Verkehrsrechtliche Genehmigung

Anfrage an: Landratsamt Rastatt

als Anwohner der Bahnhofstr. habe ich eine Anfrage betreff der Baustelle in der Rebgartenstr Höhe der Hausnummer 48.
Ich muss des öfteren die Baustelle queren. Leider ist diese sehr unübersichtlich und gefährlich.Beim hochfahren der Rebgartenstr. ist der Gegenverkehr nicht einsichtlich.Nachts ist die Baustelle nicht beleuchtet weder durch Blinkleuchten noch durch Straßenlaternen da diese entfernt wurde. Am Dienstag sind wir fast mehrere Kinder ins Auto gelaufen da auch der Gehweg gesperrt ist und auf diesem Baumaterialien lagern. Ist dies den überhaupt zulässig !
Ende November hatte ich ein Gespräch mit dem Bauleiter der Firma.Von ihm bekam ich die Aussage das die Baustelle nur bis zum 1.12 dauern darf.
Seit 2 Wochen ruht die Baustelle keiner arbeitet, vorgestern habe ich einen Mitarbeiter an der Baustelle angetroffen,
auf meine höfliche Nachfrage wie lange es denn noch geht wurde ich angeschrien das geht mich nichts an, es geht solange wie wir wollen !
Bei einer Nachfrage im Rathaus wurde mir nur mitgeteilt das alles rechtens ist.
Nun meine Fragen an die Profis:

Gibt es denn eine verkehrsrechtliche Anordnung ?
Wie lange gilt diese,
muss denn die Baustelle nicht abgesichert sein bzw. wie muss diese gesichert sein.
Darf die Firma einfach Baumaterial auf dem Gehweg lagern und diesen somit sperren, obwohl offensichtlich jeder der an der
Baustelle vorbeiläuft diese nur kann wenn er mitten auf der Straße läuft.

Liebe << Antragsteller:in >>
Nachdem ich weder von Gemeinde noch vom LRA Rastatt eine Auskunft bekomme, bzw niemand tätig wird gehe ich davon aus das Sie in einer Abhängigkeit zur ausführenden Firma stehen , Sumpf lässt grüssen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2019
  • Frist
    15. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: als Anwohner der …
An Landratsamt Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Genehmigung [#172220]
Datum
16. Dezember 2019 20:11
An
Landratsamt Rastatt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: als Anwohner der Bahnhofstr. habe ich eine Anfrage betreff der Baustelle in der Rebgartenstr Höhe der Hausnummer 48. Ich muss des öfteren die Baustelle queren. Leider ist diese sehr unübersichtlich und gefährlich.Beim hochfahren der Rebgartenstr. ist der Gegenverkehr nicht einsichtlich.Nachts ist die Baustelle nicht beleuchtet weder durch Blinkleuchten noch durch Straßenlaternen da diese entfernt wurde. Am Dienstag sind wir fast mehrere Kinder ins Auto gelaufen da auch der Gehweg gesperrt ist und auf diesem Baumaterialien lagern. Ist dies den überhaupt zulässig ! Ende November hatte ich ein Gespräch mit dem Bauleiter der Firma.Von ihm bekam ich die Aussage das die Baustelle nur bis zum 1.12 dauern darf. Seit 2 Wochen ruht die Baustelle keiner arbeitet, vorgestern habe ich einen Mitarbeiter an der Baustelle angetroffen, auf meine höfliche Nachfrage wie lange es denn noch geht wurde ich angeschrien das geht mich nichts an, es geht solange wie wir wollen ! Bei einer Nachfrage im Rathaus wurde mir nur mitgeteilt das alles rechtens ist. Nun meine Fragen an die Profis: Gibt es denn eine verkehrsrechtliche Anordnung ? Wie lange gilt diese, muss denn die Baustelle nicht abgesichert sein bzw. wie muss diese gesichert sein. Darf die Firma einfach Baumaterial auf dem Gehweg lagern und diesen somit sperren, obwohl offensichtlich jeder der an der Baustelle vorbeiläuft diese nur kann wenn er mitten auf der Straße läuft. Liebe Antragsteller/in Nachdem ich weder von Gemeinde noch vom LRA Rastatt eine Auskunft bekomme, bzw niemand tätig wird gehe ich davon aus das Sie in einer Abhängigkeit zur ausführenden Firma stehen , Sumpf lässt grüssen Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172220 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Rastatt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Erhalt Ihrer Anfrage und geben Ihnen folgende Zwisch…
Von
Landratsamt Rastatt
Betreff
WG: Verkehrsrechtliche Genehmigung [#172220]
Datum
17. Dezember 2019 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen Ihnen hiermit den Erhalt Ihrer Anfrage und geben Ihnen folgende Zwischennachricht: Aufgrund Ihrer Email vom letzten Freitag beauftragen wir gestern unseren Vollzugsdienst die Arbeitsstelle insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherung vor Ort zu überprüfen. Diese Überprüfung wird voraussichtlich im Lauf des heutigen Tages stattfinden. Anhand dieser Überprüfung werden wir bei Notwendigkeit weitere Maßnahmen einleiten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen dank das ich zumindest eine Teilantwort bekomme , auch wenn sie meine Fragen …
An Landratsamt Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verkehrsrechtliche Genehmigung [#172220]
Datum
18. Dezember 2019 07:00
An
Landratsamt Rastatt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen dank das ich zumindest eine Teilantwort bekomme , auch wenn sie meine Fragen nicht beantworten. Das sie tätig wurden konnte man gestern merken , als die Firma fast panisch nach wochenlanger Ruhe die Straße asphaltierte auch wenn sie hierzu unrechtmäßig die komplette Strasse über Stunden sperrte. Gestern morgen als ich ins Geschäft fuhr war dies so und gestern Nachmittag auf dem Rückweg ebenfalls. Trotzdem lagert weiterhin Baumaterial auf dem Gehweg welcher der Gemeinde gehört ! Eine meiner Fragen war ist dies zulässig , darf den einfach jeder Bürger sein Material auf dem Gehweg lagern.Ich dachte immer er ist für Kinder und Fußgänger. Weiterhin würde ich gerne Wissen ob die verkehrsrechtliche Erlaubnis zur Sperrung da war und wie lange diese dennGültig war.Werden solche Sperrungen denn überhaupt geprüft ? Und wenn ja von wem. Dienstag 17.12. Update Dienstag Abend , zumindest die Strasse ist frei, Vielen Dank hierfür. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172220 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Rastatt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Das Lagern von Materialien auf der Fahrbahn bzw. auf dem …
Von
Landratsamt Rastatt
Betreff
AW: WG: Verkehrsrechtliche Genehmigung [#172220]
Datum
18. Dezember 2019 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Das Lagern von Materialien auf der Fahrbahn bzw. auf dem Gehweg im öffentlichen Verkehrsraum ist nicht zulässig. Unserer Vollzugsbeamtin wurde gestern zugesichert, dass dieses spätestens heute entfernt wird. Eine Überprüfung vor Ort ist für morgen vorgesehen. Für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Gemarkung Ötigheim sind wir grundsätzlich als Untere Straßenverkehrsbehörde zuständig. Ebenso obliegt uns deren Überwachung. Diese wird durch unseren Vollzugsdienst im Rahmen der Möglichkeiten durchgeführt. Leider ist in der Praxis eine dauerhafte Überwachung aller in unserem Zuständigkeitsbereich liegenden Arbeitsstellen aus zeitlichen und personellen Gründen nicht leistbar. Erhalten wir, wie in diesem Fall, einen Hinweis gehen wir diesem selbstverständlich schnellstmöglich nach. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Vielen Dank. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für das beantworten meiner Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragstelle…
An Landratsamt Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verkehrsrechtliche Genehmigung [#172220]
Datum
19. Dezember 2019 07:58
An
Landratsamt Rastatt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für das beantworten meiner Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172220 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>