Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen

Ich möchte wissen, ob die Verbandsgemeindeverwaltung ihrer Verpflichting nachkommt, Bäume im öffentlichen Bereich zu kontrollieren.

a) Wie oft findet die Verkehrsicherungspflicht im Jahr statt? Wie oft müsste diese stattfinden?
b) Welcher Fachbereich zeichnet hierfür verantwortlich? An wen kann man Defekte an Bäumen melden?
c) Warum gibt es diesbezüglich keine Information auf dem Internetauftritt bzw. im Amtsblatt?
d) Wo ist die gesetzliche Grundlage für die Verkehrssicherungspflicht für die Gemeinde?
e) Kam es schon zu Schäden wegen Bäumen aktuell und in der Vergangenheit (Personen-/Sachschäden)?
f) Ist die Verwaltung versichert?

Für die Beantwortung Danke ich im Voraus.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. September 2017
  • Frist
    27. Oktober 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte wis…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen [#24755]
Datum
23. September 2017 23:12
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte wissen, ob die Verbandsgemeindeverwaltung ihrer Verpflichting nachkommt, Bäume im öffentlichen Bereich zu kontrollieren. a) Wie oft findet die Verkehrsicherungspflicht im Jahr statt? Wie oft müsste diese stattfinden? b) Welcher Fachbereich zeichnet hierfür verantwortlich? An wen kann man Defekte an Bäumen melden? c) Warum gibt es diesbezüglich keine Information auf dem Internetauftritt bzw. im Amtsblatt? d) Wo ist die gesetzliche Grundlage für die Verkehrssicherungspflicht für die Gemeinde? e) Kam es schon zu Schäden wegen Bäumen aktuell und in der Vergangenheit (Personen-/Sachschäden)? f) Ist die Verwaltung versichert? Für die Beantwortung Danke ich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG bitten wir um Aufklärung Ihrer Identität durch schriftlich…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen [#24755]
Datum
18. Oktober 2017 09:37
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG bitten wir um Aufklärung Ihrer Identität durch schriftliche oder telefonische Mitteilung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift. Aufgrund der Menge und der Art Ihrer Anfragen möchten wir Sie zudem darauf hinweisen, dass die durch die Beantwortung eventuell entstehenden Gebühren von Ihnen zu tragen sind. Mit freundlichen Grüßen