Verkehrsplanung Landskroner Str. und Sölder Straße in Holzwickede

Anfrage an: Kreis Unna

1) Unterlagen, die Auskunft über die generelle und / oder spezielle Verkehrsplanung hinsichtlich der Landskroner Straße sowie der Sölder Straße in Holzwickede geben. Hierbei geht es vor allem um Auskünfte, inwieweit die Landskroner Straße in allgemeiner oder besonderer Weise für die Nutzung durch und die Leitung des landwirtschaftlichen Verkehrs vorgesehen ist.

2) Ebenfalls bitte ich Sie um Unterlagen aus denen hervor geht, warum im Verlauf der Landskroner Straße sowie der Sölder Straße in Holzwickede der Bordstein in weiten Teilen vollständig auf Fahrbahnniveau abgesenkt wurde.

3) Des weiteren bitte ich um Unterlagen, die Auskunft über eine Berücksichtigung oder Risikoanalyse hinsichtlich der möglichen Gefahren für Fußgänger und Radfahrer geben, die durch die in großen Teilen auf Fahrbahnniveau abgesenkten Bordsteine entstehen.

Ergebnis der Anfrage

Landskroner Str. ist eine Kreisstraße und zum größten Teil außerhalb geschlossener Ortschaften.
Die Straße hat keinerlei Gehwege, es handelt sich auf ganzer Länge um Banketten, die beparkt werden dürfen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
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Holger Franck
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Unna Details
Von
Holger Franck
Betreff
Verkehrsplanung Landskroner Str. und Sölder Straße in Holzwickede [#259478]
Datum
21. September 2022 18:58
An
Kreis Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Unterlagen, die Auskunft über die generelle und / oder spezielle Verkehrsplanung hinsichtlich der Landskroner Straße sowie der Sölder Straße in Holzwickede geben. Hierbei geht es vor allem um Auskünfte, inwieweit die Landskroner Straße in allgemeiner oder besonderer Weise für die Nutzung durch und die Leitung des landwirtschaftlichen Verkehrs vorgesehen ist. 2) Ebenfalls bitte ich Sie um Unterlagen aus denen hervor geht, warum im Verlauf der Landskroner Straße sowie der Sölder Straße in Holzwickede der Bordstein in weiten Teilen vollständig auf Fahrbahnniveau abgesenkt wurde. 3) Des weiteren bitte ich um Unterlagen, die Auskunft über eine Berücksichtigung oder Risikoanalyse hinsichtlich der möglichen Gefahren für Fußgänger und Radfahrer geben, die durch die in großen Teilen auf Fahrbahnniveau abgesenkten Bordsteine entstehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 259478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259478/ Postanschrift Holger Franck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Franck
Kreis Unna
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Mail wurde mir leider ohne Inhalt zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreis Unna
Betreff
Verkehrsplanung Landskroner Str. und Sölder Straße in Holzwickede [#259478]
Datum
26. September 2022 16:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Mail wurde mir leider ohne Inhalt zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
Holger Franck
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne sende ich Ihnen den Mailtext erneut zu: "Von Holger Franck Betreff Ver…
An Kreis Unna Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: Verkehrsplanung Landskroner Str. und Sölder Straße in Holzwickede [#259478]
Datum
15. Oktober 2022 18:35
An
Kreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne sende ich Ihnen den Mailtext erneut zu: "Von Holger Franck Betreff Verkehrsplanung Landskroner Str. und Sölder Straße in Holzwickede [#259478] Datum 21. September 2022 18:58 An Kreis Unna Status Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet. Zustellungsprotokoll anzeigen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Unterlagen, die Auskunft über die generelle und / oder spezielle Verkehrsplanung hinsichtlich der Landskroner Straße sowie der Sölder Straße in Holzwickede geben. Hierbei geht es vor allem um Auskünfte, inwieweit die Landskroner Straße in allgemeiner oder besonderer Weise für die Nutzung durch und die Leitung des landwirtschaftlichen Verkehrs vorgesehen ist. 2) Ebenfalls bitte ich Sie um Unterlagen aus denen hervor geht, warum im Verlauf der Landskroner Straße sowie der Sölder Straße in Holzwickede der Bordstein in weiten Teilen vollständig auf Fahrbahnniveau abgesenkt wurde. 3) Des weiteren bitte ich um Unterlagen, die Auskunft über eine Berücksichtigung oder Risikoanalyse hinsichtlich der möglichen Gefahren für Fußgänger und Radfahrer geben, die durch die in großen Teilen auf Fahrbahnniveau abgesenkten Bordsteine entstehen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 259478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>" Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 259478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259478/
Holger Franck
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsplanung Landskroner Str. und Sölder St…
An Kreis Unna Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: Verkehrsplanung Landskroner Str. und Sölder Straße in Holzwickede [#259478]
Datum
3. Dezember 2022 14:16
An
Kreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsplanung Landskroner Str. und Sölder Straße in Holzwickede“ vom 21.09.2022 (#259478) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Den Mailtext habe ich dem Kreis Unna am 15.10.2022 erneut zugesandt. Diese ist auch auf der Plattform "Frag den Staat" einsehbar: https://fragdenstaat.de/a/259478 Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ansonsten muss ich mich - zum wiederholten Male im Zusammenhang mit Ihrer Behörde - an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen wenden. Dies würde ich gerne zukünftig vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck
Kreis Unna
Sehr geehrter Herr Franck, es ist richtig, dass sie eine Anfrage ohne Inhalt am 21.09.22 gesendet und nach Rückan…
Von
Kreis Unna
Betreff
AW: Verkehrsplanung Landskroner Str. und Sölder Straße in Holzwickede [#259478]
Datum
5. Dezember 2022 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Franck, es ist richtig, dass sie eine Anfrage ohne Inhalt am 21.09.22 gesendet und nach Rückantwort die Anfrage erneut am Samstag, den 15.10.22 gesendet haben. Mit Verwunderung nehme ich ihre erneute Anfrage auf, eine Antwort haben sie bereits am 20.10.22 gesendet. Nachfolgend gehe ich noch einmal auf ihre Fragen ein: 1) Unterlagen, die Auskunft über die generelle und / oder spezielle Verkehrsplanung hinsichtlich der Landskroner Straße sowie der Sölder Straße in Holzwickede geben. Hierbei geht es vor allem um Auskünfte, inwieweit die Landskroner Straße in allgemeiner oder besonderer Weise für die Nutzung durch und die Leitung des landwirtschaftlichen Verkehrs vorgesehen ist. Die Landskroner Straße ist als Kreisstraße eine klassifizierte Straße entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz NRW. Bei diesen Straßen sind keine Verkehrsarten ausgeschlossen. 2) Ebenfalls bitte ich Sie um Unterlagen aus denen hervor geht, warum im Verlauf der Landskroner Straße sowie der Sölder Straße in Holzwickede der Bordstein in weiten Teilen vollständig auf Fahrbahnniveau abgesenkt wurde. Die Tiefbordsteine leiten das Oberflächenwasser und begrenzen den Fahrbahnrand zum Bankett. 3) Des weiteren bitte ich um Unterlagen, die Auskunft über eine Berücksichtigung oder Risikoanalyse hinsichtlich der möglichen Gefahren für Fußgänger und Radfahrer geben, die durch die in großen Teilen auf Fahrbahnniveau abgesenkten Bordsteine entstehen. Der Streckenabschnitt befindet sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Die Gemeinde Holzwickede unterhält auch im Bereich der Ortsdurchfahrt keine Gehweganlagen für Fußgänger oder Radfahrer. Es handelt sich ausnahmslos um Bankette. An der Landskroner Straße ist in 2022 ein neuer Rad- und Gehweg mit einer Breite von 2,50 m von der Römerstraße bis zur Quellenstraße gebaut worden. Diese Anlage ist durch einen Straßenseitengraben getrennt. Im Bereich des Hixter Waldes verschwenkt der Radweg zur Straße und ist mit einem 7 cm Hochbord und einem 0,50 m breiten Trennstreifen richtlinienkonform erstellt worden. Mit freundlichen Grüßen
Holger Franck
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Von meiner Seite kann ich in der Sache keinen Mail ve…
An Kreis Unna Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: Verkehrsplanung Landskroner Str. und Sölder Straße in Holzwickede [#259478]
Datum
12. Dezember 2022 20:01
An
Kreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Von meiner Seite kann ich in der Sache keinen Mail verzeichnen, die ich am 20.10.2022, wie von Ihnen beschrieben, geschrieben oder erhalten haben sollte. Die Plattform fragdenstaat.de verzeichnet alle Mails in der Konversation auf der öffentlichen Seite. Inhaltlich bitte ich um eine Erläuterung. Wenn ich Sie richtig verstehe, sind die geteerten und durch flachen Randstein von der Fahrbahn getrennten Bereiche neben der Fahrbahn bspw. auf Höhe unseres Hauses (Nr. 23) kein Gehweg, keine Fahrbahn und auch kein Radweg. Ist dies korrekt? Daran schließt sich die Frage an, ob diese Bankette dann zum Parken genutzt werden darf. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anfragenr: 259478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259478/ Postanschrift Holger Franck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Unna
Sehr geehrter Herr Franck, sie haben die Erläuterung richtig interpretiert und gebe ihnen nachfolgend einige Ergä…
Von
Kreis Unna
Betreff
AW: Verkehrsplanung Landskroner Str. und Sölder Straße in Holzwickede [#259478]
Datum
14. Dezember 2022 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Franck, sie haben die Erläuterung richtig interpretiert und gebe ihnen nachfolgend einige Ergänzungen: Gehweganlagen werden nach dem Ortsdurchfahrtsgesetz ausschließlich von den Städten und Gemeinden gebaut und unterhalten. Die Gemeinde Holzwickede hatte weder in der Vergangenheit noch während der Bauphase Interesse bekundet, in dem angesprochenen Streckenabschnitt einen Gehweg anzulegen. Der Kreis Unna hat im Zuge des Ausbaus die Nebenflächen mit Asphalt versiegeln lassen. Alternativ wäre eine Befestigung aus Frostschutz / Bankettmaterial möglich gewesen. Die gewählte Befestigung ist im Zusammenhang mit der vorhandenen Bebauung pflegeleichter zu unterhalten. Einen rechtlichen Pflegeaufwand der Bankettflächen besteht weder für den Baulastträger noch für den Anlieger. Das bedeutet, sie haben beispielsweise keine Verpflichtung zur Räumung der Fläche bei Schneefall - der Baulastträger ist ebenso nicht verpflichtet. Ein Radweg besteht in dem Streckenabschnitt auch nicht. Das war vor einigen Jahren angedacht, der neu gebaute Radweg an der Landskroner Straße wurde jedoch nur bis zur Quellenstraße gebaut. Radverkehr soll dann über die Quellenstraße und anschließend parallel der Landskroner Straße über den Luftschachtweg und Schäferkampstraße stattfinden. Als Radweg müsste ein Verkehrszeichen mit Fahrrad-Symbol (Zeichen 237) aufgestellt sein. Die Fahrbahn ist eindeutig durch die Bordanlage von der Nebenfläche getrennt. Bankette dürfen aber vom Verkehr überfahren werden. Die Straßenverkehrsordnung schließt das Parken auf Banketten und Nebenflächen an freien Strecken nicht aus. Das Fahrzeug muss jedoch vollständig auf der Nebenfläche abgestellt sein. Ruhender Verkehr kann somit nur durch die Anordnung eines Halteverbotsschildes unterbunden werden. Die Bankette vor ihrem Haus können zum Parken genutzt werden, wenn wie bereits erwähnt, das Fahrzeug vollständig auf der Nebenfläche steht. Der Fahrzeugführer sollte jedoch darauf achten, dass die Sichtverhältnisse aus Zufahrten weder für sich selbst als auch für Nachbarn eingeschränkt werden. Sollten aus dem Parkverhalten gefährliche Situationen entstehen, kann die Straßenverkehrsbehörde jederzeit ein Halteverbot anordnen. Mit freundlichen Grüßen