Verkehrsrechtliche Anordnung Radwegbenutzungspflicht Schloßstraße/Unter den Eichen
Im Straßenzug Schloßstraße/Unter den Eichen in Steglitz-Zehlendorf bestehen in Fahrtrichtung Süden als benutzungspflichtig gekennzeichnete Radwege zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Wrangelstraße und Asternplatz. In Gegenrichtung ist an der Kreuzung Drakestraße/Unter den Eichen, an der Kreuzung Asternplatz/Unter den Eichen, an der Kreuzung Begonienplatz/Unter den Eichen sowie im Bereich von der Einmündung der Straße "Am Fichtenberg" bis zur Kreuzung Wolfensteindamm/Schloßstraße ein benutzungspflichtiger Radweg (Verkehrszeichen 237/241) angeordnet.
Ich beantrage hiermit Akteneinsicht in die folgenden Unterlagen:
1. Verkehrsrechtliche Anordnung (inklusive Begründung/Dokumentation der durchgeführten Ermessensentscheidung) für alle in dem genannten Bereich aufgestellten Radwegschilder (Verkehrszeichen 237/241)
2. Protokoll bzw. schriftliche Stellungnahmen zu der Anhörung (nach Rn. 28 VwV-StVO) von Straßenbaubehörde und Polizei im Rahmen der Anordnung der Benutzungspflicht
3. Unterlagen zu der letzten fachlichen Überprüfung der Radwegbenutzungspflicht in dem genannten Bereich (z.B. im Rahmen einer Verkehrsschau)
4. Falls vorhanden: Zeitplan/Planungsunterlagen für eine Umsetzung von § 43 MobG BE in dem genannten Bereich
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Juni 2021
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3. August 2021
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Kosten dieser Information:50,00 Euro
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