Verkehrsrechtliche Anordnung Bienroder Weg/Bültenweg zwischen Siegfriedstraße und Am Bülten

Anfrage an: Stadt Braunschweig

Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die aktuell gültige(n) verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) für den Bienroder Weg und den Bültenweg zwischen den Einmündungen Siegfriedstraße und Am Bülten.

Dies ist ein Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Die erbetene Auskunft fällt m.E. nach unter § 2 Abs. 5 NUIG i.V.m. § 2 Abs. 3 UIG.
Der Kraftfahrzeugverkehr verursacht in der Regel unter anderem schädliche Abgase, welche die Umwelt beeinflussen und daher unter § 2 Abs. 2 UIG fallen. Der Ausstoß von Abgasen hängt von der Fahrweise und der Anzahl der KFZ ab. Da verkehrsrechtliche Anordnungen den Kraftfahrzeugverkehr direkt, z.B. durch Beschränkungen, oder indirekt durch eine veränderte Attraktivität der einzelnen Verkehrsarten und daraus resultierenden Verlagerungseffekten von einer Verkehrsart auf eine andere beeinflussen, wirken sich verkehrsrechtliche Anordnungen auf die Fahrweise und die Anzahl der KFZ und damit auf den Ausstoß von Abgasen aus. Daher fallen verkehrsrechtliche Anordnungen m.E. unter § 2 Abs. 3 UIG.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 3 NUIG i.V.m. § 3 Abs. 3 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. August 2019
  • Frist
    14. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung Bienroder Weg/Bültenweg zwischen Siegfriedstraße und Am Bülten [#163598]
Datum
12. August 2019 14:53
An
Stadt Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuell gültige(n) verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) für den Bienroder Weg und den Bültenweg zwischen den Einmündungen Siegfriedstraße und Am Bülten. Dies ist ein Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Die erbetene Auskunft fällt m.E. nach unter § 2 Abs. 5 NUIG i.V.m. § 2 Abs. 3 UIG. Der Kraftfahrzeugverkehr verursacht in der Regel unter anderem schädliche Abgase, welche die Umwelt beeinflussen und daher unter § 2 Abs. 2 UIG fallen. Der Ausstoß von Abgasen hängt von der Fahrweise und der Anzahl der KFZ ab. Da verkehrsrechtliche Anordnungen den Kraftfahrzeugverkehr direkt, z.B. durch Beschränkungen, oder indirekt durch eine veränderte Attraktivität der einzelnen Verkehrsarten und daraus resultierenden Verlagerungseffekten von einer Verkehrsart auf eine andere beeinflussen, wirken sich verkehrsrechtliche Anordnungen auf die Fahrweise und die Anzahl der KFZ und damit auf den Ausstoß von Abgasen aus. Daher fallen verkehrsrechtliche Anordnungen m.E. unter § 2 Abs. 3 UIG. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 NUIG i.V.m. § 3 Abs. 3 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung Bienroder Weg/Bülte…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung Bienroder Weg/Bültenweg zwischen Siegfriedstraße und Am Bülten [#163598]
Datum
16. September 2019 12:55
An
Stadt Braunschweig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung Bienroder Weg/Bültenweg zwischen Siegfriedstraße und Am Bülten“ vom 12.08.2019 (#163598) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Braunschweig
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail bitten Sie um Informationen zu den aktuell gültigen verkehrsrechtli…
Von
Stadt Braunschweig
Betreff
WG: Verkehrsrechtliche Anordnung Bienroder Weg/Bültenweg zwischen Siegfriedstraße und Am Bülten [#163598]
Datum
20. September 2019 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail bitten Sie um Informationen zu den aktuell gültigen verkehrsrechtlichen Anordnungen für den Bienroder Weg / Bültenweg zwischen den Einmündungen Siegfriedstraße und Am Bülten. Dabei stützen Sie Ihren Antrag auf das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) sowie das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG). Verkehrsrechtliche Anordnungen stellen nach meiner Prüfung keine Umweltinformationen im Sinne der o. g. Rechtvorschriften dar. Eine abschließende Klärung dieser Frage kann allerdings dahin gestellt bleiben. Ihr Antrag ist nach § 3 S. 2 NUIG i. V. m. § 3 Abs. 2 UIG abzulehnen, weil die Zusammenstellung der beantragten Informationen einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde. Der aktuell gültigen verkehrsrechtlicher Anordnungen sind vor Ort erkennbar in Form von Verkehrszeichen und Markierungen. Zu Markierungen werden hier keine flächendeckenden Informationen vorgehalten. Im genannten Abschnitt der beiden Straßenzüge sind verschiedene Verkehrszeichen aufgestellt; aus den hier verfügbaren Informationen müssten aufwändig die aktuellen von den historischen (vormals vorhandenen) Verkehrszeichen herausgefiltert werden. Außerdem müssten diese Informationen noch um mögliche mobile Verkehrszeichen und eventuelle Gelbmarkierungen eines anderen Datenbestandes ergänzt werden, um Ihnen die aktuellen verkehrsrechtlichen Anordnungen zusenden zu können. Eine Auflistung der von Ihnen beantragten Informationen wäre demnach nur durch aufwändige Ermittlungen oder im Wege der Durchführung einer Ortsbegehung mit Fertigung entsprechender Dokumentationen möglich. Dies zieht einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand im Sinne des UIG nach sich. Dieser erhöhte Verwaltungsaufwand stellt wiederum einen gewichtigen Grundes dar, der es zulässt, dass ich Sie auf eine andere, leicht zugänglichere Art der Informationseröffnung verweise. Ich erlaube mir deswegen den Hinweis auf die Möglichkeit, sich selbst vor Ort durch Inaugenscheinnahme eine verlässliche taggenaue Übersicht über die gültigen verkehrsrechtlichen Anordnungen machen. Mit freundlichen Grüßen