Verkehrsschauen Am Kanal - Zeppelinstraße - Breite Straße

Die Protokolle der letzten Verkehrsschauen (ab dem Jahr 2013):
- Am Kanal
- Burgstraße
- Heilig-Geist-Straße.
- Zeppelinstraße
- Breite Straße

Über eine Zusendung in elektronischer Form würde ich mich freuen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsschauen Am Kanal - Zeppelinstraße - Breite Straße [#201905]
Datum
28. Oktober 2020 20:28
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Protokolle der letzten Verkehrsschauen (ab dem Jahr 2013): - Am Kanal - Burgstraße - Heilig-Geist-Straße. - Zeppelinstraße - Breite Straße Über eine Zusendung in elektronischer Form würde ich mich freuen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 201905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201905/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AlG) vom 28.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AlG) vom 28.10.2020
Datum
20. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu ihrem o.g. Antrag teile ich ihnen folgendes mit: Bei der Straßenverkehrsbehörde sind keine Protokolle von Verkehrsschauen für die von ihnen benannten Straßen vorhanden. Ein Anspruch auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationsgesetz besteht nur für Informationen, die bei den aktenführenden Stellen als solche vorhanden sind. Die öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam und somit auch die von Ihnen benannten Straßen werden jedoch kontinuierlich durch die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde protokollos befahren und somit fortwährend auf etwaige straßenverkehrsrechtliche Mängel kontrolliert. Damit ist gewährleistet, die vorhandenen Verkehrsregelungen ständig zu sichten und zu prüfen. lm Übrigen bin ich mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet und auf der Website fragdenstaat.de nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AlG) vom 28.10.2020 [#201905] Sehr geehrteAntra…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AlG) vom 28.10.2020 [#201905]
Datum
24. November 2020 18:14
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Laut Auskunft des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung sind in den o.g. Straßen in Potsdam seit 2013 keine Verkehrsschauen erfolgt. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu §45, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen. „Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Antragsteller/in der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.“ Nach Randnummer 58 darf eine Verkehrsschau nur mit der Zustimmung Ihrer Behörde unterbleiben. „Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben.“ Bitte senden Sie mir alle oder zumindest ausreichend Unterlagen, die die Freigabe Ihrer höheren Verwaltungsbehörde nachweisen. Ebenfalls bitte ich um die Zusendung der Zustimmung für das Unterbleiben der Verkehrsschauen, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden. Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 201905 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201905/
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AlG) vom 28.10.2020 [#201905] Sehr geehrteAntra…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AlG) vom 28.10.2020 [#201905]
Datum
25. November 2020 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail wird zuständigkeitshalber an den Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur weitergeleitet. Öffnungszeiten Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Kontaktdaten Telefon +49 331 289-2711 Telefax +49 331 289-2715 E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Antrag nach dem Akteneinsichts- und lnformationszugangsgesetz (AlG) vom 24.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und lnformationszugangsgesetz (AlG) vom 24.11.2020
Datum
14. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
653,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu ihrem o.g. Antrag teile ich ihnen folgendes mit: Die gewünschten Unterlagen liegen nicht vor. Ein Anspruch auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz besteht nur für Informationen, die bei den aktenführenden Stellen als solche vorhanden sind. lm übrigen bin ich mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet und auf der Website www.fragdenstaat.de nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen