Verkehrsrechtliche Anordnung für die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr in Wandlitz

Anfrage an: Landkreis Barnim

In einem Beitrag des RBB vom 26.2.2019 (https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2019/02/radwege-umgewidmet-radfahrer-im-barnim-muessen-auf-der-strasse-f.html) erwähnt die Leiterin des Ordnungsamtes der Gemeinde Wandlitz, sie habe vom Landkreis eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr erhalten.

Bitte stellen Sie mir die entsprechende Anordnung in digitaler Form zur Verfügung. Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2019
  • Frist
    29. März 2019
  • 2 Follower:innen
Ulrich Deiters
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landkreis Barnim Details
Von
Ulrich Deiters
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung für die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr in Wandlitz [#59574]
Datum
27. Februar 2019 21:42
An
Landkreis Barnim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Beitrag des RBB vom 26.2.2019 (https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2019/02/radwege-umgewidmet-radfahrer-im-barnim-muessen-auf-der-strasse-f.html) erwähnt die Leiterin des Ordnungsamtes der Gemeinde Wandlitz, sie habe vom Landkreis eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr erhalten. Bitte stellen Sie mir die entsprechende Anordnung in digitaler Form zur Verfügung. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Deiters <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Deiters
Landkreis Barnim
Verkehrsrechtliche Anordnung für die Freigabe von Gewegen für den Radverkehr in Wandlitz [#59574] Sehr geehrter He…
Von
Landkreis Barnim
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung für die Freigabe von Gewegen für den Radverkehr in Wandlitz [#59574]
Datum
8. März 2019 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Deiters, Ihren Antrag vom 27. Februar 2019 habe ich erhalten. Ich werde mich zur weiteren Klärung der Anfrage mit dem zuständigen Bereich in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß

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Landkreis Barnim
Sehr geehrter Herr Deiters, anliegend übersende ich Ihnen die verkehrsrechtliche Anordnung 2018O00342 Wandlitz, P…
Von
Landkreis Barnim
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung für die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr in Wandlitz [#59574]
Datum
20. März 2019 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Deiters, anliegend übersende ich Ihnen die verkehrsrechtliche Anordnung 2018O00342 Wandlitz, Prenzlauer Chaussee vom 17. Januar 2019 entsprechend Ihres Antrages vom 27. Februar 2019. Die Umsetzung der Anordnung steht noch aus. Die Übersendung erfolgt kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen