Verkehrsrechtliche Anordnung Fußgängerüberweg FGÜ Soldiner Str. 69 in 50767 Köln

Verkehrsrechtliche Anordnung für den Fußgängerüberweg FGÜ - Soldiner Str. 69 in 50767
https://sags-uns.stadt-koeln.de/reports/A-119992
Es wird um digitale Bereitstellung und Kommunikations per E-Mail gebeten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung Fußgängerüberweg FGÜ Soldiner Str. 69 in 50767 Köln [#248128]
Datum
2. Mai 2022 19:48
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verkehrsrechtliche Anordnung für den Fußgängerüberweg FGÜ - Soldiner Str. 69 in 50767 https://sags-uns.stadt-koeln.de/reports/A-119992 Es wird um digitale Bereitstellung und Kommunikations per E-Mail gebeten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 248128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248128/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung Fußgängerüberweg …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung Fußgängerüberweg FGÜ Soldiner Str. 69 in 50767 Köln [#248128]
Datum
6. Juni 2022 16:57
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung Fußgängerüberweg FGÜ Soldiner Str. 69 in 50767 Köln“ vom 02.05.2022 (#248128) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfragen vom 6. Juni erhalten. Dieses habe ich an die zust…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
WG: #221543 WG: Verkehrsrechtliche Anordnung Fußgängerüberweg FGÜ Soldiner Str. 69 in 50767 Köln [#248128]
Datum
7. Juni 2022 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfragen vom 6. Juni erhalten. Dieses habe ich an die zuständige Stelle, in Ihrem Fall dem Amt Straßen und Radwegebau, weitergeleitet. Bitte richten Sie weitere Anfragen zu diesem Sachverhalt an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> ich übersende Ihnen gemäß Ihrer Informationsfreiheitsanfrage den angeordn…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
WG: #221543 WG: Verkehrsrechtliche Anordnung Fußgängerüberweg FGÜ Soldiner Str. 69 in 50767 Köln [#248128]
Datum
10. Juni 2022 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich übersende Ihnen gemäß Ihrer Informationsfreiheitsanfrage den angeordneten Verkehrszeichenplan. Personenbezogene Daten wurden unkenntlich gemacht. Ich bitte um Nachsicht, dass Sie den Plan erst jetzt bekommen, aber Ihre ursprüngliche Anfrage vom 02.05.2022 hat mich nicht erreicht. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zuarbeit Ihrerseits und die Beib…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: #221543 WG: Verkehrsrechtliche Anordnung Fußgängerüberweg FGÜ Soldiner Str. 69 in 50767 Köln [#248128]
Datum
10. Juni 2022 11:59
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zuarbeit Ihrerseits und die Beibringung des Planes. Erlauben Sie mir kurz eine persönliche Meinung: Die seitens der Stadt gewählte Lösung der Anordnung eines FGÜ in einer 30 km/h für die Bauzeit finde ich vorbildlich. Als Außenstehender fehlt jedoch oft der Einblick wie die Abwägung zwischen 30 km/h mit geringer KFZ-Anzahl und Anordnung des FGÜ durchgeführt wird. Daher bat ich um die (Straßen-)verkehrsrechtliche Anordnung oder ggf. eine Kölner Grundsatzkonzept zum Kontext. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 248128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248128/