Verkehrsrechtliche Anordnungen Neusser Straße Weidenpesch

Die Verkehrsrechtlichen Anordnungen und die dazugehörigen Verkehrszeichenpläne für den Zeitraum 2020 bis 2023 auf dem Abschnitt Neusser Straße in Weidenpesch zwischen HGK-Brücke und Kapuziner Straße/Scheibenstraße.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnungen Neusser Straße Weidenpesch [#207858]
Datum
4. Januar 2021 23:56
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verkehrsrechtlichen Anordnungen und die dazugehörigen Verkehrszeichenpläne für den Zeitraum 2020 bis 2023 auf dem Abschnitt Neusser Straße in Weidenpesch zwischen HGK-Brücke und Kapuziner Straße/Scheibenstraße.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207858/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Email: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
4. Januar 2021 23:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#207858] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrecht…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#207858]
Datum
16. Februar 2021 22:31
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnungen Neusser Straße Weidenpesch“ vom 04.01.2021 (#207858) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207858/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen u…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
16. Februar 2021 22:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr Antragsteller/in zu ihrem Antrag vom 04. Januar 2021 zu Anordnungen auf dem Abschnitt Neusser Straße in Weid…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: Eingangsbestätigung zu Verkehrsrechtliche Anordnungen Neusser Straße Weidenpesch
Datum
17. Februar 2021 16:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu ihrem Antrag vom 04. Januar 2021 zu Anordnungen auf dem Abschnitt Neusser Straße in Weidenpesch zwischen der HGK-Brücke und Kapuziner Straße/Scheibenstraße habe ich noch eine kurze Rückfrage bezüglich des Zeitraums und der Art der Anordnungen bzw. der Verkehrszeichenpläne. Meinen Sie alle Anordnungen und Verkehrszeichenpläne zu ortsfesten Anordnungen in dem Zeitraum vom 01.01.2020 bis heute oder umfasst ihre Antrag auch Verkehrszeichenpläne zu Baumaßnahmen in diesem Bereich in der Zeit vom 01.01.2020 bis heute? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Tatsächlich interessiere ich mich primär für die v…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Eingangsbestätigung zu Verkehrsrechtliche Anordnungen Neusser Straße Weidenpesch [#207858]
Datum
18. Februar 2021 22:05
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Tatsächlich interessiere ich mich primär für die verkehrsrechtlichen Anordnungen und Verkehrszeichenpläne im Bezug auf Baumaßnahmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207858/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Anfrage Neusser Str. Guten Tag, wie mir meine Kollegin mitteilte, haben Sie Fragen zu einem Verkehrszeichenplan …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Anfrage Neusser Str.
Datum
2. März 2021 09:22
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wie mir meine Kollegin mitteilte, haben Sie Fragen zu einem Verkehrszeichenplan auf der Neusser Str. Um die Maßnahme konkret zuordnen zu können, bitte ich um Informationen, welche Maßnahme Sie meinen. Hierzu wäre die Bekanntgabe des genauen Zeitraumes und der genaue Lage der Maßnahme hilfreich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage Neusser Str. [#207858] Sehr << Anrede >> wie aus meiner ursprünglichen Anfrage bereits he…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage Neusser Str. [#207858]
Datum
2. März 2021 09:31
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie aus meiner ursprünglichen Anfrage bereits hervorgeht, geht es mir um alle Verkehrsrechtlichen Anordnungen (inkl. VZ-Pläne) auf der Neusser Straße zwischen der HGK-Brücke und der Kapuzinerstraße im Zeitraum 2020 bis 2023. Diese müssten nahezu vollständig die Baumaßnahme der KVB betreffen oder im Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung dieses Abschnittes stehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207858/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnungen Neusser Straße Weidenpesch“ [#207858] [#207858]
Datum
7. März 2021 23:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/207858/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist nun bald einen Monat überschritten ist und bisher keine inhaltliche Beantwortung der Anfrage erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 207858.pdf Anfragenr: 207858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207858/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnungen Neusser Straße Weidenpesch“ [#207858] [#207858]
Datum
8. März 2021 10:49
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 4.1.2021(#207858) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antr…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 4.1.2021(#207858)
Datum
23. März 2021 16:01
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 4.1.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-2101/21 ________________________________ Sehr [geschwärzt], sehr [geschwärzt], Herr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu verkehrsrechtlichen Anordnungen und dazugehörigen Verkehrszeichenplänen für den Zeitraum 2020 bis 2023 in Bezug auf Baumaßnahmen auf dem Abschnitt Neusser Straße in Weidenpesch zwischen HGK-Brücke und Kapuziner Straße/Scheibenstraße über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsrechtliche-anordnungen-neusser-strae-weidenpesch/) gestellt zu haben. Bislang sei eine inhaltliche Rückmeldung - abgesehen von zwei Nachfragen - auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerungen ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 4.1.2021(#207858) [#207858] Sehr << Anrede >> meine Information…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 4.1.2021(#207858) [#207858]
Datum
11. April 2021 14:46
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnungen Neusser Straße Weidenpesch“ vom 04.01.2021 (#207858) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Daher erinnere ich an die Beantwortung meiner IFG Anfrage. Diese ist nach dem IFG NRW unverzüglich spätestens jedoch nach einem Monat abschließend zu beantworten. Siehe § 5 Absatz 2 IFG NRW: "(2) Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Die inhaltliche Richtigkeit der Information ist nicht zu überprüfen. Die Ablehnung eines Antrages nach Absatz 1 oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information ist schriftlich zu erteilen und zu begründen; bei mündlicher Antragstellung gilt die Schriftform nur auf ausdrückliches Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die informationssuchende Person ist im Falle der Ablehnung auch auf ihr Recht nach § 13 Abs. 2 hinzuweisen." Auch das Handbuch der Stadt Köln verpflichtet zu einer zeitnahen Antwort und zur Begründung einer Verzögerung: "(1) Kann eine Angelegenheit nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden, ist der Eingang sofort durch Zwischenbescheid zu bestätigen, sofern sich dies nach der Sachlage nicht erübrigt. Das gilt auch, wenn eine längere Bearbeitungszeit normal ist. Dabei ist mitzuteilen, bis wann die Angelegenheit voraussichtlich erledigt werden wird. Kann dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werden, ist ein weiterer Zwischenbescheid zu erteilen. (2) In allen Fällen, in denen die allgemein übliche Bearbeitungszeit nicht eingehalten werden kann, ist in der Eingangsbestätigung der Grund der Verzögerung zu nennen. (3) Wird eine Angelegenheit an eine andere Dienststelle oder Behörde zur weiteren oder endgültigen Erledigung abgegeben, ist eine Abgabenachricht zu erteilen." Sollte meine Anfrage nicht bis zum 16.04.2021 beantwortet werden, werde ich aus oben genannten Gründen Aufsichtsbeschwerde einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207858/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Automatische Antwort: Antrag auf Informationszugang vom 4.1.2021(#207858) [#207858] [geschwärzt] ist derzeit nicht…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Automatische Antwort: Antrag auf Informationszugang vom 4.1.2021(#207858) [#207858]
Datum
11. April 2021 14:46
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt] ist derzeit nicht im Dienst. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an Herrn Clemens, Tel.: ([geschwärzt]) [geschwärzt] Vielen Dank! Ihr IV-Dienstleister Diese Abwesenheitsnotiz wurde vom IV-Dienstleister im Auftrag der Dienststelle eingerichtet. [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Antrag auf Informationszugang vom 4.1.2021(#207858) [#207858] Sehr << Anrede >&…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Antrag auf Informationszugang vom 4.1.2021(#207858) [#207858]
Datum
11. April 2021 14:50
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnungen Neusser Straße Weidenpesch“ vom 04.01.2021 (#207858) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Daher erinnere ich an die Beantwortung meiner IFG Anfrage. Diese ist nach dem IFG NRW unverzüglich spätestens jedoch nach einem Monat abschließend zu beantworten. Siehe § 5 Absatz 2 IFG NRW: "(2) Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Die inhaltliche Richtigkeit der Information ist nicht zu überprüfen. Die Ablehnung eines Antrages nach Absatz 1 oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information ist schriftlich zu erteilen und zu begründen; bei mündlicher Antragstellung gilt die Schriftform nur auf ausdrückliches Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die informationssuchende Person ist im Falle der Ablehnung auch auf ihr Recht nach § 13 Abs. 2 hinzuweisen." Auch das Handbuch der Stadt Köln verpflichtet zu einer zeitnahen Antwort und zur Begründung einer Verzögerung: "(1) Kann eine Angelegenheit nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden, ist der Eingang sofort durch Zwischenbescheid zu bestätigen, sofern sich dies nach der Sachlage nicht erübrigt. Das gilt auch, wenn eine längere Bearbeitungszeit normal ist. Dabei ist mitzuteilen, bis wann die Angelegenheit voraussichtlich erledigt werden wird. Kann dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werden, ist ein weiterer Zwischenbescheid zu erteilen. (2) In allen Fällen, in denen die allgemein übliche Bearbeitungszeit nicht eingehalten werden kann, ist in der Eingangsbestätigung der Grund der Verzögerung zu nennen. (3) Wird eine Angelegenheit an eine andere Dienststelle oder Behörde zur weiteren oder endgültigen Erledigung abgegeben, ist eine Abgabenachricht zu erteilen." Sollte meine Anfrage nicht bis zum 16.04.2021 beantwortet werden, werde ich aus oben genannten Gründen Aufsichtsbeschwerde einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207858/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Zwischenbescheid zum Antrag auf Informationszugang vom 4.1.2021(#207858) [#207858 Guten Tag, Ihr o.g. Antrag auf…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Zwischenbescheid zum Antrag auf Informationszugang vom 4.1.2021(#207858) [#207858
Datum
13. April 2021 16:20
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihr o.g. Antrag auf Informationszugang wird derzeit bearbeitet. Die Antwort erfolgt voraussichtlich in der 16 Kalenderwoche 2021 . Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Ihre Anfrage Guten Tag, bezüglich Ihrer Anfrage sende ich Ihnen die beigefügte Datei. Mit freundlichen Grüßen
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
23. April 2021 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
2,8 MB
Guten Tag, bezüglich Ihrer Anfrage sende ich Ihnen die beigefügte Datei. Mit freundlichen Grüßen

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Amt für Verkehrsmanagement Köln
WG: WG: Aufsichtsbeschwerde wegen der Nichtbeantwortung von IFG Anfragen gegen die Stadt Köln Sehr Antragsteller/i…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
WG: WG: Aufsichtsbeschwerde wegen der Nichtbeantwortung von IFG Anfragen gegen die Stadt Köln
Datum
25. Februar 2022 17:38
Status
Anfrage abgeschlossen
181,7 KB
Sehr Antragsteller/in ich bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Aus meinem Zuständigkeitsbereich kann ich Ihnen wie folgt antworten: Anbei der Verkehrszeichenplan zur Jesuitengasse. Dieser gehört zur folgenden Anfrage: * 31. März 2021 "Verkehrsrechtliche Anordnungen bzw. Verkehrszeichenpläne Rheinenergie Baustelle Jesuitengasse Höhe Wilhemshavener Straße" Fristablauf: 4. Mai 2021 https://fragdenstaat.de/a/217126 Amt 64 Bezüglich der Anfrage * 24. Januar "2021 Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Verkehrszeichenplan bzw. Erlaubnis Bauwagen Am Tetzerkamp" Fristablauf: 27. Februar 2021 https://fragdenstaat.de/a/209463 Amt 64 liegt hier kein genehmigter Verkehrszeichenplan vor. Mit freundlichen Grüßen