Verkehrsrechtliche Anordnung: Sperrung Hauptradroute

Die Hauptradroute 1 ist mittlerweile seit über einem halben Jahr zwischen dem Mineralbad Berg und dem Leuze zu einem Gehweg mit "Rad frei" degradiert worden. Das bedeutet "Schrittgeschwindigkeit" auf dieser Hauptradroute, wo täglich mehrere tausend Radfahrer:innen unterwegs sind.
Mindestens seit dem 27. Oktober besteht diese Quasi-Sperrung schon, ohne dass dafür ein Grund ersichtlich ist.

Können Sie mir bitte die verkehrsrechtliche Anordnung für diese Maßnahme mitteilen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Christoph Hoyer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Hauptradro…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Christoph Hoyer
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung: Sperrung Hauptradroute [#245082]
Datum
30. März 2022 20:55
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Hauptradroute 1 ist mittlerweile seit über einem halben Jahr zwischen dem Mineralbad Berg und dem Leuze zu einem Gehweg mit "Rad frei" degradiert worden. Das bedeutet "Schrittgeschwindigkeit" auf dieser Hauptradroute, wo täglich mehrere tausend Radfahrer:innen unterwegs sind. Mindestens seit dem 27. Oktober besteht diese Quasi-Sperrung schon, ohne dass dafür ein Grund ersichtlich ist. Können Sie mir bitte die verkehrsrechtliche Anordnung für diese Maßnahme mitteilen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer Anfragenr: 245082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245082/ Postanschrift Christoph Hoyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrter Herr Hoyer, Sie haben nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) um Aktenausku…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung: Sperrung Hauptradroute [#245082]
Datum
31. März 2022 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hoyer, Sie haben nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) um Aktenauskunft zu einer provisorischen Beschilderung im Bereich der Hauptradroute 1 auf Höhe Mineralbad Berg gebeten. Anbei erhalten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung und den zugehörigen Verkehrszeichenplan mit der Plannummer 02-11-069-a. Die Verkehrsführung steht im Zusammenhang mit der Großbaustelle Leuzetunnel. Auf Seite 11 des Dokuments "verkehrsrechtliche Anordnung Projekt Leuzetunnel" wird der Verkehrsphasenplan dargestellt. Die Einrichtung der Verkehrsführung nach dem Verkehrszeichenplan 11-069-a erfolgte an einzelnen Tagen in einem Zeitraum über 6 Monaten und wurde nach der Arbeitsende anschließend zurückgebaut sowie der Radweg wieder frei geräumt. Aus Ihren Angaben schließen wir, dass zwar die Engstelle nach Arbeitsende geräumt wurde, allerdings die Beschilderung anschließend nicht wieder in den Bestand zurückgeführt wurde. Daher verstehen wir Ihren Unmut über die unnötige Beschilderung mit Gehweg "Rad frei". Die Baufirma wurde aufgefordert, bei zukünftigen Einrichtungen die Beschilderung ordnungsgemäß aufzustellen und nach Rückbau der Einengung wieder abzubauen. Die Baufirma hat dies zugesichert. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber der Baumaßnahme wird die Einengung in den kommenden Wochen nicht benötigt. Für abschließende Arbeiten wird die Einengung an einzelnen Tagen nochmals eingerichtet. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrter Herr Hoyer, Sie haben nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) um Aktenausku…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung: Sperrung Hauptradroute [#245082]
Datum
31. März 2022 16:11
Status
Sehr geehrter Herr Hoyer, Sie haben nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) um Aktenauskunft zu einer provisorischen Beschilderung im Bereich der Hauptradroute 1 auf Höhe Mineralbad Berg gebeten. Anbei erhalten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung und den zugehörigen Verkehrszeichenplan mit der Plannummer 02-11-069-a. Die Verkehrsführung steht im Zusammenhang mit der Großbaustelle Leuzetunnel. Auf Seite 11 des Dokuments "verkehrsrechtliche Anordnung Projekt Leuzetunnel" wird der Verkehrsphasenplan dargestellt. Die Einrichtung der Verkehrsführung nach dem Verkehrszeichenplan 11-069-a erfolgte an einzelnen Tagen in einem Zeitraum über 6 Monaten und wurde nach der Arbeitsende anschließend zurückgebaut sowie der Radweg wieder frei geräumt. Aus Ihren Angaben schließen wir, dass zwar die Engstelle nach Arbeitsende geräumt wurde, allerdings die Beschilderung anschließend nicht wieder in den Bestand zurückgeführt wurde. Daher verstehen wir Ihren Unmut über die unnötige Beschilderung mit Gehweg "Rad frei". Die Baufirma wurde aufgefordert, bei zukünftigen Einrichtungen die Beschilderung ordnungsgemäß aufzustellen und nach Rückbau der Einengung wieder abzubauen. Die Baufirma hat dies zugesichert. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber der Baumaßnahme wird die Einengung in den kommenden Wochen nicht benötigt. Für abschließende Arbeiten wird die Einengung an einzelnen Tagen nochmals eingerichtet. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
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Datum
31. März 2022 16:14
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Sehr geehrter Herr Hoyer, Sie haben nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) um Aktenausku…
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AW: Verkehrsrechtliche Anordnung: Sperrung Hauptradroute [#245082]
Datum
31. März 2022 16:15
Status
Sehr geehrter Herr Hoyer, Sie haben nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) um Aktenauskunft zu einer provisorischen Beschilderung im Bereich der Hauptradroute 1 auf Höhe Mineralbad Berg gebeten. Die die verkehrsrechtliche Anordnung und der zugehöriger Verkehrszeichenplan mit der Plannummer 02-11-069-a wurden Ihnen übermittelt. Die Verkehrsführung steht im Zusammenhang mit der Großbaustelle Leuzetunnel. Auf Seite 11 des Dokuments "verkehrsrechtliche Anordnung Projekt Leuzetunnel" wird der Verkehrsphasenplan dargestellt. Die Einrichtung der Verkehrsführung nach dem Verkehrszeichenplan 11-069-a erfolgte an einzelnen Tagen in einem Zeitraum über 6 Monaten und wurde nach der Arbeitsende anschließend zurückgebaut sowie der Radweg wieder frei geräumt. Aus Ihren Angaben schließen wir, dass zwar die Engstelle nach Arbeitsende geräumt wurde, allerdings die Beschilderung anschließend nicht wieder in den Bestand zurückgeführt wurde. Daher verstehen wir Ihren Unmut über die unnötige Beschilderung mit Gehweg "Rad frei". Die Baufirma wurde aufgefordert, bei zukünftigen Einrichtungen die Beschilderung ordnungsgemäß aufzustellen und nach Rückbau der Einengung wieder abzubauen. Die Baufirma hat dies zugesichert. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber der Baumaßnahme wird die Einengung in den kommenden Wochen nicht benötigt. Für abschließende Arbeiten wird die Einengung an einzelnen Tagen nochmals eingerichtet. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
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Datum
31. März 2022 16:16
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Christoph Hoyer
AW: [#245082] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort! Aber noch zur Info: diese Ausrede, dass…
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Von
Christoph Hoyer
Betreff
AW: [#245082]
Datum
10. April 2022 23:07
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort! Aber noch zur Info: diese Ausrede, dass "die anderen" (in dem Fall die Baufirma) schuld sein soll, nehme ich ihnen nicht mehr ab. Es passiert bei Baustellen ständig, dass sie nicht korrekt ausgeschildert werden und es scheint ihnen völlig egal zu sein. Denn bei jeder neuen Baustelle passiert es wieder und wieder und wieder. Abgesehen davon stehen die Schilder bis heute noch. Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer Anfragenr: 245082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245082/ Postanschrift Christoph Hoyer << Adresse entfernt >>

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Datum
10. April 2022 23:07
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