Verkehrsordnungswidrigkeiten im dritten Quartal 2020

(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die im dritten Quartal 2020 in der Stadt Kiel durch den Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung erteilt wurden. Die Liste soll enthalten:
- Datum,
- Uhrzeit,
- Fabrikat,
- Tatort und
- Tatbestandsnummern der festgestellten Ordnungswidrigkeiten.
Bitte übersenden Sie diese Liste in einem maschinenlesbaren Dateiformat (z.B. *.csv oder *.xlsx).

(2) Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, wie viele Verwarnungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2020 aufgrund von Drittanzeigen geahndet wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Eine Liste aller…
An Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung Details
Von
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Betreff
Verkehrsordnungswidrigkeiten im dritten Quartal 2020 [#208719]
Datum
14. Januar 2021 15:04
An
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die im dritten Quartal 2020 in der Stadt Kiel durch den Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung erteilt wurden. Die Liste soll enthalten: - Datum, - Uhrzeit, - Fabrikat, - Tatort und - Tatbestandsnummern der festgestellten Ordnungswidrigkeiten. Bitte übersenden Sie diese Liste in einem maschinenlesbaren Dateiformat (z.B. *.csv oder *.xlsx). (2) Darüber hinaus bitte ich um Auskunft, wie viele Verwarnungen für Verkehrsordnungswidrigkeiten in 2020 aufgrund von Drittanzeigen geahndet wurden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208719/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG) ist Ihnen gru…
Von
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Betreff
AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im dritten Quartal 2020 [#208719]
Datum
15. Januar 2021 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG) ist Ihnen grundsätzlich der Zugang zu Informationen zu verschaffen, über die die Landeshauptstadt Kiel als informationspflichtige Stelle verfügt. Dabei sind jedoch die Ausnahmetatbestände nach § 9 und § 10 IZG zu berücksichtigen – dies insbesondere auch hinsichtlich der Frage, ob durch eine Kombination der von Ihnen angefragten Informationen das Kriterium „personenbezogener Daten“ im Sinne des Artikel 4 Nr. 1 der EU-Datenschutz-Grundverordnung erfüllt ist, deren Vertraulichkeit sicherzustellen ist. Die von Ihnen mit E-Mail vom 14.01.2021 beantragte Bereitstellung von Informationen setzt zudem die Zusammenstellung der begehrten Informationen aus unterschiedlichen Dokumenten und voraussichtlich auch die Anfertigung von Kopien und die Aussonderung der in den Ausnahmetatbeständen des IZG genannten zugangsbeschränkten Informationen voraus. Die von Ihnen begehrten Informationen sind derart umfangreich und komplex, dass die im IZG vorgesehene 1-Monts-Frist nicht eingehalten werden kann und daher die Frist zur Rückmeldung auf höchstens zwei Monate (bis 13.03.2021) verlängert wird. Für die Bereitstellung von Informationen werden nach § 13 IZG Kosten (also Gebühren und Auslagen) erhoben. Es ist bereits jetzt absehbar, dass die über alle befassten Mitarbeiter*innen gerechnete Bearbeitungszeit den Rahmen sprengen wird, den das IZG für eine kostenfreie Beantwortung setzt. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob Sie die Bereitstellung der Informationen unter der absehbaren Entstehung von Kosten wünschen! Eine genauere Einschätzung der Höhe der Kosten unter Beachtung des zugrunde liegenden Verwaltungsaufwandes werde ich Ihnen nach Ihrer Rückmeldung zukommen lassen. Nach pauschalierter Einschätzung gehe ich derzeit von einem Verwaltungsaufwand von mindestens acht Stunden effektiver Bearbeitungszeit und damit von einer „umfassenden Auskunft“ aus. Zu Ihrer Information weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass die Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 22.01.2020 für Auskünfte nach dem IZG bei der „Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft, ggf. auch mit der Herausgabe von Fotokopien“ Gebühren „bis 250 Euro“ vorsieht, welche bei einer derartigen Auskunft sicher zu Grunde zu legen wären. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in für die schnelle Reaktion herzlichen Dank! So ganz kann ich Ihrer Argumentation nic…
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Von
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Betreff
AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im dritten Quartal 2020 [#208719]
Datum
15. Januar 2021 12:37
An
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in für die schnelle Reaktion herzlichen Dank! So ganz kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen, ich sehe weder "personenbezogene Daten" berührt und es fällt mir schwer in meiner Anfrage einen übermäßigen Aufwand zu erkennen. Die gewünschten Informationen sollten doch aus dem Bussgelderfassungssystem zu ermitteln sein. In anderen Städten werden diese Daten als Open Data veröffentlicht: # Aachen https://offenedaten.aachen.de/dataset/verwarn-und-bussgelder-ruhender-verkehr-2019 # Köln https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/bu%C3%9Fgelddaten-koeln-2019 Bitte informieren sie mich, warum die Bereitstellung entsprechender Daten in Kiel nicht möglich ist. Sollte es die Auswertung vereinfachen, bin ich gerne bereit auf das Merkmal "Fabrikat" zu verzichten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208719/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in noch ein Nachtrag: Sollte Punkt (2) meiner Anfrage Grund für Ihre Bedenken hinsichtl…
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Betreff
AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im dritten Quartal 2020 [#208719]
Datum
15. Januar 2021 12:44
An
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in noch ein Nachtrag: Sollte Punkt (2) meiner Anfrage Grund für Ihre Bedenken hinsichtlich "personenbezogener Daten" sein, so würde ich diesen Punkt (ebenfalls) zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208719/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail haben wir erhalten. Die Kombination der Antworten erfüllt unzweifelhaft das…
Von
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Betreff
WG: AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im dritten Quartal 2020 [#208719]
Datum
19. Januar 2021 15:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail haben wir erhalten. Die Kombination der Antworten erfüllt unzweifelhaft das Kriterium der „personenbezogenen Daten“ nach Art. 4 DSGVO. Beispielsweise könnte aus der Kombination entnommen werden, wie oft eine bestimmte Person welches Bußgeld (Tatbestandsnummern) bekommen hat - und personenbezogen sind die Daten bereits dann, wenn die Person mit Zusatzwissen identifizierbar ist (Ausnahmetatbestand § 10 Abs. 1 Nr. 1 IZG). Die Informationen sind grundsätzlich aus dem System ermittelbar, dies aber nicht ohne erheblichen Verwaltungsaufwand. Die Städte Köln und Aachen mögen die entsprechenden Fallzahlen anonymisiert veröffentlicht haben, zu deren Erhebung besteht allerdings keine rechtliche Pflicht. Entsprechende Statistiken werden daher grundsätzlich seitens der LHS Kiel auf freiwilliger Basis nicht erhoben. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie von uns als informationspflichtige Stelle eine unzureichende Antwort erhalten haben, können Sie sich an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wenden (Holstenstraße 98, 24103 Kiel). Das gilt unabhängig von den Ihnen zustehenden Rechtsmitteln gegen behördliche Entscheidungen (Widerspruch, Klage), wie es die abschließende Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen darstellen wird. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und das freundliche Gespräche in der letzten Woche. (1…
An Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: WG: AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im dritten Quartal 2020 [#208719]
Datum
25. Januar 2021 09:57
An
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und das freundliche Gespräche in der letzten Woche. (1) Ich kann Ihrer Argumentation hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bedenken weiterhin nicht folgen. Daher möchte ich diesen Punkt durch die zuständige juristische Abteilung prüfen lassen. Bitte informieren Sie mich, an wen ich mich dafür zu wenden habe. Hier noch einmal die von mir angefragten Merkmale: - Datum - Uhrzeit - Straße und Hausnummer - Tatbestand (2) Ich möchte Sie bitten, den "erheblichen Verwaltungsaufwand" zu quantifizieren. Dies bitte in einer Form, die es insbesondere dem Hersteller der Software ermöglicht, den Auswertungsvorgang nachzuvollziehen und ggf. einen einfacheren Weg aufzuzeigen. Die Datenbereitstellung soll bitte - wie angefragt - in elektronischer Form erfolgen (PDF oder CSV). Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208719/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> seit unserem letzten Austausch (via email) sind vier Wochen vergangen und ich möcht…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im dritten Quartal 2020 [#208719]
Datum
7. März 2021 13:31
An
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> seit unserem letzten Austausch (via email) sind vier Wochen vergangen und ich möchte Sie bitten, mir den aktuellen Stand meiner Anfrage mitzuteilen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass sich meine Anfrage auf das gesamte Kieler Stadtgebiet bezieht und nicht nur auf den PLZ-Bereich '24143'. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208719/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Hallo Antragsteller/in ich habe bezüglich Ihrer Anfrage mit dem Hersteller der Fachanwendung als auch mit unserer …
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Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Betreff
AW: AW: WG: AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im dritten Quartal 2020 [#208719]
Datum
16. März 2021 13:20
Status
Warte auf Antwort
Hallo Antragsteller/in ich habe bezüglich Ihrer Anfrage mit dem Hersteller der Fachanwendung als auch mit unserer Datenschutzstelle Rücksprache gehalten. Wenn Sie es wünschen kann ich Ihnen ohne großen Verwaltungsaufwand (sprich unentgeltlich) begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten in bestimmten Zeiträumen für das Kieler Stadtgebiet übermitteln. Einzelne Straßenzüge sind datenschutzrechtlich nicht übermittelbar. Ich bitte um Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
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Hallo Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Es freut mich zu hören, dass eine Datenbereitstellung ohne g…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im dritten Quartal 2020 [#208719]
Datum
16. März 2021 14:08
An
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Es freut mich zu hören, dass eine Datenbereitstellung ohne großen Verwaltungsaufwand möglich ist. Tatsächlich bin ich allerdings nicht so sehr an einem aggregierten Datensatz für das Kieler Stadtgebiet interessiert, sondern an einem Datensatz, der auch die Information zum "Tatort" enthält. Die Stadt Aachen hatte ich ja bereits als Beispiel genannt: https://offenedaten.aachen.de/dataset/verwarn-und-bussgelder-ruhender-verkehr-parkverstoesse-2020 Hier ein Datenauszug: Tattag;Zeit;Tatort 2;Tatbestand;Geldbuße 01.01.2020;10:04;Welkenrather Straße 52;112293;15 Weitere Beispiele für Stuttgart und Köln - https://fragdenstaat.de/anfrage/bugelddaten-des-ruhenden-verkehrs-fur-stuttgart/ - https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/bu%C3%9Fgelddaten-koeln-2019 Ich möchte Sie bitten, mir die datenschutzrechtliche Bewertung, die sich gegen eine Veröffentlichung entsprechender Daten für Kiel ausspricht, zu übermitteln. Schöne Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208719/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Hallo Antragsteller/in die Einschätzung des Datenschutzbeauftragten hatte ich Ihnen schon in der Mail vom 19.01.2…
Von
Bürger- und Ordnungsamt, Sachbereich Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Betreff
AW: AW: AW: WG: AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im dritten Quartal 2020 [#208719]
Datum
16. März 2021 20:56
Status
Hallo Antragsteller/in die Einschätzung des Datenschutzbeauftragten hatte ich Ihnen schon in der Mail vom 19.01.2021 zukommen lassen. Hier nochmal der entsprechende Absatz: Die Kombination der Antworten erfüllt unzweifelhaft das Kriterium der „personenbezogenen Daten“ nach Art. 4 DSGVO. Beispielsweise könnte aus der Kombination entnommen werden, wie oft eine bestimmte Person welches Bußgeld (Tatbestandsnummern) bekommen hat - und personenbezogen sind die Daten bereits dann, wenn die Person mit Zusatzwissen identifizierbar ist (Ausnahmetatbestand § 10 Abs. 1 Nr. 1 IZG). Eine Auswertung nach Straßen in Kombination mit Tatbeständen und Tatzeiten ist daher nicht möglich. Weshalb andere Städte derartige Anfragen veröffentlichen können, vermag ich nicht zu beurteilen. Ggf. liegt hier eine andere landesrechtliche Vorschrift zu Grunde, die eine solche Veröffentlichung möglich macht. Mit freundlichen Grüßen