Verkehrsrechtliche Anordnung Bienroder Weg/Bültenweg zwischen Siegfriedstraße und Am Bülten
Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuell gültige(n) verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) für den Bienroder Weg und den Bültenweg zwischen den Einmündungen Siegfriedstraße und Am Bülten.
Dies ist ein Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Die erbetene Auskunft fällt m.E. nach unter § 2 Abs. 5 NUIG i.V.m. § 2 Abs. 3 UIG.
Der Kraftfahrzeugverkehr verursacht in der Regel unter anderem schädliche Abgase, welche die Umwelt beeinflussen und daher unter § 2 Abs. 2 UIG fallen. Der Ausstoß von Abgasen hängt von der Fahrweise und der Anzahl der KFZ ab. Da verkehrsrechtliche Anordnungen den Kraftfahrzeugverkehr direkt, z.B. durch Beschränkungen, oder indirekt durch eine veränderte Attraktivität der einzelnen Verkehrsarten und daraus resultierenden Verlagerungseffekten von einer Verkehrsart auf eine andere beeinflussen, wirken sich verkehrsrechtliche Anordnungen auf die Fahrweise und die Anzahl der KFZ und damit auf den Ausstoß von Abgasen aus. Daher fallen verkehrsrechtliche Anordnungen m.E. unter § 2 Abs. 3 UIG.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 3 NUIG i.V.m. § 3 Abs. 3 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum12. August 2019
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14. September 2019
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