🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide

Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide (südlicher und nördlicher Vorplatz sowie Unterführungen).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide [#243331]
Datum
15. März 2022 10:17
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide (südlicher und nördlicher Vorplatz sowie Unterführungen).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243331/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr Antragsteller/in für Ihr Auskunftsersuchen für die von Ihnen genannten Bereiche am S-Bahnhof Schöneweide ist…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Auskunft IFG_ Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide [#243331]
Datum
18. März 2022 11:26
Status
Warte auf Antwort
image001.png
9,4 KB


Sehr Antragsteller/in für Ihr Auskunftsersuchen für die von Ihnen genannten Bereiche am S-Bahnhof Schöneweide ist das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin zuständig. Aus diesem Grund habe ich Ihren Antrag heute weitergeleitet an: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Neue Krugallee 4 12435 Berlin Per Mail an Herrn Papst, Leiter des SGA: <<Name und E-Mail-Adresse>> Weitere Nachricht über Ihr Anliegen erhalten Sie von dort. Wir als Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – SenUMVK – Abt. VI – Verkehrsmanagement haben von den angefragten Örtlichkeiten keine Anordnungen oder angeordnete Verkehrszeichenpläne in unserer Zuständigkeit im öffentlichen Straßenland. Der südliche Bahnhofsvorplatz liegt im Bereich der BVG (Tram), der nördliche Bahnhofsvorplatz liegt ebenfalls im Bereich der BVG, in Planung/Absprache mit dem Bezirksamt. Die Unterführungen sind ebenfalls eventuell noch BVG oder dann Deutsche Bahn. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bin immer noch daran interessiert. wie auch im Schreiben von SenUMVK adressiert…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft IFG_ Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide [#243331]
Datum
30. März 2022 17:27
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin immer noch daran interessiert. wie auch im Schreiben von SenUMVK adressiert, die Markierungs- und Beschilderungsplan Schöneweide im Rahmen dieser IFG Anfrage zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243331/
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihnen mitteilen, dass es bisher einen Schriftwechsel mit dem Leiter des Straßen-…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Auskunft IFG_ Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide [#243331]
Datum
31. März 2022 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihnen mitteilen, dass es bisher einen Schriftwechsel mit dem Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes Treptow-Köpenick zur Klärung der Zuständigkeit gab. In Abstimmung mit meiner Gruppenleitung habe ich heute Ihre Anfrage zuständigkeitshalber weiter mit der Bitte um weitere Bearbeitung an den Bereich SenUMVK VI A (Temporäre Verkehrsmaßnahmen) weitergeleitet. Wir als Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK), Abteilung VI B (dauerhafte Anordnungen im öffentlichen Straßenland im übergeordneten Straßenverkehrsnetz), haben von den angefragten Örtlichkeiten keine Anordnungen oder angeordnete Verkehrszeichenpläne in unserer Zuständigkeit im öffentlichen Straßenland, da es das Nebennetz betrifft. Der südliche Bahnhofsvorplatz liegt in der Zuständigkeit des Bezirkes (und der BVG (Tram)), der nördliche Bahnhofsvorplatz liegt ebenfalls in der Zuständigkeit des Bezirkes (und der BVG). Die Unterführungen sind ebenfalls eventuell noch BVG oder dann Deutsche Bahn. Da jedoch laut Angaben von Herrn Papst (Leiter SGA TR-Kp) die laufenden Arbeiten der BVG/BWB durch VI A angeordnet wurden und nicht durch die bezirkliche SVB, hoffe ich, für die Beantwortung Ihrer Anfrage endlich den Zuständigen gefunden zu haben. Des Weiteren müsste aber meiner Meinung nach die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde die „alten“ Anordnungen des Bereiches haben, wenn sich Ihre Anfrage nicht auf die laufenden Umbauarbeiten bezieht. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr Antragsteller/in uns ist Ihre Anfrage in Bezug auf eine Auskunftserteilung nach dem IFG zugestellt worden. …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Auskunft IFG_ Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide [#243331]
Datum
4. April 2022 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in uns ist Ihre Anfrage in Bezug auf eine Auskunftserteilung nach dem IFG zugestellt worden. Damit Ihre Anfrage korrekt bearbeitet werden kann, benötigen wir von Ihnen noch ein paar weitere Informationen: Es ist uns unklar, welche Verkehrsrechtlichen Anordnungen Sie genau haben möchten. Meinen Sie eine bestimmte Baumaßnahme? Gibt es einen bestimmten Zeitraum? Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Anfrage spezifizieren würden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir ein völliges Mysterium das SenUMVK über eine so massive Baumaßnahme wie…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft IFG_ Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide [#243331]
Datum
4. Mai 2022 11:31
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir ein völliges Mysterium das SenUMVK über eine so massive Baumaßnahme wie die zur Zeit stattfindende am Bahnhof Schönweide keinerlei Informationen zu haben scheint. Bitte übersenden Sie mir unverzuglich die Pläne für beide Vorplätze mit einem besonderen Augenmerk geplanter Fahrrad- und Fussgänger-Infrastruktur. MfG meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide“ vom 15.03.2022 (#243331) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht haben wir erhalten. Am 04.04.2022 hatten wir Ihnen eine E…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Auskunft IFG_ Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide [#243331]
Datum
6. Mai 2022 07:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht haben wir erhalten. Am 04.04.2022 hatten wir Ihnen eine Eingangsbescheinigung mit mehreren Fragen zugemailt (s. angehängte email). Wir werden die Zuständigen für die Planung im Bereich des S-Bhf. Schöneweide über Ihre Anfrage informieren, damit diese Ihnen die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Die Anhänge zu Ihrer email habe ich leider via das fragdenstaat Web-Frontend nicht …
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auskunft IFG_ Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide [#243331]
Datum
6. Mai 2022 10:50
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ai-v_vl-sch_1.pdf
4,5 MB
Sehr << Anrede >> Die Anhänge zu Ihrer email habe ich leider via das fragdenstaat Web-Frontend nicht erhalten. ich möchte gerne in Erfahrung bringen, was genau um den Bahnhof Schöneweide gebaut wird. Speziell im Hinblick auf Fussgänger und Fahrrad-Infrastruktur die es nach meiner Erkenntnis bisher schlicht nicht gibt ( obwohl politisch das Gegenteil betont wird). Auf den bisher von den verschiedenen Massnahmebeteiligten veröffentlichen Unterlagen sind Fahrradwege bspw. schlicht nicht zu erkennen. https://www.meinetram.de/de/index.php?section=Downloads&download=78 Daher auch meine Hoffnung, das sich aus den Ihnen bekannten Informationen auch Fahrradwege bzw. Fussgänger-Wege ableiten lassen. MfG Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - ai-v_vl-sch_1.pdf Anfragenr: 243331 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243331/
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage an das SGA Treptow-Köpenick und die Abteilung VI B …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: WG: Auskunft IFG_ Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide [#243331]
Datum
12. Mai 2022 13:26
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Anfrage an das SGA Treptow-Köpenick und die Abteilung VI B der SenUMVK weitergegeben. Unsere Abteilung SenUMVK VI A führt keine Planungen durch und kann Ihnen deswegen leider keine entsprechende Pläne zukommen lassen. In dem Bereich S-Bhf. Schöneweide gibt es verschiedene Verantwortungen und Zuständigkeiten bei der Planung des endgültigen Zustandes. Das macht es alles etwas komplizierter und deswegen haben Sie noch etwas Geduld. ---------------- Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 15.03.2022 in obige…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Auskunft IFG_ Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Bahnhof Schöneweide [#243331]
Datum
31. Mai 2022 16:27
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 15.03.2022 in obiger Sache. Die Beantwortungszuständigkeit war unter dem ursprünglich geäußerten Aspekt von verkehrsrechtlichen Anordnungen hier zunächst bei der Senatsverwaltung gesehen worden, die diese erteilt hatte. Zwischenzeitlich wurde aber in Erfahrung gebracht, dass es Ihnen vielmehr darum geht was genau um den S-Bahnhof Schöneweide gebaut wird (Planungen), also wie der Endzustand auch in Bezug auf dessen Umbau und den der Tram gestaltet sein wird und was sich für die Fußgänger sowie Fahrrad-Infrastruktur ergibt. Die Anfrage ist insofern tatsächlich durch den Bezirk als mitwirkender Straßenbaulastträger zu beantworten und daher mir zur weiteren Bearbeitung übergeben worden. Bitte entschuldigen Sie vielmals die entstandenen Verzögerungen. Der Vorgang wurde hier unter dem Geschäftszeichen TiefGrünGSO-09.15/04.06-01-04/22 registriert. Nach Lage der Dinge könnte die gewünschte Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 des IFG erfolgen, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 IFG liegen vor. Einer Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht stehen hier keine Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 11 IFG entgegen. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass eine Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig ist. Auf der Grundlage § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b), wobei die Gebührensätze jeweils vergleichbar sind (Rahmengebühren 5 – 500 Euro). Bitte gehen Sie in Anbetracht des vsl. entstehenden Aufwandes von einer Verwaltungsgebühr nicht unter 210,00 € (Stundensatz Beschäftigter gehobener Dienst 73,45 €) aus. Hinzu kommen ggf. noch die Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie. Ich bitte Sie insofern auch mitzuteilen, welche Form der Information (schriftliche Aktenauskunft oder persönliche Einsichtnahme) Sie im vorliegenden Fall unter den v. a. Voraussetzungen favorisieren, sowie Ihre Erklärung zur Kostenübernahme. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügter Datenschutzerklärung, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben. Mit freundlichen Grüßen