Verkehrsschauen

Eine Auflistung, wann in den unten genannten Straßen zuletzt Verkehrsschauen durchgeführt wurden:
- Falkertstr. zwischen Hegelstr und Kornbergstr
- Dillmannstraße
- Relenbergstr. zwischen Seestr. und Azenbergstr.
- Sattlerstr. zwischen Herdweg und Seestr.
- Birkenwaldstr. zwischen Wilhelm-Hertz-Str. und Am Kriegsbergturm
- Vorsteigstr. in Richtung Zeppelinstraße
- Hölderlinstraße zwischen Hegelstr. und Herdweg.
- Lessingstr.
Insbesondere interessiert mich hierbei, mit welcher Begründung das dortige aufgesetzte Gehwegparken als zulässig erachtet wurde, da die Restgehwegbreiten in den genannten Abschnitten teils sehr gering und größtenteils für den Begegnungsverkehr nicht ausreichend sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung, wann in den unten…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsschauen [#268370]
Datum
22. Januar 2023 22:18
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung, wann in den unten genannten Straßen zuletzt Verkehrsschauen durchgeführt wurden: - Falkertstr. zwischen Hegelstr und Kornbergstr - Dillmannstraße - Relenbergstr. zwischen Seestr. und Azenbergstr. - Sattlerstr. zwischen Herdweg und Seestr. - Birkenwaldstr. zwischen Wilhelm-Hertz-Str. und Am Kriegsbergturm - Vorsteigstr. in Richtung Zeppelinstraße - Hölderlinstraße zwischen Hegelstr. und Herdweg. - Lessingstr. Insbesondere interessiert mich hierbei, mit welcher Begründung das dortige aufgesetzte Gehwegparken als zulässig erachtet wurde, da die Restgehwegbreiten in den genannten Abschnitten teils sehr gering und größtenteils für den Begegnungsverkehr nicht ausreichend sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268370/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage vom 22.01.2023 beantragen Sie Auskunft nach dem Landesi…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Verkehrsschauen_Ihre Anfrage vom 22.01.2023
Datum
10. Februar 2023 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage vom 22.01.2023 beantragen Sie Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Sie begehren Auskunft hinsichtlich Verkehrsschauen und Gehwegparkregelungen in folgenden Straßen: Falkert straße, Dillmannstraße, Relenbergstraße, Sattlerstraße, Birkenwaldstraße, Vorsteigstraße, Hölderlinstraße und Lessingstraße. Grundsätzlich wird die Anordnung von Gehwegparkregelungen im gesamten Stadtgebiet sehr restriktiv gehandhabt und in der Regel darauf verzichtet, da die Verfügbarkeit des Gehwegs für Fußgänger insbesondere nach heutiger Betrachtungsweise hoch angesiedelt wird. Bei der Entscheidung über die Beibehaltung oder Entfernung von Gehwegparkregelungen wird immer die Notwendigkeit und Verträglichkeit im Bestand überprüft. Zudem sind bei der Reduzierung von Parkplätzen politische Entscheidungen notwendig. Seit Jahren besteht eine mündliche Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, dass die Stadt Stuttgart aufgrund des umfangreichen Straßennetzes, der Unfallkommission und der kontinuierlich stattfindenden, anlassbezogenen Überprüfung des öffentlichen Verkehrsraums im Einzelfall nicht verpflichtet ist, zusätzlich allgemeine Verkehrsschauen durchzuführen. Aufgrund der Rückmeldung zu verschiedenen Anfragen wird derzeit ein Konzept für die künftige Vorgehensweise bezüglich der Durchführung von Verkehrsschauen erarbeitet. Im Rahmen der Sachbearbeitung werden regelmäßig Ortsbegehungen durch die Straßenverkehrsbehörde vorgenommen. Eine regelmäßige Protokollierung findet anlassbezogen im Einzelfall statt. Weitergehende Informationen können aufgrund des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands nicht erteilt werden. Freundliche Grüße