Verkehrsschauen im Regionalverband Saarbrücken
- Anfrage an:
- Landesbetrieb für Straßenbau
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Information nicht vorhanden
- Zusammenfassung der Anfrage
Wie sieht die räumliche Aufteilung zur Durchführung von Verkehrsschauen im Regionalverband Saarbrücken aus? Wann wurden seit 2010 welche Verkehrsschauen wo durchgeführt?
Korrespondenz
-
Frist – 30.10.2020
- 27. Sep 2020
- 04. Okt
- 10. Okt
- 17. Okt
- 30. Okt 2020
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Verkehrsschauen im Regionalverband Saarbrücken [#197892]
- Datum
- 27. September 2020 13:42
- An
- Landesbetrieb für Straßenbau
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie sieht die räumliche Aufteilung zur Durchführung von Verkehrsschauen im Regionalverband Saarbrücken aus? Wann wurden seit 2010 welche Verkehrsschauen wo durchgeführt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 197892
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/197892/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
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Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
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- Von
- Landesbetrieb für Straßenbau
- Betreff
- WG: Verkehrsschauen im Regionalverband Saarbrücken [#197892]
- Datum
- 29. September 2020 10:48
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in
der Landesbetrieb für Straßenbau kann hierzu leider keine Aussage treffen. Verkehrsschauen obliegen der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde des Landkreises, also in diesem Falle dem Regionalverband Saarbrücken.
In Rn 57 zur VwV StVO § 45 ist folgendes bestimmt:
Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. ….. Über die Durchführung der Verkehrsschauen ist eine Niederschrift zu fertigen.
Die bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörde bei Verkehrsschauen federführend ist und den LfS als Straßenbaulastträger beizuladen hat. Die Initiative hat von den Verkehrsbehörden auszugehen, bei der auch sämtliche Unterlagen, einschließlich der Niederschriften, vorzuhalten sind.
Bitte wenden Sie sich daher unmittelbar an den Regionalverband.
Mit freundlichen Grüßen