Verkehrssicherung in den Kernarealen der BUGA 2031

Anfrage an: Stadt Wuppertal

Im Jahr 2031 soll in Wuppertal die BUGA in verschiedene Kern Areale statt finden. Teilweise sind die Kern Areale in Bereiche wo Wälder/ Forst sind. Diese Unterliegen somit den Landesforst Gesetz NRW/ Bundeswaldgesetz. Daraus ergibt sich ein Waldbetretungsrecht. Es ist geplant diesen Bereich für die Allgemeinheit zu sperren und mit "Zäune" den Zutritt nur zahlende Besucher zu ermöglichen. § 2 Landesforst Gesetz "(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht."

Hierzu hätte gerne die rechtliche Einschätzungen bzw. Schriftverkehre zur Abklärung / Genehmigung der zuständigen Forst Behörde.

Es ist anzunehmen, das vermutlich auch entgegen des Landesforst Gesetz eine Art erhöhte Verkehrssicherungspflicht angenommen wird und deswegen Bäume gefällt werden von denen angenommen wird das eine Gefahr ausgeht. Obwohl diese nach den Landesforst Gesetz NRW/ Bundeswaldgesetz keineswegs Notwendig ist bzw. auch den Aufgaben widersprechen würde.

Gibt es hierzu schon Vereinbarungen / Einschätzungen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Verkehrssicherung in den Kernarealen der BUGA 2031 [#279903]
Datum
27. Mai 2023 09:24
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Jahr 2031 soll in Wuppertal die BUGA in verschiedene Kern Areale statt finden. Teilweise sind die Kern Areale in Bereiche wo Wälder/ Forst sind. Diese Unterliegen somit den Landesforst Gesetz NRW/ Bundeswaldgesetz. Daraus ergibt sich ein Waldbetretungsrecht. Es ist geplant diesen Bereich für die Allgemeinheit zu sperren und mit "Zäune" den Zutritt nur zahlende Besucher zu ermöglichen. § 2 Landesforst Gesetz "(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht." Hierzu hätte gerne die rechtliche Einschätzungen bzw. Schriftverkehre zur Abklärung / Genehmigung der zuständigen Forst Behörde. Es ist anzunehmen, das vermutlich auch entgegen des Landesforst Gesetz eine Art erhöhte Verkehrssicherungspflicht angenommen wird und deswegen Bäume gefällt werden von denen angenommen wird das eine Gefahr ausgeht. Obwohl diese nach den Landesforst Gesetz NRW/ Bundeswaldgesetz keineswegs Notwendig ist bzw. auch den Aufgaben widersprechen würde. Gibt es hierzu schon Vereinbarungen / Einschätzungen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 279903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279903/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Schmidt, Sie bitten in Ihrer Anfrage um entsprechende Dokumente zur temporären Sperrung von Wa…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Ihre Anfrage: Verkehrssicherung in den Kernarealen der BUGA 2031
Datum
22. Juni 2023 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, Sie bitten in Ihrer Anfrage um entsprechende Dokumente zur temporären Sperrung von Waldflächen während der Bundesgartenschau. Bisher handelt es sich bei den Planungen zur Bundesagartenschau lediglich um eine Machbarkeitsstudie. Dies bedeutet, dass die Planungen noch nicht so konkret sind, dass eine entsprechende Antragsstellung bei der Forstbehörde möglich bzw. sinnvoll ist. Um die grundsätzliche Frage einer solchen temporären Sperrung zu klären wurden aber selbstverständlich Vorgespräche mit der Forstbehörde geführt. Hierbei wurde uns mitgeteilt, dass eine temporäre Ausnahme des Waldbetretungsrechtes im Falle einer solchen Veranstaltung grundsätzlich genehmigungsfähig sein kann. Näheres sollte jedoch auch von Seiten der Forstbehörde erst dann geklärt werden, wenn die genauen Parameter feststehen. Des weiteren bitten Sie um eine Einschätzung, ob sich durch die Bundesgartenschau höhere Anforderungen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht im Wald ergeben. Grundsätzlich werden höhere Maßstäbe an die Verkehrssicherheit gestellt, wenn ein spezifischer Verkehr im Wald eröffnet wird. Im Falle einer Bundesgartenschau muss von diesem Fall ausgegangen werden, so dass eine intensivere Kontrolle stattfinden muss. Die Konsequenzen sind jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar. Es gibt aber ein sehr großes Interesse, dass der Baumbestand vollständig erhalten werden kann. Daher werden auch aufwändigere Maßnahmen wie die Entnahme von einzelnen Ästen oder Kronensicherungen durchgeführt werden, um die Sicherheit zu erhöhen ohne den Baumbestand zu reduzieren. Sie hatten außerdem in der letzten Sitzung des Planungsbeirates um Übersendung des ersten geologischen Vorberichtes zur Hängebrücke gebeten. Diesen finden Sie inklusive aller Anlagen zu den einzelnen Bohrungen angehängt. Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne. Freundliche Grüße

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Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen dank für die Beantwortung der Fragen soweit diese zum Jetzigen Zeitpunkt Beantwortet werden konn…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Verkehrssicherung in den Kernarealen der BUGA 2031 [#279903]
Datum
22. Juni 2023 19:41
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen dank für die Beantwortung der Fragen soweit diese zum Jetzigen Zeitpunkt Beantwortet werden konnten. Diese Frage ist erstmal damit beantwortet wurden. Die BUGA2031 wird mach meiner ersten groben Einschätzung dazu führen, das im Kernareal innerhalb der Wälder insgesamt 400 größere Bäume zum einen der Hängebrücke als auch der vermeintlichen Verkehrssicherungspflicht Opfer der BUGA2031 werden. Nicht einberechnet sind dabei die "Veranstaltungsfläche" als auch Bäume am Wegesrand der Straßen die Ertüchtigt werden müssen die nicht in den Kernareal liegen. Sollten die Kernareale nicht mit Digitalen Zäune gesichert werden sondern mit echten Zäune werden hier noch mal Zahlreiche Pflanzen/ Tiere des Biotops Wald in Mitleidenschaft gezogen werden. In Anbetracht des Klimawandel zählt jeder Baum selbst wenn dieser aus Sicht der Forstwirtschaft abgängig betrachtet wird. Es werden dazu vermutlich noch weitere nachfragen kommen. Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie Gesund Ulrich Schmidt Anfragenr: 279903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279903/