Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr.

die Anordnung zur Arbeitsstelle Brunnenstr./Karolingerstr. Besonders die kreative Kombination aus VZ 206 für Fahrverkehr und Lichtzeichen für Fußverkehr wird sicherlich schriftlich begründet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr. [#234747]
Datum
6. Dezember 2021 20:43
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anordnung zur Arbeitsstelle Brunnenstr./Karolingerstr. Besonders die kreative Kombination aus VZ 206 für Fahrverkehr und Lichtzeichen für Fußverkehr wird sicherlich schriftlich begründet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234747/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr. [#234747]
Datum
6. Dezember 2021 20:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Dies ist eine automatische Rückantwort; bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle…
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr. [#234747]
Datum
8. Januar 2022 09:19
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr.“ vom 06.12.2021 (#234747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234747/
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: AW: Ihre Mail: Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr. [#234747]
Datum
8. Januar 2022 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Dies ist eine automatische Rückantwort; bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr.“ [#234747]
Datum
25. Februar 2022 19:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/234747/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage nicht bearbeitet wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 234747.pdf Anfragenr: 234747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234747/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-1616/22 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 06.1…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.3-1616/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr.
Datum
5. April 2022 11:26
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.3-1616/22 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 06.12.2021, mein Auskunftsersuchen vom 03.03.2022 Sehr Antragsteller/in ich habe mit Schreiben von heute die auskunftspflichtige Stelle an die Erledigung Ihres vorgenannten Antrags auf Informationszugang vom 06.12.2021 (und meines Auskunftsersuchens vom 03.03.2022) erinnert. Sobald mir eine Antwort vorliegt, komme ich auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat mir Ihren Antrag auf In…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
WG: Mein AZ: 209.2.3.2.3-1616/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr.
Datum
5. April 2022 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat mir Ihren Antrag auf Informationszugang "verkehrsrechtlichen Anordnung zur Arbeitstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstraße" zur Beantwortung weitergeleitet. Die zeitliche Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Im Hinblick auf Ihr beschriebenes Anliegen kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben. Die Einbahnstraßenregelung auf der Brunnenstraße wurde aufgrund der Baumaßnahme Ludwig -Hammers-Platz aufgehoben. Um die am Verkehr Teilnehmenden in dieser neuen Verkehrssituation zu sensibilisieren, wurde im oben genannten. Kreuzungsbereich, die Beschilderung zunächst mit den Verkehrszeichen 133-10 "Fußgänger – Aufstellung rechts" und 133-20 "Fußgänger – Aufstellung links" beidseitig eingerichtet. Um die Aufmerksamkeit zu erhöhen, wurden diese zusätzlich noch mit Blinklichtern ausgestattet. Das nachfolgende Verkehrszeichen 206 (Halt-Vorfahrt gewähren ) musste hier ausdrücklich nach der Fußgängerfurt aufgestellt werden, um die nun neu entstandene Vorfahrtsituation für den Fahrverkehr zu regeln und eine Gefahrenstelle im Voraus zu vermeiden. Abschließend hoffe ich, dass die Ausführungen des Amtes für Verkehrsmanagement zur Klärung der Sachlage beitragen konnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Teilauskunft. Sicher war ein VZ-Plan Teil ihrer Anordnung die …
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Mein AZ: 209.2.3.2.3-1616/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr. [#234747]
Datum
5. April 2022 18:00
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Teilauskunft. Sicher war ein VZ-Plan Teil ihrer Anordnung die ich anfragte. Bitte lassen sie mir diesen zukommen. Ihre Erläuterung ist insofern unvollständig, da die Fußgängerfurt weiterhin Lichtzeichengeregelt ist, der Fahrbahnverkehr jedoch nicht. Ausserdem sind die Vz "Vorfahrtstraße" und "Stop" hier konkurrent. Bestimmt fällt Ihnen noch ein, weshalb sie das für sicher halten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234747/
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Mein AZ:209.2.3.2.3-1616/22 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag des Herrn << Antragsteller:in …
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Mein AZ:209.2.3.2.3-1616/22 Antrag auf Informationszugang; hier Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr.
Datum
10. Mai 2022 14:13
Status
Mein AZ:209.2.3.2.3-1616/22 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> auf Informationszugang vom 06.12.2021; hier Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr. Mein Auskunftsersuchen vom 03.03.2022, Ihre Antwort an Herrn << Antragsteller:in >> vom 05.04.2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf den vorgenannten über die Internetplatform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> geführten Schriftverkehr (https://fragdenstaat.de/a/234747/ ).Herr << Antragsteller:in >> hat Ihnen mit Datum vom 05.04.2022 mitgeteilt, dass er mit seinem ursprünglichen über die IFG-Antrag vom 06.12.2021 einen VZ-Plan angefragt hat und bat darum, ihm diesen zuzusenden. Desweiteren teilte er u.a. mit, dass er Ihre Erläuterungen zumindest teilweise für unvollständig hält, da die Fußgängerfurt weiterhin Lichtzeichen geregelt sei, der Fahrbahnverkehr jedoch nicht. Bitte nehmen Sie mich bei der Beantwortung der noch fehlenden Teilantwort in "cc". Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 05.04.2022, auf die ich Ihnen als V…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Antwort: AW: WG: Mein AZ: 209.2.3.2.3-1616/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr. [#234747]
Datum
16. Mai 2022 13:36
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 05.04.2022, auf die ich Ihnen als Vertreterin von Herrn Goertz-Gorr antworte. Wie gewünscht erhalten Sie im Anhang dieser E-Mail den angeordneten Verkehrszeichenplan zur oben genannten Baumaßnahme. Wie mein Kollege Ihnen in seiner Nachricht vom 05.04.2022 beschrieb, wurde die Einbahnstraßenregelung auf der Brunnenstraße aufgrund der Baumaßnahme Ludwig-Hammers-Platz aufgehoben. Die Fußgängerfurt wurde weiterhin mit einer Ampelschaltung geregelt, um den Fußgänger besonders zu schützen und durch die Aufhebung der Einbahnstraße keine gefährliche Verkehrssituation zu schaffen. Das Verkehrszeichen 206 (Stop-Schild) wurde auf dem Verkehrszeichenplan angeordnet, um eine gefährliche Situation für den Fußgängerverkehr zu vermeiden. Stand heute ist die Sperrung auf der Brunnenstraße aufgehoben und die ursprüngliche Verkehrsführung wurde wieder in Kraft gesetzt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank, dass Sie nach über 6 Monaten eine einfache Anfrage beantworten konnten…
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: Mein AZ: 209.2.3.2.3-1616/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Verkehrsrechtliche Anordnung zur Arbeitsstelle Ecke Brunnenstr./Karolingerstr. [#234747]
Datum
22. Mai 2022 11:21
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank, dass Sie nach über 6 Monaten eine einfache Anfrage beantworten konnten. Leider kommen Sie nicht nur Ihren Pflichten nach dem IFG NRW in rechtswidriger Weise nicht nach, sondern gefährden auch die Verkehrsteilnehmer*innen durch Ihre nachlässige Arbeitsweise. Der präsentierte VZ-Plan entspricht weder den Ausführungen von Herrn Goertz-Gorr vom 5.4.2022, noch wurde dieser VZ-Plan im Bereich Karolingerplatz jemals umgesetzt. Außerdem wurden sowohl im VZ-Plan, als auch in der Realität Fußgänger*innen durch Lichtzeichen geregelt, während der querende Fahrbahnverkehr von der Brunnenstraße in Richtung Karolingerplatz nicht signalisiert wurde. Nebenbei wurden die Verkehrszeichen "Vorfahrtstraße" und "Stop" konkurrierend gezeigt. Während meiner wenigen und kurzen Passagen dieser Stelle, war nahezu immer eine Gefährdung von querenden Fußgänger*innen durch Kraftfahrer zu beobachten. Glauben Sie nicht, dass diese komplexe Verkehrssituation eine Kontrolle vor Ort verdient hätte? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 234747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234747/