Verkehrsmessung 01.12.2017
- die Auswertung ihrer Verkehrsmessung vom 01.12.2017 an der Kreuzung Feldmarkstraße/Gerhart-Hauptmann-Straße im Delbrücker Ortsteil Boke mit Angaben zur Anzahl und Höhe der Verkehrsverstöße sowie Höhe der Ordnungs- bzw. Bußgelder,
- das Messaufbauprotokoll zur o.g. Messung.
Ergebnis der Anfrage
Es hat sich herausgestellt, dass die angebliche Rechtsgrundlage für diese Messung,
die Langzeitverkehrsmessung
https://fragdenstaat.de/a/25785
nicht vom genannten Ort stammen kann.
Es sollte für jeden ersichtlich sein, dass diese Verkehrsmessung rechtswidrig erfolgte.
Es wird Anzeige wegen Urkundenfälschung §267 StGB gestellt werden.
Die Strafanzeige in dieser Sache wurde durch Strafvereitelung im Amt beendet.
Beteiligt an diesem angeblich rechtsstaatlichen Vorgang waren nicht weniger als zwei Staatsanwaltschaften PB und BI, die zuständige Generalstaatsanwaltschaft HAM im Beschwerdeverfahren und der Verkehrsdienst PB!
Ergänzend sei zu erwähnen, dass das verwendete Messgerät Leivtec XV3 2021 seine Zulassung verloren hat.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Januar 2018
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6. Februar 2018
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