Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Ich habe 3 kurze allg. Fragen zum im Betreff genannten Vorhaben.

Inwieweit wurde vom Vorhabensträger im Zuge der Planungen geprüft, ob ggf. mildere/alternative Standorte (z.B. im Leimhüll), mit weniger negativer Auswirkungen (weniger Lärmbetroffenheiten etc.) und mehr positiven Auswirkungen (weniger Schienenersatzverkehr, kürzere Bauzeit, weniger Kosten etc.) für einen künftigen Haltepunkt in Hirschaid vorhanden wären?

Hinweis:
Der Gesetzgeber hat den Zulassungsbehörden, soweit mehrere potenzielle Möglichkeiten zumutbar sind, eine sachlich gerechtfertigte Einschätzungsprärogative eingeräumt. Das BVerwG begreift die Erkenntnis von derartigen Beurteilungsspielräumen in naturwissenschaftlich-technischen bzw. planerischen Sachverhalten zu Recht nicht als statischen, sondern als qualitativ wie zeitlich dynamischen Prozess. Die ein Zulassungsverfahren verantwortenden Behörden können sich daher dann nicht auf eine Einschätzungsprärogative zurückziehen, wenn sie nicht den aktuellen Stand der unterschiedlichen Möglichkeiten ermitteln und berücksichtigen. Die Besonderheit des planerischen Beurteilungsspielraums, wie er sich in der Rechtsprechung des BVerwG spiegelt, gegenüber den "klassischen" Kategorien von administrativer Letztentscheidungskompetenz liegt darin, dass gerade auch Fragen der Sachverhaltsermittlung (Schutzgüter Mensch & Natur, Kosten etc.) jedenfalls in gewissem Maße der Verwaltung letztgültig zugewiesen werden.

Wäre in einem rein hypothetischen Fall einer Haltepunktverlegung (neuer Standort) in den möglichen alternativen Standort "Leimhüll" eine komplett neue Planfeststellung zu beantragen (d.h. ein neues Verfahren) oder wäre dies nur eine Tektur bzw. Planergänzung?

Ab wann kann man bei einem Planfeststellungsverfahren nicht mehr von reinen Änderungen sprechen, d.h. ab wann sind getätigte planerische Änderungen als derart "wesentlich" anzusehen, dass ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig wird?

Hinweis:
Es wurden bei dem o.g. Projekt insgesamt 21 Plan-Änderungen getätigt, danach 38 Plan-Änderungen und letztendlich 96 Plan-Änderungen vorgenommen (Quelle: Erläuterungsbericht)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe 3 kurze al…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
27. September 2020 23:14
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe 3 kurze allg. Fragen zum im Betreff genannten Vorhaben. Inwieweit wurde vom Vorhabensträger im Zuge der Planungen geprüft, ob ggf. mildere/alternative Standorte (z.B. im Leimhüll), mit weniger negativer Auswirkungen (weniger Lärmbetroffenheiten etc.) und mehr positiven Auswirkungen (weniger Schienenersatzverkehr, kürzere Bauzeit, weniger Kosten etc.) für einen künftigen Haltepunkt in Hirschaid vorhanden wären? Hinweis: Der Gesetzgeber hat den Zulassungsbehörden, soweit mehrere potenzielle Möglichkeiten zumutbar sind, eine sachlich gerechtfertigte Einschätzungsprärogative eingeräumt. Das BVerwG begreift die Erkenntnis von derartigen Beurteilungsspielräumen in naturwissenschaftlich-technischen bzw. planerischen Sachverhalten zu Recht nicht als statischen, sondern als qualitativ wie zeitlich dynamischen Prozess. Die ein Zulassungsverfahren verantwortenden Behörden können sich daher dann nicht auf eine Einschätzungsprärogative zurückziehen, wenn sie nicht den aktuellen Stand der unterschiedlichen Möglichkeiten ermitteln und berücksichtigen. Die Besonderheit des planerischen Beurteilungsspielraums, wie er sich in der Rechtsprechung des BVerwG spiegelt, gegenüber den "klassischen" Kategorien von administrativer Letztentscheidungskompetenz liegt darin, dass gerade auch Fragen der Sachverhaltsermittlung (Schutzgüter Mensch & Natur, Kosten etc.) jedenfalls in gewissem Maße der Verwaltung letztgültig zugewiesen werden. Wäre in einem rein hypothetischen Fall einer Haltepunktverlegung (neuer Standort) in den möglichen alternativen Standort "Leimhüll" eine komplett neue Planfeststellung zu beantragen (d.h. ein neues Verfahren) oder wäre dies nur eine Tektur bzw. Planergänzung? Ab wann kann man bei einem Planfeststellungsverfahren nicht mehr von reinen Änderungen sprechen, d.h. ab wann sind getätigte planerische Änderungen als derart "wesentlich" anzusehen, dass ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig wird? Hinweis: Es wurden bei dem o.g. Projekt insgesamt 21 Plan-Änderungen getätigt, danach 38 Plan-Änderungen und letztendlich 96 Plan-Änderungen vorgenommen (Quelle: Erläuterungsbericht)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 A…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
2. November 2020 22:41
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid“ vom 27.09.2020 (#197921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 27.09.2020 (#197921) wird sich verzögern. Die Prü…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid
Datum
6. November 2020 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 27.09.2020 (#197921) wird sich verzögern. Die Prüfung der umfangreichen vorliegenden Informationen und Unterlagen zur Beantwortung und Auslegung Ihrer Anfrage erfordert einen höheren zeitlichen Aufwand. Sie werden daher voraussichtlich eine Antwort erst innerhalb von zwei Monaten erhalten. In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, dass sich ein Anspruch auf Informationszugang nach dem Umweltinformationsgesetz bzw. Informationsfreiheitsgesetz nur auf gespeicherte Daten bzw. Aufzeichnungen bezieht. Ein Anspruch auf die Erteilung bloßer Rechtsauskünfte besteht hingegen nicht. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrags daher beschleunigen, wenn Sie Ihren Wunsch auf die Übermittlung konkret bezeichneter Daten bzw. Aufzeichnungen beschränken Vorsorglich mache ich Sie auch darauf aufmerksam, dass für Auskünfte Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) bzw. der Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV) erhoben werden. Die Gebühren bemessen sich wesentlich an der Höhe des Aufwandes und können bis zu 500,- € betragen. Auslagen werden nur für die Zurverfügungstellung von Umweltinformationen nach Maßgabe der UIGGebV erhoben. Eine Prognose hinsichtlich des zu erwartenden Verwaltungsaufwands ist derzeit jedoch noch nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich sehr gern…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
9. November 2020 10:39
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich sehr gerne bereit bin meine Anfrage zu verifizieren. Sehr gerne möchte ich natürlich die Bearbeitung meines Antrags beschleunigen. Ich möchte auch keine Daten bzw. Aufzeichnungen übermittelt bekommen. Eine derartige Unterstellung bzw. bewusste Interpretation Ihrerseits zielt nur auf einen zeitlichen Bearbeitungsaufschub (Zeitgewinn/Verzögerung) hin. Die Informationen sind nach h.E. auch nicht als umfangreich zu betrachten, da meine Fragen nun auf klare 2 Fragen reduziert sind. Wurden vom Vorhabensträger im Zuge der Planungen geprüft, ob alternative Standorte, für einen künftigen Haltepunkt in Hirschaid vorhanden wären? Ja/Nein? Wurden im Zuge der Planänderungen (1. Planänderungsverfahren 2017, 2. Planänderungsverfahren 2020) wesentliche planerische Änderungen vorgenommen? Ja/Nein? Eine "Auslegung" meiner Anfrage erfordert nun auch keinen begründbaren höheren zeitlichen Aufwand mehr verbunden mit einer Bearbeitungsverzögerung von zwei Monaten. Es werden keine Rechtsauskünfte abgefragt, sondern technische bzw. planerische Parameter. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie nach der Verifizierung meiner Anfrage immer noch der Meinung sind, dass Kosten bis zu 500€ entstehen können. Können Sie nun eine Prognose hinsichtlich des zu erwartenden Verwaltungsaufwands konkreter fassen? Ich muss konkret wissen bzw. unterrichtet werden, ob meine verifizierte Anfrage nun Kosten auslöst oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren mit E-Mail vom 09.11.20 präzisierten Antrag nach dem UIG/IFG kann wie fol…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
19. November 2020 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren mit E-Mail vom 09.11.20 präzisierten Antrag nach dem UIG/IFG kann wie folgt geantwortet werden: Frage 1: Wurden vom Vorhabenträger im Zuge der Planungen geprüft, ob alternative Standorte, für einen künftigen Haltepunkt in Hirschaid vorhanden wären? Alternative Standorte, für einen künftigen Haltepunkt in Hirschaid an anderer Stelle wurden (im Sinne einer Genehmigungsplanung) nicht vertieft untersucht, weil sie nicht ernsthaft in Betracht kommen. Weiterführend hat der Gemeinderat des Marktes Hirschaid den Bau eines neuen Haltepunkts durch Gemeinderatsbeschluss nach Prüfung als nicht vorzugswürdig abgelehnt. Auch nach Auffassung des Vorhabenträgers scheidet ein Neubau des Haltepunkts auf dieser Grundlage offensichtlich aus, weil ein Neubau nicht dem planerischen Ziel des Vorhabenträgers entspricht, den Bestandsbahnhof zu erhalten und lediglich an die aktuelle Situation anzupassen, zudem mit erheblichen neuen Eingriffen in das Ortsbild von Hirschaid einherginge und darüber hinaus mit größerem planerischem Aufwand und umfangreicheren Eingriffen in die vorhandene gemeindliche Infrastruktur verbunden wäre. Frage 2: Wurden im Zuge der Planänderungen (1. Planänderungsverfahren 2017, 2. Planänderungsverfahren 2020) wesentliche planerische Änderungen vorgenommen? Die Änderungen des 1. Planänderungsverfahrens und des 2. Planänderungsverfahrens sind im Erläuterungsbericht des 2. Planänderungsverfahrens unter dem Gliederungspunkt Teil 0 Vorspann zum 1. und 2. Planänderungsverfahren beschrieben. Die Planunterlagen des 2. Planänderungsverfahrens können auf den Internetseiten der Regierung von Oberfranken eingesehen werden. Für die Beantwortung der von Ihnen präzisierten Fragen werden keine Gebühren erhoben, da es sich nun um eine einfache Auskunft handelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilungen. Leider muss ich mich erneut an Sie wenden, da Si…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
1. Januar 2021 21:24
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilungen. Leider muss ich mich erneut an Sie wenden, da Sie eine Frage meinerseits leider falsch interpretiert haben und ich somit meine Sachverhaltsermittlung noch nicht abschließen konnte. Gerne helfe ich Ihnen dabei die Frage unmissverständlich bewerten zu können, damit sich diese verständnishalber eindeutig darstellen kann. Meine Nachricht: Wurden im Zuge der Planänderungen (1. Planänderungsverfahren 2017, 2. Planänderungsverfahren 2020) wesentliche planerische Änderungen vorgenommen? Ihre Antwort: Die Änderungen des 1. Planänderungsverfahrens und des 2. Planänderungsverfahrens sind im Erläuterungsbericht des 2. Planänderungsverfahrens unter dem Gliederungspunkt Teil 0 Vorspann zum 1. und 2. Planänderungsverfahren beschrieben. Die Planunterlagen des 2. Planänderungsverfahrens können auf den Internetseiten der Regierung von Oberfranken eingesehen werden. Ich habe nicht abgefragt "wo" (z.B. Internet etc.) die Änderungen zu finden sind bzw. "in welchen Unterlagen" diese ersichtlich werden. Dies ist mir längst bekannt. Ich benötige als Laie und Betroffener der Maßnahme lediglich Hilfe für die einfache und konkrete Frage, ob das EBA - als Planfeststellungsbehörde - die getätigten verfahrenstechnischen Änderungen des Vorhabensträgers als "wesentlich" einstuft oder nicht? Diese rein verwaltungstechnische Fragestellung kann doch sicherlich von Sachbereich 1, Planfeststellung und Recht, zügig beantwortet werden. Als "Laie" bin ich auf Ihre Hilfe angewiesen. Es werden keine allgemeinen Rechtsauskünfte abgefragt. Die Frage bezieht sich auf einen konkreten Sachverhalt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie für diese einzelne Nachfrage evtl. Kosten oder Gebühren erheben. Ich muss konkret wissen bzw. unterrichtet werden, ob meine Ergänzungsfrage Kosten auslösen kann oder nicht und wenn ja, in welcher Höhe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
11. Februar 2021 21:26
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid“ vom 27.09.2020 (#197921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
20. Februar 2021 12:17
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid“ vom 27.09.2020 (#197921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 114 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in mit E-Mails vom 11.02.2021 und vom 20.02.2021 haben Sie um Beantwortung Ihrer Anfrage vom 2…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
24. Februar 2021 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit E-Mails vom 11.02.2021 und vom 20.02.2021 haben Sie um Beantwortung Ihrer Anfrage vom 27.09.2020 [#197921] gebeten. Diese Anfrage wurde nach Präzisierung des Antrags am 09.11.2020 bereits mit E-Mail vom 19.11.2020 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit E-Mails vom 11.02.2021 und vom 20.02.2021 habe ich um Beantwortung meiner Anfra…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
28. März 2021 23:28
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit E-Mails vom 11.02.2021 und vom 20.02.2021 habe ich um Beantwortung meiner Anfrage vom 27.09.2020 gebeten. Diese Anfrage wurde nach Präzisierung des Antrags am 09.11.2020 mit E-Mail vom 19.11.2020 unzureichend beantwortet. Insofern bitte ich weiterhin um konkrete Beantwortung meiner Anfrage. Ggf. lohnt ein Blick in die Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (VV BAU) auf Seite 66 (Anhang 2.3 - Wesentliche Änderungen des Eisenbahnbetriebes nach § 26). Insofern wird es nicht besser, wenn meinen konkreten Anfragen ausgewichen wird. Vielleicht haben Se kein Interesse daran die Anfrage abzuschließen? Bitte Antworten Sie daher bzgl. dieser Anfrage nicht über die E-Mail Adresse von www.fragdenstaat.de sondern über folgende E-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in auf Ihre erneute Anfrage vom 28.03.2021 teile ich Ihnen gerne mit, dass alle planfeststellu…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
26. April 2021 18:04
Status
Sehr Antragsteller/in auf Ihre erneute Anfrage vom 28.03.2021 teile ich Ihnen gerne mit, dass alle planfeststellungsrechtlich relevanten Änderungen, wie bereits benannt, in den Planungsunterlagen zu aktuellen Planänderung dargestellt sind. Diese Unterlagen sind auf den Internetseiten der Regierung von Oberfranken einsehbar. Tätigkeiten von bauaufsichtlicher Relevanz nach der VV BAU sind derzeit im Abschnitt 21 des VDE 8.1, Bereich Hirschaid nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> müsste das EBA bauaufsichtlich einschreiten, wenn der Vorhabensträger Arbeiten zur …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
1. Mai 2021 19:41
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> müsste das EBA bauaufsichtlich einschreiten, wenn der Vorhabensträger Arbeiten zur Ausführung bringt, die im Zuge der Planfeststellung nicht erfasst sind? Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen A.W. Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 A…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
18. Juni 2021 00:36
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid“ vom 01.05.2021 (#197921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn keine "Duldungsanordnung" - gegen eine wiederholt untersagte Nutzun…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
26. September 2021 23:28
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn keine "Duldungsanordnung" - gegen eine wiederholt untersagte Nutzungserlaubnis in jedweder Form - erforderlich ist, so können Sie mir sicherlich alternativ einen vollziehbaren Beschluss übermitteln bzw. auf einen Beschluss verweisen der bereits "Bestandskraft" bzw. eine entsprechende Genehmigungs-Außenwirkung erreicht hat. Alternativ können Sie sich sicherlich auch auf einen Beschluss durch eine Enteignungsbehörde im Zuge eines Besitzeinweisungsverfahren berufen. Bitte teilen Sie mir kurz mit, auf welches vollziehbare Baurecht etc. Sie sich nachweislich berufen. Weiterhin wurde gezielt gegen den Beschluss v. 28.05.21 verstoßen, denn gem. 14.1 Erläuterungsbericht (EB) sind die Abstimmungen bzgl. der Transportwege mit den betroffenen Straßenbaulastträgern zu führen. Für nicht ausgebaute ÖFw sind das die sog. "Beteiligten" gem. BayStrWG. Zudem sind gem. EB 18.5 im Zuge von BE-Flächen Reifenwaschanlagen zu installieren. Dies ist nicht der Fall. Des Weiteren sind die Transportwege jederzeit freizuhalten. Die betroffene Fl.-Nr. 977/der Weg ist mit Bauzaun abgesperrt und mit Schloß gesichert. Eine Nutzung des ÖFw durch die "Beteiligten" (Eigentümer Fl.-Nr. 970) ist somit nicht mehr möglich. Gem. EB wird aber die Nutzbarkeit der betroffenen Transportwege der (v.a direkten) Grundstücksanlieger jederzeit gewährleistet (vgl. S. 120) Die Fl.-Nr. 970 wurde ohne Erlaubnis betreten, es wurden i.T. Stromkabel verlegt und es wurden bauliche Maßnahmen in geringen Umfang (Herstellen einer Strombrücke) durchgeführt. Die baulichen Maßnahmen (Stromkabelverlegung) behindern zudem die Nutzung der Fl.-Nr. 970 in erheblichen Umfang als "Blumenverkaufswiese". Die Maßnahmen auf den Nachbargrundstücken sind zudem nicht planfestgestellt. Zu keiner Zeit lag eine Duldung seitens des Eigentümers für diese Maßnahmen vor. Bitte nenen Sie mir die verantwortliche Behörde, welche für die pflichtgemäße Überwachung der Bauausführungen der Vorhabenträger zum im Betreff genannten Projekt verantwortlich ist. Ich bitte um Rückmeldung bis zum Ende der Auslegungsfrist, da dann die Klagefrist(en) zu laufen beginnt(en). Bitte antworten Sie mir auf meine Frage vom 01.05.2021. Bitte antworten Sie zudem explizit auf diese E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Anfrage vom 26.09.2021, auf die ich nach Sachverhaltsermittlung wie fo…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
21. Oktober 2021 18:26
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Anfrage vom 26.09.2021, auf die ich nach Sachverhaltsermittlung wie folgt antworten kann: • In dem planfestgestellten Erläuterungsbericht, Ziff. 13.2 auf Seite 129 ist folgendes ausgeführt „Die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, dem Straßenbaulastträger und Betreibern des ÖPNV bei durch die Baumaßnahme verursachten Änderungen der Verkehrsführung der öffentlichen Wege sind zu führen.“ Eine Änderung der Verkehrsführung liegt hier nicht vor, sodass aus dieser Passage kein Abstimmungsbedarf begründbar ist. • Zum Thema Reifenwaschanlagen ist im planfestgestellten Erläuterungsbericht folgendes ausgeführt: „Für die Sauberhaltung der Straßen im Anschlussbereich der Baustelleneinrichtungsflächen an das öffentliche Straßennetz werden Reifenwaschanlagen eingerichtet. Die geplanten Reifenwaschanlagen verfügen über Einrichtungen der Wasseraufbereitung im Kreislaufsystem. Eine Einleitung des Brauchwassers in die Vorflut ist nicht geplant.“ Die Standorte der Reifenwaschanlagen sind in den planfestgestellten Plänen konkretisiert. Es sind in der planfestgestellten Unterlage 16 nicht bei allen Baustelleneinrichtungsflächen Reifenwaschanlagen ausgewiesen. Dies betrifft auch die BE-Fläche bahnrechts in Hirschaid auf den Flurnummern 990,992 bis 998. Im Bereich der aktuellen Baustelleneinrichtung in Hirschaid sind insbesondere Bürocontainer errichtet, die Nutzung der Fläche erfolgt nicht durch intensiv verschmutzende Tätigkeiten. Insofern erklärt sich die fehlende Notwendigkeit einer Reifenwaschanlage. Es gibt keine Veranlassung für behördliche Beanstandungen. • Auf dem Flurstück Nr. 977 (öffentlicher Weg) wurde eine Transportstraße in der Unterlage planfestgestellt. Mit der Gemeinde wurden im Juli 2021 Abstimmungen zur Nutzung als Transportstraße durchgeführt. Seitens der Vorhabenträger wurde gegenüber dem EBA im Rahmen der Sachverhaltsermittlung erklärt, die Freihaltung des öffentlichen Weges werde ab sofort durch die Baufirma sichergestellt, verbunden mit der Bitte um Entschuldigung für kurzzeitige Störungen in der Vergangenheit. Damit ist dieser Punkt geklärt. • Das von Ihnen angesprochene Flurstück 970 ist nicht Gegenstand der Planfeststellungsplanung. Das darauf errichtete Fundament und die Stromkabelverlegung sind keine Eisenbahn-Betriebsanlagen, sodass das Geschehen auf diesem Flurstück unter keiner relevanten Betrachtung in die Zuständigkeit des Eisenbahn - Bundesamtes fällt. Ergänzend weise ich darauf hin, dass der Planfeststellungsbeschluss kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist. Darauf wird im Planfeststellungsbeschluss unter Ziff. B6 auf Seite 932 hingewiesen. Hinsichtlich Ihrer Frage nach der zuständigen Behörde für die Überwachung der Bauausführung ist zu bemerken, dass dem Eisenbahn-Bundesamt nach § 3 Abs. 1 Nr.3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes - Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz - die Bauaufsicht für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes obliegt. Aufgrund seiner Aufsichtszuständigkeit kann das EBA bei gegebenem Anlass im konkreten Einzelfall im Rahmen einer Ermessensentscheidung Maßnahmen anordnen. Damit ist auch die angesprochene Anfrage vom 01.05.21 mitbeantwortet. Sollten Sie diese Auskunft in Form eines rechtsbehelfsfähigen Bescheides wünschen, bitte ich um Mitteilung bis zum 04.11.2021. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass Ihnen diese Auskunft genügt und stelle das Verfahren ein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass.... - keine Abstimmung mit allen Straßen…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
23. Oktober 2021 02:52
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass.... - keine Abstimmung mit allen Straßenbaulastträgern gem. BayStrWG geführt wurden und die betroffene Fl.-Nr. bautechnisch "massiv" verändert wurde. Wann liefen die planfestgestellten Abstimmungen? Straßenbaulastträger sind u.a. die "Beteiligten" und nicht ausnahmslos die Kommune! - die Straßen vor Ort massiv verdreckt sind und Maßnahmen zwingend erforderlich sind, zumal Reifenwaschanlagen vorgesehen wurden und diese nicht vorhanden sind. - die Frage gestellt wird, wer für die Entschädigung der "Nichtnutzungsmöglichkeit" der Fl.-Nr. 977 aufkommt? Zudem fragen wir an, ob im Falle eines Bescheides evtl. Kosten entstehen (Art u. Höhe)? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wir erinnern an die Anfrage vom 23.10.21. Bitte antworten SIe an: <<E-Mail-…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
6. Dezember 2021 16:55
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir erinnern an die Anfrage vom 23.10.21. Bitte antworten SIe an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr Antragsteller/in eine Anfrage vom 23.10.2021 unter der Anfragenummer #197921 ist beim EBA nicht eingegangen,…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Hirschaid [#197921]
Datum
10. Dezember 2021 18:55
Status
Sehr Antragsteller/in eine Anfrage vom 23.10.2021 unter der Anfragenummer #197921 ist beim EBA nicht eingegangen, eine diesbezügliche Recherche war erfolglos. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 [#197921] Sehr geehrte Dame…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 [#197921]
Datum
21. Februar 2022 00:05
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei die Anfrage: Sehr geehrte Damen und Herren, wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass.... - keine Abstimmung mit allen Straßenbaulastträgern gem. BayStrWG geführt wurden und die betroffene Fl.-Nr. bautechnisch massiv verändert wurde. Wann liefen die planfestgestellten Abstimmungen? Straßenbaulastträger sind u.a. die Beteiligten und nicht ausnahmslos die Kommune! - die Straßen vor Ort massiv verdreckt sind und Maßnahmen zwingend erforderlich sind, zumal Reifenwaschanlagen vorgesehen wurden und diese nicht vorhanden sind. - die Frage gestellt wird, wer für die Entschädigung der Nichtnutzungsmöglichkeit der Fl.-Nr. 977 aufkommt? Zudem fragen wir an, ob im Falle eines Bescheides evtl. Kosten entstehen (Art u. Höhe)? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 [#197921] Sehr geehrte Dame…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 [#197921]
Datum
25. Februar 2022 20:29
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage mit E-Mail vom 21. Februar 2022, 00:05 Uhr können Sie zum Thema der Entschädigung als gegenstandlos erachten. Bei evtl. Antworten auf diese Nachricht nutzen Sie bitte die folgende Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 197921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197921/