Ablehnung des Gesuchs
Grund: Information ist nicht vorhanden - es gibt kein Protokoll zu einer Verkehrsschau.
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verkehrsschau im Mauritiussteinweg“
Polizeipräsidium Köln Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln ███ █████████ -per E-Mail- Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 10.09.2019 12. September 2019 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: ZA 24 - 13.05.01 - E 4007/19 bei Antwort bitte angeben ███████ █████████████ █████████████ ██████ █████████ ████████ ███████████████ mit Schreiben vom 10.09.2019 beantragten Sie den Zugang zu dem Protokoll der letzten Verkehrsschau aus dem Mauritiussteinweg. Ein entsprechendes Protokoll liegt mir nicht vor. Dienstgebäude: Walter-Pauli-Ring 2-6, 51103 Köln Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt und keine Verpflichtung besteht, die erwünschten Informationen zu beschaffen, ist beabsichtigt, Ihren Antrag abzulehnen. Telefon 0221 229-0 Telefax 0221 229-2002 poststelle.koeln@polizei.nrw.de https://koeln.polizei.nrw Federführend und verantwortlich für Verkehrsschauen ist die jeweils örtliche Straßenverkehrsbehörde. Ich stelle Ihnen daher anheim, sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu wenden. Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) erhalten Sie hiermit Gelegenheit, bis zum 26.09.2019 zur beabsichtigten Ablehnung Ihres Antrags Stellung zu nehmen. Sofern Sie die Erteilung eines förmlichen Ablehnungsbescheids wünschen, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung. Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 1 und 9 Haltestelle: Kalk Post S-Bahnlinien S 12, S 13, S19 sowie RB 25 Haltestelle: Trimbornstraße Zahlungen an: Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen IBAN: DE27 3005 0000 0004 0047 19 BIC: WELADEDD TV-Nr.: 03036316
Seite 2 von 2 Ich weise bereits an dieser Stelle darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW die Möglichkeit haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ███████