Verkehrsrechtliche Anordnung

Die verkehrsrechtliche Anordnung der aktuellen Baustelleneinrichtung an der Kreuzung Alexanderstraße / Karl-Marx-Alle sowie den Verkehrzeichen- und Markierungsplan, deren Umsetzung heute, am 26.2.2019 beginnt sowie die vorhergehende verkehrsrechtliche Anordnung für diesen Beriech und den zugehörigen Vekehrszeichen- und Markierungsplan.
Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2019
  • Frist
    28. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Eckhard Hasler
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
Eckhard Hasler
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung [#59344]
Datum
26. Februar 2019 16:35
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die verkehrsrechtliche Anordnung der aktuellen Baustelleneinrichtung an der Kreuzung Alexanderstraße / Karl-Marx-Alle sowie den Verkehrzeichen- und Markierungsplan, deren Umsetzung heute, am 26.2.2019 beginnt sowie die vorhergehende verkehrsrechtliche Anordnung für diesen Beriech und den zugehörigen Vekehrszeichen- und Markierungsplan. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eckhard Hasler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Eckhard Hasler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eckhard Hasler
Verkehrslenkung Berlin
Sehr geehrter Herr Hasler, Ihr Antrag auf schriftliche Aktenauskunft wird positiv beschieden. Für die Zusendung d…
Von
Verkehrslenkung Berlin
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung [#59344]
Datum
13. März 2019 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hasler, Ihr Antrag auf schriftliche Aktenauskunft wird positiv beschieden. Für die Zusendung der Unterlagen wird in Abhängigkeit der tatsächlich anfallenden Arbeitszeit eine Gebühr in Höhe von voraussichtlich 15,- Euro bis maximal 25,- Euro angesetzt. Sollte sich ihrerseits der Bedarf an den angeforderten Unterlagen erübrigt haben, bitte um eine entsprechende Zurückziehung Ihres Antrags in schriftlicher Form. Sollte diese nicht erfolgen, erhalten Sie die gewünschten Unterlagen spätestens Anfang KW 12/2019. Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Hasler
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den positiven Bescheid. ... Mit freundlichen Grüßen Eckhard Hasle…
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
Eckhard Hasler
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung [#59344]
Datum
13. März 2019 14:17
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den positiven Bescheid. ... Mit freundlichen Grüßen Eckhard Hasler Anfragenr: 59344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Eckhard Hasler << Adresse entfernt >>

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Verkehrslenkung Berlin
Sehr geehrter Herr Hasler, anbei die beantragte Aktenauskunft bzgl. der Kreuzung Alexanderstraße - Karl-Marx-Alle…
Von
Verkehrslenkung Berlin
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung [#59344]
Datum
20. März 2019 12:58
Status
Sehr geehrter Herr Hasler, anbei die beantragte Aktenauskunft bzgl. der Kreuzung Alexanderstraße - Karl-Marx-Allee/ Alexanderstraße/ Otto-Braun-Straße. Im Detail erhalten Sie folgende Unterlagen: - Die VRAO 181306-01 vom 30.05.2018 für Bauphase 1 der Karl-Marx-Allee. Der zugehörige Verkehrszeichenplan wurde auszugsweise auf die von Ihnen angeforderte Kreuzung beschränkt, daher nur Blatt 1 von 3. - Die zeitliche Verlängerung der VRAO 181306-01 mit der Nummer 181306-04 ohne weitere inhaltliche Korrekturen. - Die VRAO 181306-05 vom 22.02.2019 für die Bauphase 1.1 an der Kreuzung Alexanderstraße - Karl-Marx-Allee/ Alexanderstraße/ Otto-Braun-Straße. Die Einrichtung erfolgte am 26.02.2019. Da im Rahmen der verkehrlichen Abnahme die VRAO per mündliche Anordnung geändert wurde, erhalten Sie hier zwei Verkehrszeichenpläne. Die mündlich getroffenen Anordnungen wurden am 27.02.2019 auf dem VZP schriftlich dokumentiert. Der Gebührenbescheid wird Ihnen im Original auf dem Postweg zugesandt. Mit freundlichen Grüßen

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