Verkehrsplanung

Eine Auflistung der laufenden und abgeschlossenen Planfeststellungen zu Neu- und Ausbau von
* Bahnstrecken
* Straßen der Entwurfsklassen EKA 1-3
bei denen der Bau noch nicht abgeschlossen ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der lauf…
An Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsplanung [#220695]
Datum
19. Mai 2021 17:11
An
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der laufenden und abgeschlossenen Planfeststellungen zu Neu- und Ausbau von * Bahnstrecken * Straßen der Entwurfsklassen EKA 1-3 bei denen der Bau noch nicht abgeschlossen ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220695/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrages nach dem SIFG/SUIG/VIG. Ich wer…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Betreff
AW: Verkehrsplanung [#220695 :Anfragenr: 220695 - Empfangsbestätigung
Datum
21. Mai 2021 07:17
Status
Warte auf Antwort
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1,8 KB
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12,2 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrages nach dem SIFG/SUIG/VIG. Ich werde Ihnen in den nächsten Tagen die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Sehr Antragsteller/in auf Grundlage Ihres Antrages auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfrei…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
Betreff
AW: Verkehrsplanung [#220695]
Datum
27. Mai 2021 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Grundlage Ihres Antrages auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) vom 19.05.2021 erhalten Sie als Anlagen die Auflistung der laufenden und abgeschlossenen Planfeststellungen zum Neu- und Ausbau von Bahnstrecken und Straßen der Entwurfsklassen EKA 1-3 bei denen der Bau noch nicht abgeschlossen ist. Anzumerken ist noch, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr bei Bahnstrecken des Bundes nur als Anhörungsbehörde fungiert. Die Feststellung des Plans und somit der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt. Infolge der Reform der Auftragsverwaltung bei Bundesfernstraßen werden ab dem 1.1.2021 alle neuen Planfeststellungsverfahren, welche Bundesautobahnen im Saarland betreffen, durch das Fernstraßenbundesamt durchgeführt. Gemäß Nr. 455 Punkt 1.1 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses auf Basis des saarländischen Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (SaarlGebG) erfolgt diese Auskunft gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen