Umsetzung? Das Verkehrskonzept unter dem angegebenen Link ist Bestandteil der Machbarkeitsstudie Freiheit Emscher, die der Rat der Stadt Essen 2019 beschlossen hat. Es handelt sich nicht um eine feste Planung, sondern um eine Planungsgrundlage, die in weiteren Planungsschritten überprüft und vertieft wird. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, ein genauer Zeitplan wird nach Vorliegen der vertiefenden Planungen erstellt. Für den Bau neuer Straßen ist vorlaufend ein Planfeststellungsverfahren oder ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. 2) Gibt es zu diesem Verkehrskonzept Gutachten? Es gibt zu diesem Verkehrskonzept ein Verkehrsmodell, das verschiedene Prognosefälle abbildet. Das Verkehrsmodell berücksichtigt die neu geplanten Nutzungen, das allgemeine Verkehrsgeschehen und die neuen oder geänderten Netzelemente. 3) Wird man in Zukunft die Umwelttrasse nur mit einem Elektro-Fahrzeug befahren dürfen? Falls ja: Für welche Fahrzeugtypen besteht der Zwang auf alternativen Antrieben? (PKW; Motorrad; LKW) Das Konzept für die Umwelttrasse wird zurzeit erarbeitet. Es steht noch nicht fest, wie die Umwelttrasse gestaltet wird und welche Fahrzeuge auf welchen Abschnitten fahren sollen. Das Konzept soll Anfang 2023 vorliegen. Zur Konzeptionierung der Umwelttrasse findet ab September eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, in deren Rahmen Anregungen vorgebracht werden können. Zudem bitte ich um Zusendung von Gutachten und sonstige Dokumente, welche um das Verkehrskonzept handelt. Die angeforderten Gutachten sind Bestandteil von laufenden Planverfahren, ihre Herausgabe ist insofern nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen