Verkehrsrechtliche Anordnung des 2-Richtungs-Geh/Radweg August-Bebel-Straße und Caasmannstraße

Verkehrsrechtliche Anordnung des durchgehenden 2-Richtungs- Geh/Radweg (VZ241) an der B102 im Abschnitt der August-Bebel-Straße von Willi-Sänger-Str. bis Rosa-Luxemburg-Allee

Verkehrsrechtliche Anordnung des 2-Richtungs- Geh/Radweg (VZ240) in der Caasmannstraße im Abschnitt ZF-Einfahrt bzw. OSZ (Caasmannstraße 11) bis Ratsweg

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung des 2-Richtungs-Geh/Radweg August-Bebel-Straße und Caasmannstraße [#197907]
Datum
27. September 2020 20:00
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verkehrsrechtliche Anordnung des durchgehenden 2-Richtungs- Geh/Radweg (VZ241) an der B102 im Abschnitt der August-Bebel-Straße von Willi-Sänger-Str. bis Rosa-Luxemburg-Allee Verkehrsrechtliche Anordnung des 2-Richtungs- Geh/Radweg (VZ240) in der Caasmannstraße im Abschnitt ZF-Einfahrt bzw. OSZ (Caasmannstraße 11) bis Ratsweg
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197907/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Akteneinsicht Antje Wittek <<Name und E-Mail-Adresse>> Anhänge Fr., 2. Okt., 12:39 (vor 2 Tagen) an mi…
Von
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht
Datum
2. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
Antje Wittek <<Name und E-Mail-Adresse>> Anhänge Fr., 2. Okt., 12:39 (vor 2 Tagen) an mich; Anke; Sebastian Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Ihnen zwei Termine in der kommenden Woche vorschlagen, an denen Sie Akteneinsicht zu den von Ihnen beantragten Akten 1. Protokolle der Verkehrsschauen 2. verkehrsrechtliche Anordnungen von Geh- und Radwegen (B 102 und Caasmannstraße) nehmen können. Ich würde Ihnen dazu am Dienstag, den 6. Oktober in der Zeit von 7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie am Donnerstag, den 8. Oktober in der Zeit von 7.30 Uhr - 12.00 und 13.00 - 15 Uhr Gelegenheit geben. Bitte teilen Sie mir mit, zu welcher Zeit Sie an den vorgeschlagenen Sprechtagen von der Akteneinsicht Gebrauch nehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsicht [#197907] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Übermittlung per Email Können Sie mir bitt…
An Stadt Brandenburg an der Havel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht [#197907]
Datum
23. Oktober 2020 13:38
An
Stadt Brandenburg an der Havel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Übermittlung per Email Können Sie mir bitte mitteilen, wann die der Verkehrsrechtliche Anordnung übersendet werden? Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197907/
Stadt Brandenburg an der Havel
Antw: AW: Akteneinsicht [#197907] (Abwesenheit) Ich bin derzeit bis einschließlich 2. November nicht im Dienst. …
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Betreff
Antw: AW: Akteneinsicht [#197907] (Abwesenheit)
Datum
23. Oktober 2020 13:38
Status
Warte auf Antwort
Ich bin derzeit bis einschließlich 2. November nicht im Dienst. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Pauluth, Tel. 03381/583225 oder Herrn Köhler 03381/583231. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung des 2-Richtungs-Geh/Radweg August-Bebel-Straße und Caasmannstraße“ [#197907] [#197907]
Datum
3. November 2020 11:19
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/197907/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist für die abschließende Bearbeitung überschritten wurde, Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 197907.pdf - 2020-10-02_1-ruckmeldung_akteneinsicht_geschwaerzt.pdf Anfragenr: 197907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197907/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg a.d. Havel v 27.09.20, # 197907 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg a.d. Havel v 27.09.20, # 197907
Datum
6. November 2020 15:17
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
552,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1941 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg a.d. Havel v 27.09.20, # 197907 [#197907] Sehr gee…
An Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg a.d. Havel v 27.09.20, # 197907 [#197907]
Datum
7. Dezember 2020 20:44
An
Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung des 2-Richtungs-Geh/Radweg August-Bebel-Straße und Caasmannstraße“ vom 27.09.2020 (#197907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197907/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg a.d. Havel v 27.09.20, # 197907 [#197907] Sehr gee…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg a.d. Havel v 27.09.20, # 197907 [#197907]
Datum
7. Dezember 2020 20:46
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung des 2-Richtungs-Geh/Radweg August-Bebel-Straße und Caasmannstraße“ vom 27.09.2020 (#197907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten und die Vermittlung vor über einen Monat angefragt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand Unterstützung bzgl. meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197907/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 27.09.20, # 197907 Sehr geehrteAntrag…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Stadt Brandenburg an der Havel vom 27.09.20, # 197907
Datum
4. Januar 2021 14:25
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Knop beigefügtes Schreiben zum Az. Kn/002/20/1941 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Brandenburg an der Havel
Antrag auf Informationszugang - Verkehrsrechtliche Anordnungen August-Bebel-Straße und Caasmannstraße Sehr geehrte…
Von
Stadt Brandenburg an der Havel
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang - Verkehrsrechtliche Anordnungen August-Bebel-Straße und Caasmannstraße
Datum
11. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage sende ich Ihnen zum Antrag des Herrn Antragsteller/in auf Informationszugang (Zeichen: Kn/002/20/1941) die verkehrsrechtlichen Anordnungen der Geh- und Radwege in der August-Bebel-Straße und in der Caasmannstraße in der Stadt Brandenburg an der Havel. Die Anordnungen zur August-Bebel-Straße beinhalten ausschließlich die der August-Bebel-Straße von der Willi-Sänger-Straße bis zur Gördenallee, da die August-Bebel-Straße nur bis zur Gördenallee geht und nicht bis zur Rosa-Luxemburg-Allee. Die Zusendung von Anordnungen bedeutet sehr wohl im Gegensatz zu der Einsichtnahme der Straßenakte einen erheblichen Mehraufwand, da gezielt die Anordnungen heraus gesucht werden müssen, die den vom Antragsteller gesuchten Kriterien entsprechen. Die Anordnung "des durchgehenden 2-Richtungs-Geh/Radweges (VZ 241)" ist nicht immer, wie man vielleicht glaubt, mit einer Anordnung erledigt. Meistens ist sie das Ergebnis aus vielen verschiedenen Anordnungen und das auch oft über viele Jahre. Bei einer persönlichen Einsichtnahme hätte sich der Antragsteller selbst ein Bild über das "Wachsen" einer solchen Straßenakte machen können. Mit freundlichen Grüßen

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