Verkehrsschau im Mauritiussteinweg

Bitte lassen Sie mir das Protokoll der letzten Verkehrsschau aus dem Mauritiussteinweg vorzugsweise in elektronischer Form zukommen.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde abgelehnt, weil die angefragte Information nicht vorhanden ist. Es gibt also kein Protokoll zu einer Verkehrsschau in der angefragten Straße, obwohl Verkehrsschauen nach dem Gesetz alle zwei Jahre stattfinden müssen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. September 2019
  • Frist
    12. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsschau im Mauritiussteinweg [#166267]
Datum
10. September 2019 14:34
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir das Protokoll der letzten Verkehrsschau aus dem Mauritiussteinweg vorzugsweise in elektronischer Form zukommen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen un…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
10. September 2019 16:11
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
4,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 11.09.2019 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
11. September 2019 10:10
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 11.09.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4043/19 [geschwärzt] [geschwärzt] - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 10.09.2019 Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Da aus Ihrem Antrag nicht eindeutig hervorgeht, ob Sie diesen als Privatperson oder für [geschwärzt] stellen, bitte ich Sie noch um eine entsprechende Rückmeldung. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach § 4 Absatz 1 IFG NRW nur natürliche Personen, nicht jedoch juristische Personen Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen haben. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 12.09.2019 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
12. September 2019 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 12.09.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4043/19 [geschwärzt] [geschwärzt] - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 10.09.2019 Sehr [geschwärzt], anliegend übersende ich Ihnen die Anhörung zu der beabsichtigten Ablehnung Ihres Antrags mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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