Verkehrsschauen der Stadt Essen

Die Protokolle der letzten Verkehrsschauen (seit dem Jahr 2010) im Bereich der Stadt Essen / seiner Bezirke.
Sollte die letzte Verkehrsschau vor dem Jahr 2010 stattgefunden haben, so senden Sie mir bitte das Protokoll eben dieser.

Über eine Zusendung in elektronischer Form, gemäß AIG §7 Abs. 3 wird gebeten.

Hinweis: Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung
Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Antragsteller/in der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.

Ergebnis der Anfrage

Die Verwaltung meint in ihrem per Post übersandten Schreiben, dass sie im Rahmen ihrer typischen Ortstermine und Ortsbesichtigungen schon alles relevante bemerken würde. So liegen offensichtlich keine formalen Protokolle vor. Einzig zu Bahnkreuzungspunkten hat es wohl "Bahnübergangsschauen" gegeben, deren Protokolle übersandt wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsschauen der Stadt Essen [#228466]
Datum
16. September 2021 20:21
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Protokolle der letzten Verkehrsschauen (seit dem Jahr 2010) im Bereich der Stadt Essen / seiner Bezirke. Sollte die letzte Verkehrsschau vor dem Jahr 2010 stattgefunden haben, so senden Sie mir bitte das Protokoll eben dieser. Über eine Zusendung in elektronischer Form, gemäß AIG §7 Abs. 3 wird gebeten. Hinweis: Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Antragsteller/in der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228466/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsschauen der Stadt Essen“ vom 16.09.202…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsschauen der Stadt Essen [#228466]
Datum
25. Oktober 2021 20:05
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsschauen der Stadt Essen“ vom 16.09.2021 (#228466) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228466/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> eMail: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsschauen der Stadt Essen“ vom 16.09.202…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsschauen der Stadt Essen [#228466]
Datum
25. Oktober 2021 20:06
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsschauen der Stadt Essen“ vom 16.09.2021 (#228466) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228466/
Kommunalverwaltung Essen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 16.09.2021 ist bei uns eingegangen und wird aktuell noch bearbeitet. Soba…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Verkehrsschauen der Stadt Essen [#228466]
Datum
26. Oktober 2021 14:06
Status
Warte auf Antwort
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2,3 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 16.09.2021 ist bei uns eingegangen und wird aktuell noch bearbeitet. Sobald die Informationen vollständig vorliegen, erhalten Sie ein Schreiben vom Amt für Straßen und Verkehr. Wir bitten die Verzögerung der Beantwortung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Essen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetzt Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Von
Kommunalverwaltung Essen
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetzt Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
3. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen