Verkehrsrechtliche Anordnung Baustelle Lichtenbroicher Weg 92-96
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Düsseldorf baut auf dem Gelände Lichtenbroicher Weg 96 ein neues Jugendzentrum. Im Laufe der Bauarbeiten ist der Gehweg, der Parkstreifen und der Radfahrstreifen auf der Fahrbahn blockiert.
Ich bitte um Zusendung folgender Dokumente und Informationen:
- Die verkehrsrechtliche Anodnung zur Baumaßnahme
- Den Beschilderungs- / Verkehrszeichenplan
- Eine Übersicht, wann die erste Beschwerde bezüglich der Verkehrsführung bei der Stadt Düsseldorf einging und wie viele Fragen, Beschwerden, "Anregungen" insgesamt eingereicht wurden (z.b. über das "Meldeformular Radverkehr" auf der Homepage der Stadt Düsseldorf).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Der Beschilderungsplan wurde offengelegt. Leider entspricht die Baustelle vor Ort weiterhin nicht dem Beschilderungsplan. Nach der letzten Mail vom 02.05.2022 wurden die fehlenden Schilder aufgestellt, die der ursprüngliche Grund für die Beschwerde (Mitte März) und die darauf folgende IFG-Anfrage (Ende März) waren. Etwa zeitgleich wurde der Notgehweg, dessen Funktion durch die Schilder angezeigt werden sollte, weitgehend abgebaut. Querbaken zur Sperrung des Radstreifens habe ich vor Ort nie gesehen.
Insgesamt verbleibt der Eindruck, dass der Umsetzung von Beschilderungsplänen offenbar keine große Bedeutung zugemessen wird und selbst nach Beschwerden und erfolgten Kontrollen offensichtliche, für die Verkehrssicherheit negative, Abweichungen zwischen der realen Arbeitsstelle und dem Plan nicht behoben werden.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. März 2022
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3. Mai 2022
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