Verkehrsrechtliche Anordnung Poller, Straßenverengung

Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Poller und die Straßenverengung auf der L116 Nähe Lägerdorf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2019
  • Frist
    27. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die verkehrsr…
An Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe Details
Von
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Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung Poller, Straßenverengung [#134826]
Datum
27. April 2019 07:41
An
Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Poller und die Straßenverengung auf der L116 Nähe Lägerdorf
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen zum einen die verkehrsrechtlichen Anordnungen für …
Von
Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe
Betreff
WG: Verkehrsrechtliche Anordnung Poller, Straßenverengung [#134826]
Datum
30. April 2019 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWL116RadwegeinengungLgerdorf.eml
12,0 KB
L116_Lgerdorf_Fahrbahneinengung.zip
12,3 MB
image001.jpg
5,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen zum einen die verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Fahrbahneinengungen auf der L116 zwischen Lägerdorf und dem Schloß Breitenburg. Die Landesstraße L116 verläuft in diesem Bereich zwischen dem Breitenburger Kanal und der Kreidegrube Saturn. Aufgrund von Setzungen und Rissen in der Fahrbahn wurde die Straße in diesem Bereich gewichtsbeschränkt. Der Vorgang läuft ungefähr ab 2007. Ab dieser Zeit hat es mehrere Bodengutachten gegeben und es werden monatlich durch ein Vermessungsbüro Setzungsmessungen durchgeführt. Diese Messungen ergeben, dass sich der Bereich weiterhin setzt. Des Weiteren übersende ich Ihnen die verkehrsrechtliche Anordnung für die Fahrbahnverschwenkung innerhalb der Fahrbahneinengung. Aufgrund der extremen Trockenheit des vergangenen Sommers, die zu weiteren Absackungen, Setzungen und Rissen im Untergrund (Torfschicht) geführt hat, mussten ab August zusätzlich ca. 500 Meter des parallel verlaufenden Radweges zwischen der Einmündung nach Kronsmoor / Westermoor bis zur Kurve vor Lägerdorf für Radfahrer gesperrt werden. Die Sperrung erfolgte durch eine Einzäunung zwischen der Zufahrt zur Kreidegrube und dem Breitenburger Kanal, weil das Befahren des Radweges aufgrund von Rissen und Absätzen inzwischen zu gefährlich war. Die Radfahrer müssen in diesem Bereich jetzt die Fahrbahn benutzen. Um die Radfahrer in der dunklen Winterzeit zu schützen, wurden durch den LBV.SH, Niederlassung Itzehoe, nachfolgende Verkehrssicherungsmaßnahmen kurzfristig vorgenommen: Auf der Fahrbahn wurden in diesem Bereich mobile Fahrbahnverschwenkungen (je zwei Stück in jeder Fahrtrichtung), montiert . Diese wurden circa 1,50 m vom Fahrbahnrand abgerückt, damit die Radfahrer hinter diesen durchgängig am Fahrbahnrand weiterfahren können. Diese Maßnahmen wurden im Vorfeld mit der Polizei, dem Kreis Steinburg sowie dem Amt Breitenburg abgestimmt, um die Geschwindigkeit der dort fahrenden Kraftfahrzeuge zu senken, da sich viele Verkehrsteilnehmer nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h halten. Der Radweg wurde kurz vor Ostern saniert, so dass die Fahrbahnverschwenkung nach Ostern zurück gebaut wurde. Alle angeordneten Maßnahmen wurden zusammen mit dem Kreis Steinburg, dem Amt Breitenburg sowie der Polizei abgestimmt. Mich würde interessieren, wie Sie von Lippstadt auf das Thema der L116 in Lägerdorf aufmerksam geworden sind? Falls Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte direkt bei mir! Mit freundlichen Grüßen