verkehrsrechtliche Anordnung Schrägparken Badener Ring

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes per E-Mail zu:

-Die aktuell gültige verkehrsrechtliche Anordnung, welche das Schrägparken im Badener Ring zwischen Boelckestraße und Loewenhardtdamm auf südlicher Seite des Badener Rings regelt.
-Zugehörige Anlagen, insbesondere Lageplan/VZ-Plan
-Stellungnahmen der Anhörungspartner und Entscheidungsvermerk zur Ausübung des behördlichen Ermessens, wie mit den Eingängen aus dem Anhörungsverfahren umgegangen wurde

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
verkehrsrechtliche Anordnung Schrägparken Badener Ring [#262828]
Datum
9. November 2022 11:03
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes per E-Mail zu: -Die aktuell gültige verkehrsrechtliche Anordnung, welche das Schrägparken im Badener Ring zwischen Boelckestraße und Loewenhardtdamm auf südlicher Seite des Badener Rings regelt. -Zugehörige Anlagen, insbesondere Lageplan/VZ-Plan -Stellungnahmen der Anhörungspartner und Entscheidungsvermerk zur Ausübung des behördlichen Ermessens, wie mit den Eingängen aus dem Anhörungsverfahren umgegangen wurde Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262828/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „verkehrsrechtliche Anordnung Schrägparken Badener Ring“ vom 09.11.…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: verkehrsrechtliche Anordnung Schrägparken Badener Ring [#262828]
Datum
13. Dezember 2022 08:31
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „verkehrsrechtliche Anordnung Schrägparken Badener Ring“ vom 09.11.2022 (#262828) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „verkehrsrechtliche Anordnung Schrägparken Badener Ring“ vom 09.11.…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: verkehrsrechtliche Anordnung Schrägparken Badener Ring [#262828]
Datum
19. Dezember 2022 16:37
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „verkehrsrechtliche Anordnung Schrägparken Badener Ring“ vom 09.11.2022 (#262828) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Guten Tag << Adresse entfernt >>, Bezüglich Ihres Antrages auf Akteneinsicht bezüglich einer Anordnu…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
WG: verkehrsrechtliche Anordnung Schrägparken Badener Ring [#262828]
Datum
20. Dezember 2022 13:03
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Adresse entfernt >>, Bezüglich Ihres Antrages auf Akteneinsicht bezüglich einer Anordnung im Badener Ring 'Schrägparken' müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir dazu keine Akten mit diesem Inhalt zugänglich machen können, da diese in dieser Form nicht existieren. Der Parkhafen wurde baulich angelegt. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die genannten Parkstände wurden teilweise baulich angelegt, jedoch auch durch Stra…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: verkehrsrechtliche Anordnung Schrägparken Badener Ring [#262828]
Datum
20. Dezember 2022 17:36
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die genannten Parkstände wurden teilweise baulich angelegt, jedoch auch durch Straßenmarkierungen auf die Fahrbahn gelegt, da die baulichen Häfen offensichtlich "zu kurz" sind. Für die Markierungen auf der Fahrbahn müsste es bei ordnungsgemäßer Arbeit eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung geben, da es sich bei den Markierungen um Verkehrszeichen gemäß StVO handelt. Können Sie tatsächlich bestätigen, dass hierzu keine Auskunft im Sinne meiner Anfrage möglich ist, weil keine Anordnung vorliegt? Dann hätte sich meine Anfrage erledigt (bitte um Bestätigung). Falls doch eine Anordnung vorliegen sollte, bitte ich um Auskunft gemäß meines ursprünglichen Antrags. Vielen Dank für Ihre Mühen, mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 262828 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262828/

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr << Antragsteller:in >> auch die Rückfrage bei der Polizei (Direktion 4) hat ergeben, dass keine …
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: verkehrsrechtliche Anordnung Schrägparken Badener Ring [#262828]
Datum
21. Dezember 2022 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auch die Rückfrage bei der Polizei (Direktion 4) hat ergeben, dass keine Anordnung auffindbar/ vorhanden ist. Wir können Ihnen deshalb leider keine Akten zur Einsicht übersenden. Mit freundlichen Grüßen,