Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Ich habe lediglich einfache 3 Fragen zur sog. "Wasserrahmenrichtlinie" (WRRL) bzgl. des im Betreff genannten Projektes.

Für den ökologischen Zustand von Oberflächengewässern beinhaltet Anhang V der WRRL eine Skalierung. Maßgeblich für die Klassifizierung ist die Einhaltung der einschlägigen Umweltqualitätsnormen und Schwellenwerte. Als Bewertungsmaßstab für eine Verschlechterung des Zustands von Oberflächengewässern hat der EuGH im sog. „Weservertiefungsurteil“ festgestellt, dass eine Verschlechterung vorliegt, sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V der WRRL um eine Klasse verschlechtert. Ist jedoch die betreffende Qualitätskomponente im Sinne von Anhang V bereits in der niedrigsten Klasse eingeordnet, stellt jede weitere vorhabenbedingte Verschlechterung dieser Komponente eine „Verschlechterung des Zustands“ eines Oberflächenwasserkörpers dar. Von einer projektbedingten Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers ist – so der EuGH – sowohl dann auszugehen, wenn vorhabenbedingt mindestens eine der Qualitätsnormen oder einer der Schwellenwerte im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Grundwasserrichtlinie (RL 2006/118/EG) überschritten wird, als auch dann, wenn sich die Konzentration eines Schadstoffs, dessen Schwellenwert bereits überschritten ist, voraussichtlich erhöhen wird. Außerdem hat der EuGH die Bedeutung der einzelnen Überwachungsstellen eines Grundwasserkörpers betont und festgestellt, dass die an jeder Überwachungsstelle gemessenen Werte individuell zu berücksichtigen sind.
Die Ziele der WRRL und die aus Art. 4 Abs. 1 dieser Richtlinie folgenden Pflichten seien jedoch sowohl für Oberflächengewässer als auch für das Grundwasser weitgehend identisch. Der EuGH betont, dass die Schwelle, bei deren Überschreitung ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vermeidung der Verschlechterung des Zustands eines Wasserkörpers vorliegt, möglichst gering sein müsse.
Dementsprechend führt die Nichterfüllung einer der in Anhang V Ziffer 2.3.2. der WRRL genannten Qualitätskomponenten der Leitfähigkeit des Wassers oder der Schadstoffkonzentration zur Verschlechterung des Zustands eines Wasserkörpers. Insbesondere ist die vorhabenbedingte Überschreitung einer einzigen Qualitätsnorm oder eines einzigen Schwellenwerts in einem Grundwasserkörper als eine Verletzung der Pflicht zur Vermeidung der Verschlechterung des Zustands eines Grundwasserkörpers zu qualifizieren. Denn die Qualitätsnormen und Schwellenwerte aus der Grundwasserrichtlinie bilden die Qualitätskomponenten der WRRL, anhand deren die Schadstoffkonzentration bewertet werden kann.
Ebenfalls stellt jede weitere vorhabenbedingte Erhöhung einer Schadstoffkonzentration, die nach Maßgabe EU-Grundwasserrichtlinie bereits eine Umweltqualitätsnorm oder einen vom Mitgliedstaat festgelegten Schwellenwert überschreitet, eine Verschlechterung dar. In diesem Zusammenhang weist der EuGH darauf hin, dass Anhang V Ziffer 2.4. der WRRL die Hauptkriterien für die Überwachung des chem. Zustands des Grundwassers festlegt und Ziffer 2.4.5. dieses Anhangs die Anforderungen an die Interpretation/Darstellung enthält.
Der EuGH stellt mit Blick auf das zur Überwachung des Zustands eines Grundwasserkörpers erforderliche Netz an Überwachungsstellen fest, dass eine Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers i.S.v. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i der WRRL schon dann vorliegt, wenn eine Qualitätskomponente an nur einer einzigen Überwachungsstelle nicht erfüllt ist.
Außerdem hat der EuGH die Frage des BVerwG, ob die Prüfung der Einhaltung der in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der WRRL geregelten Anforderungen zwingend im Genehmigungsverfahren (und nicht erst danach) durchzuführen ist und die Ergebnisse dieser Prüfung der Öffentlichkeit im Laufe des Genehmigungsverfahrens zugänglich zu machen sind, bejaht. Dies begründet der EuGH damit, dass sich aus Art. 4 WRRL eine an die zuständige Behörde adressierte Pflicht ergibt, die Einhaltung der Bewirtschaftungsziele nach der WRRL – insbesondere die Wahrung des für Oberflächen- und Grundwasserkörper geltenden Verschlechterungsverbots – vor Erteilung der behördlichen Zulassung zu prüfen. Art. 6 der UVP-RL sei dahin auszulegen, dass geeignete Unterlagen zu den wasserbezogenen Auswirkungen des Projekts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Damit die Öffentlichkeit ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen kann, müssen die ihr präsentierten Unterlagen so detailliert sein, dass sie eine Beurteilung im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot ermöglichen.

Sind diese wasserwirtschaftlichen bzw. gesetzlichen Voraussetzungen bei dem im Betreff genannten Projekt bereits gegeben bzw. berücksichtigt worden?

Wurden alle Qualitätskomponenten der WRRL abgeprüft?

Wann ist mit einem Beschluss des EBA für dieses Projekt zu rechnen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe lediglich einfache …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
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Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
25. September 2020 23:41
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe lediglich einfache 3 Fragen zur sog. "Wasserrahmenrichtlinie" (WRRL) bzgl. des im Betreff genannten Projektes. Für den ökologischen Zustand von Oberflächengewässern beinhaltet Anhang V der WRRL eine Skalierung. Maßgeblich für die Klassifizierung ist die Einhaltung der einschlägigen Umweltqualitätsnormen und Schwellenwerte. Als Bewertungsmaßstab für eine Verschlechterung des Zustands von Oberflächengewässern hat der EuGH im sog. „Weservertiefungsurteil“ festgestellt, dass eine Verschlechterung vorliegt, sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V der WRRL um eine Klasse verschlechtert. Ist jedoch die betreffende Qualitätskomponente im Sinne von Anhang V bereits in der niedrigsten Klasse eingeordnet, stellt jede weitere vorhabenbedingte Verschlechterung dieser Komponente eine „Verschlechterung des Zustands“ eines Oberflächenwasserkörpers dar. Von einer projektbedingten Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers ist – so der EuGH – sowohl dann auszugehen, wenn vorhabenbedingt mindestens eine der Qualitätsnormen oder einer der Schwellenwerte im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Grundwasserrichtlinie (RL 2006/118/EG) überschritten wird, als auch dann, wenn sich die Konzentration eines Schadstoffs, dessen Schwellenwert bereits überschritten ist, voraussichtlich erhöhen wird. Außerdem hat der EuGH die Bedeutung der einzelnen Überwachungsstellen eines Grundwasserkörpers betont und festgestellt, dass die an jeder Überwachungsstelle gemessenen Werte individuell zu berücksichtigen sind. Die Ziele der WRRL und die aus Art. 4 Abs. 1 dieser Richtlinie folgenden Pflichten seien jedoch sowohl für Oberflächengewässer als auch für das Grundwasser weitgehend identisch. Der EuGH betont, dass die Schwelle, bei deren Überschreitung ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vermeidung der Verschlechterung des Zustands eines Wasserkörpers vorliegt, möglichst gering sein müsse. Dementsprechend führt die Nichterfüllung einer der in Anhang V Ziffer 2.3.2. der WRRL genannten Qualitätskomponenten der Leitfähigkeit des Wassers oder der Schadstoffkonzentration zur Verschlechterung des Zustands eines Wasserkörpers. Insbesondere ist die vorhabenbedingte Überschreitung einer einzigen Qualitätsnorm oder eines einzigen Schwellenwerts in einem Grundwasserkörper als eine Verletzung der Pflicht zur Vermeidung der Verschlechterung des Zustands eines Grundwasserkörpers zu qualifizieren. Denn die Qualitätsnormen und Schwellenwerte aus der Grundwasserrichtlinie bilden die Qualitätskomponenten der WRRL, anhand deren die Schadstoffkonzentration bewertet werden kann. Ebenfalls stellt jede weitere vorhabenbedingte Erhöhung einer Schadstoffkonzentration, die nach Maßgabe EU-Grundwasserrichtlinie bereits eine Umweltqualitätsnorm oder einen vom Mitgliedstaat festgelegten Schwellenwert überschreitet, eine Verschlechterung dar. In diesem Zusammenhang weist der EuGH darauf hin, dass Anhang V Ziffer 2.4. der WRRL die Hauptkriterien für die Überwachung des chem. Zustands des Grundwassers festlegt und Ziffer 2.4.5. dieses Anhangs die Anforderungen an die Interpretation/Darstellung enthält. Der EuGH stellt mit Blick auf das zur Überwachung des Zustands eines Grundwasserkörpers erforderliche Netz an Überwachungsstellen fest, dass eine Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers i.S.v. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i der WRRL schon dann vorliegt, wenn eine Qualitätskomponente an nur einer einzigen Überwachungsstelle nicht erfüllt ist. Außerdem hat der EuGH die Frage des BVerwG, ob die Prüfung der Einhaltung der in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der WRRL geregelten Anforderungen zwingend im Genehmigungsverfahren (und nicht erst danach) durchzuführen ist und die Ergebnisse dieser Prüfung der Öffentlichkeit im Laufe des Genehmigungsverfahrens zugänglich zu machen sind, bejaht. Dies begründet der EuGH damit, dass sich aus Art. 4 WRRL eine an die zuständige Behörde adressierte Pflicht ergibt, die Einhaltung der Bewirtschaftungsziele nach der WRRL – insbesondere die Wahrung des für Oberflächen- und Grundwasserkörper geltenden Verschlechterungsverbots – vor Erteilung der behördlichen Zulassung zu prüfen. Art. 6 der UVP-RL sei dahin auszulegen, dass geeignete Unterlagen zu den wasserbezogenen Auswirkungen des Projekts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Damit die Öffentlichkeit ihre Beteiligungsrechte wahrnehmen kann, müssen die ihr präsentierten Unterlagen so detailliert sein, dass sie eine Beurteilung im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot ermöglichen. Sind diese wasserwirtschaftlichen bzw. gesetzlichen Voraussetzungen bei dem im Betreff genannten Projekt bereits gegeben bzw. berücksichtigt worden? Wurden alle Qualitätskomponenten der WRRL abgeprüft? Wann ist mit einem Beschluss des EBA für dieses Projekt zu rechnen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197845 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 A…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
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Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
2. November 2020 22:18
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf“ vom 25.09.2020 (#197845) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 25.09.2020 (#197845) wird sich verzögern. Die Prü…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf
Datum
6. November 2020 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 25.09.2020 (#197845) wird sich verzögern. Die Prüfung der umfangreichen vorliegenden Informationen und Unterlagen zur Beantwortung und Auslegung Ihrer Anfrage erfordert einen höheren zeitlichen Aufwand. Sie werden daher voraussichtlich eine Antwort erst innerhalb von zwei Monaten erhalten. In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, dass sich ein Anspruch auf Informationszugang nach dem Umweltinformationsgesetz bzw. Informationsfreiheitsgesetz nur auf gespeicherte Daten bzw. Aufzeichnungen bezieht. Ein Anspruch auf die Erteilung bloßer Rechtsauskünfte besteht hingegen nicht. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags daher beschleunigen, wenn Sie Ihren Wunsch auf die Übermittlung konkret bezeichneter Daten bzw. Aufzeichnungen beschränken. Vorsorglich mache ich Sie auch darauf aufmerksam, dass für Auskünfte Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) bzw. der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV) erhoben werden. Die Gebühren bemessen sich wesentlich an der Höhe des Aufwandes und können bis zu 500,- € betragen. Auslagen werden nur für die Zurverfügungstellung von Umweltinformationen nach Maßgabe der UIGGebV erhoben. Eine Prognose hinsichtlich des zu erwartenden Verwaltungsaufwands ist derzeit jedoch noch nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich sehr gern…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
9. November 2020 10:25
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich sehr gerne bereit bin meine Anfrage zu verifizieren. Sehr gerne möchte ich natürlich die Bearbeitung meines Antrags beschleunigen. Ich möchte auch keine Daten bzw. Aufzeichnungen übermittelt bekommen. Eine derartige Unterstellung bzw. bewusste Interpretation Ihrerseits zielt nur auf einen zeitlichen Bearbeitungsaufschub (Zeitgewinn/Verzögerung) hin. Die Informationen sind nach h.E. auch nicht als umfangreich zu betrachten, da meine Fragen auf klare 3 Fragen reduziert sind. Daher reduziere ich meine Anfrage wie folgt einfach u. konkret: Sind die wasserwirtschaftlichen bzw. gesetzlichen Vorgaben der WRRL im Betreff genannten Projekt berücksichtigt worden? Ja/Nein? Wurden Messungen vor Ort bzgl. der Qualitätskomponenten der WRRL durchgeführt? JA/Nein? Wann ist mit einem Beschluss des EBA für dieses Projekt zu rechnen? Vor Weihnachten, nach Weihnachten? Eine "Auslegung" meiner Anfrage erfordert nun auch keinen begründbaren höheren zeitlichen Aufwand mehr verbunden mit einer Bearbeitungsverzögerung von zwei Monaten. Es werden keine Rechtsauskünfte abgefragt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie nach der Verifizierung meiner Anfrage immer noch der Meinung sind, dass Kosten bis zu 500€ entstehen können. Können Sie nun eine Prognose hinsichtlich des zu erwartenden Verwaltungsaufwands konkreter fassen? Ich muss konkret wissen bzw. unterrichtet werden, ob meine Anfrage nun Kosten auslöst oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 25.09.2020 kann wie folgt beantwortet werden: Zur Frage 1: Die P…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
19. November 2020 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 25.09.2020 kann wie folgt beantwortet werden: Zur Frage 1: Die Planung beinhaltet in der Anlage 14.4 der Planfeststellungsunterlagen zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr.8, Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf einen Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, der die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aufgenommenen Bewirtschaftungszielen (Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot) überprüft, im Einklang mit den Vorgaben der WRRL, des WHG, der Oberflächengewässerverordnung (OGewV), der Grundwasserverordnung (GrwV) und der Rechtsprechung. Zu Frage 2: Wie zu Frage 1 ausgeführt, wurde in die Planunterlagen ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie aufgenommen. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten können sie sich an die Vorhabenträgerin wenden, die den Fachbeitrag beauftragt hat. Zu Frage 3: Das Vorhaben befindet sich noch im laufenden Anhörungsverfahren, daher kann keine Angabe zu einem Entscheidungszeitpunkt gemacht werden. Für die Auskunft werden im vorliegenden Fall keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> das Anhörungsverfahren ist soweit abgeschlossen. Insofern bitte ich um eine konkret…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
11. Februar 2021 21:45
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das Anhörungsverfahren ist soweit abgeschlossen. Insofern bitte ich um eine konkretere Antwort zu Frage 3. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
20. Februar 2021 12:19
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf“ vom 25.09.2020 (#197845) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 114 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 20.02.2021 haben Sie um Beantwortung Ihrer Anfrage vom 25.09.2020 [197845] g…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
24. Februar 2021 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 20.02.2021 haben Sie um Beantwortung Ihrer Anfrage vom 25.09.2020 [197845] gebeten. Diese Anfrage wurde bereits mit E-Mail vom 19.11.2020 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gibt es Neuigkeiten bzgl. Frage-Nr. 3 meiner Anfrage v. 25.09.20? Mit freundlichen…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
28. März 2021 23:05
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gibt es Neuigkeiten bzgl. Frage-Nr. 3 meiner Anfrage v. 25.09.20? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre erneut gestellte Frage vom 25.09.2020 nach dem Zeitpunkt einer Entsc…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
27. April 2021 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre erneut gestellte Frage vom 25.09.2020 nach dem Zeitpunkt einer Entscheidung weise ich Sie darauf hin, dass sich das Verfahren noch in Bearbeitung befindet. Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wollen Sie mir mitteilen, dass Sie momentan nicht in der Lage sind mir mitzuteilen,…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
1. Mai 2021 19:29
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wollen Sie mir mitteilen, dass Sie momentan nicht in der Lage sind mir mitzuteilen, wann der Beschluss zu erwarten ist? Ggf. kann ich Ihnen weiterhelfen, Mai 2021! Ist diese Information korrekt? Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in der Planfeststellungsbeschluss wurde am 28.05.21 erlassen. Die Bekanntgabe ist in Vorbereit…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
1. Juni 2021 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in der Planfeststellungsbeschluss wurde am 28.05.21 erlassen. Die Bekanntgabe ist in Vorbereitung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob der Beschluss derzeit Bestandkraft erlangt hat bzw. o…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
26. September 2021 23:32
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, ob der Beschluss derzeit Bestandkraft erlangt hat bzw. ob eine vollziehbare Genehmigungsaußenwirkung vorliegt, da bereits bauliche Maßnahmen umgesetzt worden sind, die keine formell abgedeckten Vorarbeiten etc. mehr darstellen. Können derzeit Besitzeinweisungsverfahren veranlasst werden? Können derzeit Grundstücke gegen den Willen von Beteiligten (gem. BayStrWG) bzw. Eigentümern betreten bzw. baulich genutzt werden? Bitte antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Presse FT Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. meiner Anfrage v. 26.09.21 erwarte ich aufgrund der laufenden Klagefrist im …
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Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
17. Oktober 2021 17:58
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. meiner Anfrage v. 26.09.21 erwarte ich aufgrund der laufenden Klagefrist im o.g. Verfahren eine Nachricht bis zum 20.10.21. Bitte antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in der Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2021 ist erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
21. Oktober 2021 18:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in der Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2021 ist erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss ist gem. § 18e Abs.2 Satz 1 AEG sofort vollziehbar. Mit der Zustellung an die Vorhabenträger ist er außenwirksam geworden, d.h. die Gestattungswirkung ist gegenüber den Vorhabenträgern eingetreten. Darüber hinaus wurde der Planfeststellungsbeschluss auf den Internetseiten des EBA eingestellt. Die Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses nach § 74 Abs. 4 VwVfG wurden durch öffentliche Bekanntmachung gem. § 74 Abs. 5 VwVfG ersetzt. Im amtlichen Veröffentlichungsblatt der Planfeststellungsbehörde und den örtlichen Tageszeitungen wurde auf die Auslegung hingewiesen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben als zugestellt. Auskünfte zu enteignungsrechtlichen Fragen nach dem Erlass der Planfeststellungsentscheidung kann die nach Landesrecht zuständige Enteignungsbehörde (Landratsamt Bamberg) geben. Dies betrifft nicht mehr die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes. Sollten Sie diese Auskunft in Form eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides wünschen, bitte ich um Mitteilung bis zum 04.11.2021. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass Ihnen diese Auskunft genügt und stelle das Verfahren ein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Hinweise sind bekannt. Wann ist die Gestattungswirkung gegenüber den Vorhabe…
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AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
23. Oktober 2021 02:36
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Hinweise sind bekannt. Wann ist die Gestattungswirkung gegenüber den Vorhabenträgern Privaten eingetreten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in hierzu weise ich Sie gerne auf die Beantwortung mit E-Mail vom 21.10.2021 hin. Der Planfest…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
19. November 2021 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hierzu weise ich Sie gerne auf die Beantwortung mit E-Mail vom 21.10.2021 hin. Der Planfeststellungsbeschluss ist ab dem 28.05.2021 sofort vollziehbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich beziehe mich inhaltlich auf meine Anfrage v. 19.11.21. Ist der sofort vollziehende Planfeststellu…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
oeiuwfwhfNAWRA_t_______________dkjfhsdkljlhlllllllllllllllllllllk_______Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
24. März 2023 19:04
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich beziehe mich inhaltlich auf meine Anfrage v. 19.11.21. Ist der sofort vollziehende Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2021 bisweilen bestandskräftig? Bitte antworten Sie an: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197845 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
0909090808070707076666hlllllllllllllllllllllk_____Verkehrojekt De Einhtrecke Abschnitt 21 Alterf - HirscStrullrf …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
0909090808070707076666hlllllllllllllllllllllk_____Verkehrojekt De Einhtrecke Abschnitt 21 Alterf - HirscStrullrf [#197845]
Datum
31. März 2023 17:25
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinnere an meine Anfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf“ vom 24.03.2023. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Hr. << Antragsteller:in >> Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
Eisenbahn-Bundesamt
VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845] Sehr << Antragsteller:in >> zu der im B…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
25. April 2023 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu der im Betreff genannten Nummer liegt dem EBA keine Anfrage vom 24.03.2023 vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
wlkjhdflkjdhfkljAHSFKJLASdkjflkjdasflkdnasfkjnASDKJDSKJANFKJSADNFJKSDFKJDSf VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
wlkjhdflkjdhfkljAHSFKJLASdkjflkjdasflkdnasfkjnASDKJDSKJANFKJSADNFJKSDFKJDSf VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
17. Juni 2023 00:39
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Werte Damen und Herren, ich antworte Ihnen auf Ihre E-Mail v. 25.04.23. Sie postulieren darin, dass Ihnen keine Anfrage meinerseits mit Datum v. 24.03.23 vorläge. Dies ist nicht der Fall. Ich rate Ihnen sich den üblichen Schriftverkehr abzulegen und entsprechende Fragen zu beantworten. Sollte ich keine Antwort innerhalb von 4 Wochen zu meiner Anfrage vom 24.03.23 erhalten, so werde ich mich beschweren und eine Anfrage über den Bürgerbeauftragten des Freistaates Bayern beantragen. Ich forder Sie hiermit erneut auf meine Fragen vom 24.03.23 zu beantworten. Antworten SIe bitte an: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197845 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: wlkjhdflkjdhfkljAHSFKJdasflkdnasfkjnASDKJDSKJANFKJSADNFJKSDFKJDSf VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strul…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: wlkjhdflkjdhfkljAHSFKJdasflkdnasfkjnASDKJDSKJANFKJSADNFJKSDFKJDSf VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
29. Juni 2023 16:56
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinnere an meine Mail v. 17.06.23. Bitte antworten Sie an: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197845 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: wlkzzz zzz zzz zzz zzz zzz zzz zz zzz zz zz z z z z JDSf VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf […
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: wlkzzz zzz zzz zzz zzz zzz zzz zz zzz zz zz z z z z JDSf VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
12. Juli 2023 23:49
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinnere erneut an meine Mail v. 17.06.23. Bitte antworten Sie an: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 197845 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Eisenbahn-Bundesamt
VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845] Sehr << Antragsteller:in >> eine Anfra…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
27. Juli 2023 18:01
Status
Sehr << Antragsteller:in >> eine Anfrage vom 17.06.23 zu der genannten Nummer #197845 ist nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
INFO - VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845] Guten Tag, ich erinnere erneut an meine Mail…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
INFO - VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197845]
Datum
19. September 2023 20:18
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinnere erneut an meine Mail v. 17.06.23. Bitte antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen mwd << Antragsteller:in >> Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
Eisenbahn-Bundesamt
VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf [#197845] Sehr << Antragsteller:in >> hierzu verw…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf [#197845]
Datum
18. Oktober 2023 14:34
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hierzu verweise ich auf die Antwort vom 27.07.23, in der Ihnen mitgeteilt wurde, dass eine Anfrage vom 17.06.23 zu der genannten Nummer #197845 nicht bekannt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
wiederholte Anfrage - VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845] Werte Damen und Herren,…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
wiederholte Anfrage - VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845]
Datum
26. November 2023 23:39
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Werte Damen und Herren, ich antworte Ihnen auf Ihre E-Mail v. 18.10.23. Sie postulieren darin, dass per Mail mit Datum v. 27.07.23 eine Antwort vorläge. Dies ist nicht der Fall. Ich verweise dahigehend auf meine Mail v. 19.11.21 u. 24.11.22. Ich forder Sie hiermit erneut auf meine Fragen diesbezüglichzu beantworten. Antworten SIe bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
Eisenbahn-Bundesamt
VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845] Sehr [geschwärzt], die angesprochenen Mails…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845]
Datum
21. Dezember 2023 15:56
Status
Sehr [geschwärzt], die angesprochenen Mails vom 19.11.21 und 24.11.22 zu der genannten Nr. #197845 sind dem EBA nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg Sachbereich 1 [geschwärzt] Planfeststellung, Recht Eilgutstraße 2 90443 Nürnberg Tel.: 0911/2493 - 0 Fax: 0911/2493 [geschwärzt] 9150 eMail: poststelle@eba.bund.de Organisationspostfach: Sb1-mue-nrb@eba.bund.de [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
a s s i - z z z VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845] Guten Tag, gerne ein Auszug …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
a s s i - z z z VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845]
Datum
25. Dezember 2023 02:11
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gerne ein Auszug v. 19.11.21: Sb1-mue-nrb – Eisenbahn-Bundesamt am 19.11.2021 Details Sehr [geschwärzt], hierzu weise ich Sie gerne auf die Beantwortung mit E-Mail vom 21.10.2021 hin. Der Planfeststellungsbeschluss ist ab dem 28.05.2021 sofort vollziehbar. Mit freundlichen Grüßen Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg Sachbereich 1 – Planfeststellung, Recht Eilgutstraße 2 90443 Nürnberg Tel.: 0911/2493 - 0 Fax: 0911/2493 - 9150 eMail: poststelle-nrb@eba.bund.de Die andere E-Mail werden Sie wohl finden, wenn Sie sich Mühe machen. Antworten Sie bitte bis 12.01.23 an: [geschwärzt] Nachdem Sie regelmäßig mit Vorsatz min. ca. 4 Wochen verstreichen lassen, um eine Antwort zu erstellen wird die Kommunikation ab sofort veröffentlicht, so dass für jedermann ersichtlich wird, dass das EBA ASt N bewusst Sachverhalte in die Länge zieht und somit Anfragen verzögert sowie nicht im Stande ist den Verlauf von Anfragen nachzuvollziehen und/oder zu dokumentieren. Mit freundlichen Grüßen Hr. [geschwärzt] Anfragenr: 197845 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
z z z VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845] Guten Tag, ich erinner an meine Mail v…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
z z z VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845]
Datum
9. Januar 2024 18:32
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinner an meine Mail vom 25.12.2023. Antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
<< Anfragesteller:in >>
z z z VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845] Guten Tag, ich einner an meine Frist z…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
z z z VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845]
Datum
11. Januar 2024 20:29
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich einner an meine Frist zum 12.01.24. Antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
<< Anfragesteller:in >>
AW: z z z VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845] Guten Tag, ich einnere an meine Fr…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: z z z VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845]
Datum
15. Januar 2024 21:23
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich einnere an meine Frist zum 12.01.24. Antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/
Eisenbahn-Bundesamt
VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845] Sehr << Antragsteller:in >> ein…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197845]
Datum
25. Januar 2024 10:36
Status
Sehr << Antragsteller:in >> eine Mailanfrage vom 25.12.23 zur Nummer #197845 ist nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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ccc Biene ccc VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197846] [#197845] Guten Tag, ich bezie…
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Von
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Betreff
ccc Biene ccc VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid -Strullendorf EBA Süd [#197846] [#197845]
Datum
30. Januar 2024 22:21
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich beziehe mich auf meine Anfrage v. v. 17.06.23 unte rder Nummer 197846. Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Für alle Mitleser: Wetten das EBA braucht wieder min. 4 Wochen für eine Antwort! ;) Unangenehme Fragen versucht man abzuwimmeln ;) Hinweis an das EBA v. 25.12.2023: "Nachdem Sie regelmäßig mit Vorsatz min. ca. 4 Wochen verstreichen lassen, um eine Antwort zu erstellen wird die Kommunikation ab sofort veröffentlicht, so dass für jedermann ersichtlich wird, dass das EBA ASt N bewusst Sachverhalte in die Länge zieht und somit Anfragen verzögert sowie nicht im Stande ist den Verlauf von Anfragen nachzuvollziehen und/oder zu dokumentieren." Mit freundlichen Grüßen der neue Elfen-Fuchs - für ein freies Selbstbestimmungsrecht der Geschlechter und freien Informationszugang! << Antragsteller:in >> Anfragenr: 197845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197845/