Verkehrsrechtliche Anordnung Theodor-Heuss-Ring

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Alle derzeit gültigen verkehrsrechtlichen Anordnungen, für den Theodor-Heuss-Ring, insbesondere die für den dort aufgestellten Luftfilter.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2019
  • Frist
    9. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle derze…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung Theodor-Heuss-Ring [#56303]
Datum
7. Februar 2019 21:19
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle derzeit gültigen verkehrsrechtlichen Anordnungen, für den Theodor-Heuss-Ring, insbesondere die für den dort aufgestellten Luftfilter.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre unten stehende Anfrage über das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Ki…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
WG: Verkehrsrechtliche Anordnung Theodor-Heuss-Ring [#56303]
Datum
14. Februar 2019 07:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre unten stehende Anfrage über das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel erhalten. Zu der Verkehrsanordnung für den Luftfilter im Theodor-Heuss-Ring, hatte sich parallel zu Ihnen ein Kieler Vertreter von "fragdenstaat.de" an die Landeshauptstadt Kiel gewandt, dem wir bereits per E-Mail geantwortet haben. Den entsprechenden Text füge ich dennoch auch an Sie als Anlage bei. Die Testphase ist gestern beendet und die Anlage abgebaut worden. Hinsichtlich der Frage nach sämtlichen Verkehrsanordnungen für den Theodor-Heuss-Ring ist folgendes zu sagen. Der heutige Stand ist das Ergebnis der im Laufe der Jahrzehnte herrschenden bzw. wechselnden rechtlichen, baulichen, verkehrlichen Gegebenheiten und Entwicklungen. Die betreffenden Regelungen sind im Interesse der Verkehrssicherheit und Verkehrslenkung angeordnet worden. Die Regelungen zu den Grundthemen der Verkehrssicherheit (Geschwindigkeit, Vorfahrt und Geh- und Radwegbenutzung) stammen aus der Bauzeit in den 1960-70 `er Jahren. Geschwindigkeit: 70 Km/ h Vorfahrt: Der Theodor-Heuss-Ring ist gegenüber allen Nebenstraßen bevorrechtigt. Radweg: Es gilt eine Radwegebenutzungspflicht. Die Originalanordnungen existieren aufgrund der Historie nicht mehr. Allerdings sind die Entscheidungen im Laufe der Jahrzehnte stets als sachgerecht und notwendig bestätigt worden. Die Beschilderung ist vollständig. Im Zusammenhangmit mit der Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird der gesamte Straßenzug des Theodor-Heuss-Rings z.Z. sowohl hinsichtlich verkehrsplanerischer, baulicher als auch verkehrsregelnder Maßnahmen überprüft. Hier sind demnächst gewisse Änderungen zu erwarten. Im Zuge dieser Prüfung wird wiederum der gesamte Beschilderungsstand bewertet, so dass Neuregelungen angeordnet und Altregelungen, die erhalten bleiben, erneut bestätigt werden. Mit freundlichen Grüßen