Verkehrsrechtliche Anordnung Baustelle Böblinger Straße auf Höhe Haus 363

1. Die verkehrsrechtliche Anordnung der Baustelleneinrichtung (um den 19. August 2019) in der Böblinger Straße auf Höhe Haus 363 sowie den zugehörigen Verkehrzeichen- und Markierungsplan der Baustelleneinrichtung.

2. Wurden alternative Verkehrsführungen geprüft? Wenn ja, bitte ich hier um selbige Informationen.

3. Liegt eine Begründung der gewählten Verkehrsführung vor?

4. Die Verkehrsführung wurde rasch wieder geändert. War die ursprüngliche Anordnung nur beschränkter Dauer? Ansonsten bitte ich entsprechend auch um die Unterlagen zur neuen Verkehrsrechtlichen Anordnung inklusive Begründung der Änderung.

Im Besonderen bezieht sich mein Interesse auf die Führung der Kraftfahrzeuge über den Fuß- und Radweg sowie die Führung der Fußgänger und Radfahrer in diesem Zeitraum. Ich beziehe mich auf die Situation wie in diesem Bild dargestellt, sowie die folgende Strecke bergab:

https://twitter.com/StgtMartin/status/1163684605003739136

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2019
  • Frist
    20. September 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die verkehrsre…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung Baustelle Böblinger Straße auf Höhe Haus 363 [#164489]
Datum
21. August 2019 11:43
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die verkehrsrechtliche Anordnung der Baustelleneinrichtung (um den 19. August 2019) in der Böblinger Straße auf Höhe Haus 363 sowie den zugehörigen Verkehrzeichen- und Markierungsplan der Baustelleneinrichtung. 2. Wurden alternative Verkehrsführungen geprüft? Wenn ja, bitte ich hier um selbige Informationen. 3. Liegt eine Begründung der gewählten Verkehrsführung vor? 4. Die Verkehrsführung wurde rasch wieder geändert. War die ursprüngliche Anordnung nur beschränkter Dauer? Ansonsten bitte ich entsprechend auch um die Unterlagen zur neuen Verkehrsrechtlichen Anordnung inklusive Begründung der Änderung. Im Besonderen bezieht sich mein Interesse auf die Führung der Kraftfahrzeuge über den Fuß- und Radweg sowie die Führung der Fußgänger und Radfahrer in diesem Zeitraum. Ich beziehe mich auf die Situation wie in diesem Bild dargestellt, sowie die folgende Strecke bergab: https://twitter.com/StgtMartin/status/1163684605003739136
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Nachricht vom 21.08.2019 bedanke ich mich. Beiliegend übersende ich Ihnen …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Verkehrsrechtliche Anordnung Baustelle Böblinger Straße auf Höhe Haus 363 [#164489]
Datum
29. August 2019 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Nachricht vom 21.08.2019 bedanke ich mich. Beiliegend übersende ich Ihnen die erbetenen amtlichen Informationen. Das Baufeld lag in der stadteinwärtigen Richtungsfahrbahn der Böblinger Straße. Aufgrund der räumlichen Situation und in Ermangelung geeigneter Umleitungsstrecken sah die bauzeitliche Verkehrsregelung eine Verschwenkung des MIV auf den Radweg und eine gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahrern über einen mind. 1,5 m breiten Gehweg mit Zusatzbeschilderung "Rad frei" vor. Der Baustellenzustand bestand lediglich ca. 48 h. In der sehr kurzen Zeitspanne zwischen Bekanntwerden der Ausführungsmängel und Beendigung der Arbeiten war es nicht möglich, planmäßige Zustände herzustellen. Freundliche Grüße

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke sehr für die schnelle und ausführliche Antwort. Ich freue mich auch, dass …
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Von
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Betreff
AW: Antwort: WG: Verkehrsrechtliche Anordnung Baustelle Böblinger Straße auf Höhe Haus 363 [#164489]
Datum
30. August 2019 00:12
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke sehr für die schnelle und ausführliche Antwort. Ich freue mich auch, dass erkennbar die Belange aller Verkehrsteilnehmer zumindest in der Planungsphase berücksichtigt wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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