Verkehrsplanung

Eine Auflistung der laufenden und abgeschlossenen Planfeststellungen zu Neu- und Ausbau von
* Bahnstrecken
* Straßen der Entwurfsklassen EKA 1-3
bei denen der Bau noch nicht abgeschlossen ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der lauf…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsplanung [#220694]
Datum
19. Mai 2021 17:09
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der laufenden und abgeschlossenen Planfeststellungen zu Neu- und Ausbau von * Bahnstrecken * Straßen der Entwurfsklassen EKA 1-3 bei denen der Bau noch nicht abgeschlossen ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220694/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübing…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: Verkehrsplanung [#220694]
Datum
10. Juni 2021 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen für die Planfeststellungen zuständig. Auf den Internetseiten dieser vier Regierungspräsidien finden Sie entsprechende Übersichten zu abgeschlossenen und laufenden Planfeststellungen. Bei den Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn ist ausnahmsweise das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die zuständige Planfeststellungsbehörde; auch diese Institution unterhält eine Internetseite mit Informationen über die Planfeststellungsverfahren. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland durch die Verwaltungsreform des Bundes seit dem 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes liegt. An der oben genannten Zuständigkeit der Regierungspräsidien für die Planfeststellungen der zugehörigen Straßenbauprojekte hat sich in Baden-Württemberg dadurch keine Änderung ergeben. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben, und verbleiben mit freundlichen Grüßen