Verkehrsrechtliche Anordnung: Lange Straße und Marktstraße

Bitte schicken Sie mir die verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle von der "Lange Straße Nord" und "Markstraße" zu.
Die Baustelle auf die ich mich beziehe ist die hier erwähnte:

https://www.lippstadt.de/news-list/news-detail/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=552&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=c8360a0c2748c9befadf72cbb0497af4

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • Kosten dieser Information:
    1,20 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung: Lange Straße und Marktstraße [#61284]
Datum
14. März 2019 15:27
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir die verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle von der "Lange Straße Nord" und "Markstraße" zu. Die Baustelle auf die ich mich beziehe ist die hier erwähnte: https://www.lippstadt.de/news-list/news-detail/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=552&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=c8360a0c2748c9befadf72cbb0497af4
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Lippstadt
Gebührenbescheid
Von
Kommunalverwaltung Lippstadt
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
21. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,5 MB
geschwärzt
3,8 MB
geschwärzt
5,3 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitten leiten Sie diese Email an weiter <<E-Mail-Adresse>> (Fachdiens…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung: Lange Straße und Marktstraße [#61284]
Datum
21. März 2019 14:03
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitten leiten Sie diese Email an weiter <<E-Mail-Adresse>> (Fachdienst Sicherheit und Ordnung). Wie in meiner Anfrage vermerkt, bat ich Sie um eine Antwort per Email (§5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW). Infolgedessen muss ein wichtiger Grund vorliegen, weshalb der Informationszugang nicht auf diesem Wege gewährt werden konnte. Dieser wurde mir allerdings nicht genannt. Unter diesen Umständen möchte ich sie bitten, mir die Information noch einmal schriftlich zukommen lassen. Ich will außerdem bemerken, dass nach meinem Rechtsverständnis der Bescheid bereits formell rechtswidrig ist nach §39 Abs. 1 VwVfG NRW, da die für einen schriftlichen Verwaltungsakt nötige Begründung mit den tatsächlichen und rechtlichen Gründen fehlt, die die Behörde zur Ihrer Entscheidung bewogen haben. (vgl. 17 K 6106/13 VG Gelsenkirchen). Infolgedessen bitte ich Sie mir zu erklären, warum diese Auskunft keine einfache schriftliche Auskunft ist und mit einer Gebühr bemessen ist. Ich bat sie außerdem "Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.", dieser Punkt wurde offensichtlich nicht beachtet. Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich in diesem Fall gedenke die Datenschutzbeauftragte NRW einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Lippstadt
Meine Auskunft nach IFG und Gebührenbescheid
Von
Kommunalverwaltung Lippstadt
Via
Briefpost
Betreff
Meine Auskunft nach IFG und Gebührenbescheid
Datum
25. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Kommunalverwaltung Lippstadt
2019-03-25 Antragsteller/in, Antragsteller/in-Meine Auskunft nach IFG-kn
Von
Kommunalverwaltung Lippstadt
Betreff
2019-03-25 Antragsteller/in, Antragsteller/in-Meine Auskunft nach IFG-kn
Datum
25. März 2019 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2019-03-25 Antragsteller/in, Antragsteller/in-Meine Auskunft nach IFG-kn [#61284] Sehr geehrt<< Anrede &…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2019-03-25 Antragsteller/in, Antragsteller/in-Meine Auskunft nach IFG-kn [#61284]
Datum
25. März 2019 10:46
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> unter den von Ihnen angegegeben Umständen akzeptiere ich Ihren Gebührenbescheid, möchte Sie allerdings künftig bitten die Gründe direkt im Beschied anzugeben und nicht erst bei Nachfrage. Es gibt auch die Möglichkeit die "Schwärzen" Funktion die jeder normale PDF Reader unterstützt zu verwenden, sodass sich damit die Möglichkeit bietet auch personenbezogene Daten zu schwärzen. Außerdem hätte ich noch eine Nachfrage: wenn Regepläne angewendet werden sollen, welche Regelpläne sollen bei diesen Baustellen angwendet werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2019-03-25 Antragsteller/in, Antragsteller/in-Meine Auskunft nach IFG-kn [#61284] Sehr geehrt<< Anrede &…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2019-03-25 Antragsteller/in, Antragsteller/in-Meine Auskunft nach IFG-kn [#61284]
Datum
28. März 2019 08:54
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte schicken Sie mir auch noch zu, welche juristische Person die verkehrsrechtlichen Anordnungen beantragt hat. Dies sind keine personenbezogenen Daten nach DSGVO Erwägungsgrund 14. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Lippstadt
AW: 2019-03-25 Antragsteller/in, Antragsteller/in-Meine Auskunft nach IFG-kn [#61284] Antwort: jew. eine GmbH.
Von
Kommunalverwaltung Lippstadt
Betreff
AW: 2019-03-25 Antragsteller/in, Antragsteller/in-Meine Auskunft nach IFG-kn [#61284]
Datum
28. März 2019 12:01
Status
Antwort: jew. eine GmbH.
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2019-03-25 Antragsteller/in, Antragsteller/in-Meine Auskunft nach IFG-kn [#61284] Sehr geehrt<< Anrede &…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2019-03-25 Antragsteller/in, Antragsteller/in-Meine Auskunft nach IFG-kn [#61284]
Datum
28. März 2019 13:48
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte schicken Sie mir die Namen der GmbHs zu. Wie bereits vorher ausgeführt sind dies keine personenbezogenen Daten, andernfalls werde ich die Landesbeauftragte für Datenschutz anrufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Lippstadt
AW: 2019-03-25 Antragsteller/in, Antragsteller/in-Meine Auskunft nach IFG-kn [#61284] Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Kommunalverwaltung Lippstadt
Betreff
AW: 2019-03-25 Antragsteller/in, Antragsteller/in-Meine Auskunft nach IFG-kn [#61284]
Datum
28. März 2019 15:05
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ich antworte Ihnen als Mitarbeiter des Fachdienstes hiermit zum letzten Mal. Namen der GmbH sind entgegen ihren Angaben sehr wohl personenbezogene Daten. Künftige Anfragen nach IFG werden weitergeleitet und zentral von an eine andere Stelle im Hause bearbeitet. Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung: Lange Straße und Marktstraße“ [#61284] [#61284]
Datum
28. März 2019 16:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/61284 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde meint die Namen der beantragenden GmbHs nicht herausgeben zu müssen mit der Begründung, dass Firmennamen personenbezogene Daten seien, obwohl dies laut DSGVO Erwägungsgrund 14 keine personenbezogenen Daten sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 61284.pdf - 2019-03-21_1-anschreiben.pdf - 2019-03-21_1-lange-strae.pdf - 2019-03-21_1-marktstrae.pdf - 2019-03-25_1-meineauskunftnachifg.pdf - 2019-03-25_2-2019-03-25NAMENAME-MeineAuskunftnachIFG-kn.doc - 2019-03-25_2-2019-03-25VZ-PlanErwitterStr.-Sdstrae-kn..pdf Anfragenr: 61284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bat Sie am 28.03.2019 um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfrei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachfrage bezüglich Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung: Lange Straße und Marktstraße“ [#61284] [#61284]
Datum
19. August 2019 19:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bat Sie am 28.03.2019 um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/61284 Bezüglich dieser Vermittlungsanfrage habe ich bis zum heutigen Tage nur eine Empfangsbestätigung erhalten. Ist dieser Vorgang bei Ihnen schon in Bearbeitung? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 61284.pdf - 2019-03-21_1-anschreiben.pdf - 2019-03-21_1-lange-strae.pdf - 2019-03-21_1-marktstrae.pdf - 2019-03-25_1-meineauskunftnachifg.pdf - 2019-03-25_2-2019-03-25NAMENAME-MeineAuskunftnachIFG-kn.doc - 2019-03-25_2-2019-03-25VZ-PlanErwitterStr.-Sdstrae-kn..pdf Anfragenr: 61284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.