Verkehrssicherungspflicht Elisabethenstraße

hiermit bitte ich Sie, mir detailliert den Zeitplan vorzulegen, in dem Sie gedenken, die Elisabethenstraße in Annweiler wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Momentan ist die Straße auf Höhe der Kindertagesstätte Arche Noah gesperrt, ohne dass ein Fortschritt ersichtlich ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. November 2016
  • Frist
    3. Januar 2017
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Marco Emrich
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit bitte …
An Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Details
Von
Marco Emrich
Betreff
Verkehrssicherungspflicht Elisabethenstraße [#19412]
Datum
29. November 2016 21:54
An
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit bitte ich Sie, mir detailliert den Zeitplan vorzulegen, in dem Sie gedenken, die Elisabethenstraße in Annweiler wieder in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Momentan ist die Straße auf Höhe der Kindertagesstätte Arche Noah gesperrt, ohne dass ein Fortschritt ersichtlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marco Emrich <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marco Emrich
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels
Sehr geehrter Herr Emrich, zunächst möchten wir uns für Ihre Zuschrift bedanken. Wir sind seinerzeit sofort hins…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels
Betreff
WG: Verkehrssicherungspflicht Elisabethenstraße [#19412]
Datum
2. Januar 2017 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Emrich, zunächst möchten wir uns für Ihre Zuschrift bedanken. Wir sind seinerzeit sofort hinsichtlich der Schadensbeseitigung tätig geworden. Aus Kostengründen müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass wir nach derzeitigem Stand davon ausgehen, dass sich die notwendigen Arbeiten weiter verzögern. Sobald der Grundstückseigentümer (Deutsche Telekom AG) bereit ist, uns zur Umsetzung der günstigsten Variante die erforderliche Grundstücksfläche zur Verfügung zu stellen, können umgehend weitere Schritte erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Kostenersparnis von ca. 100.000,00 € gegenüber der aufwendigeren Ausführungsvariante, die wir auf dem eigenen Straßengrundstück ausführen müssten. Als Auftraggeber der "Öffentlichen Hand" ist es bei allen Maßnahmen nicht nur unsere Aufgabe sondern unsere Pflicht, einen reibungslosen Ablauf unter Berücksichtigung vertretbarer Kosten zu garantieren. Uns ist bewusst, dass jede Baumaßnahme im innerörtlichen Bereich für die Anlieger eine Belastung darstellt. Andererseits haben wir die angespannte Finanzsituation der Stadt Annweiler am Trifels zu beachten. Insofern sind wir über jede Rückmeldung froh, die es uns erlaubt, Fehlentwicklungen zu erkennen bzw. diesen gegensteuern zu können. Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten und Sie über die weitere Vorgehensweise informieren. Wir sind bereit, Ihnen nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) Akteneinsicht bei uns zu gewähren. Bezüglich der Durchführung der Akteneinsicht können Sie sich mit unserer Büroleiterin Frau Spies in Verbindung setzen, die ab 04. Januar 2017 wieder erreichbar ist. In diesem Sinne danken wir Ihnen für Ihre Information und verbleiben Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels
Hallo Herr Lehmann, ich möchte mich ausdrücklich für die sehr gute und angemessene Antwort bedanken, die Sie Herr…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels
Betreff
AW: Verkehrssicherungspflicht Elisabethenstraße [#19412]
Datum
3. Januar 2017 08:22
Status
Hallo Herr Lehmann, ich möchte mich ausdrücklich für die sehr gute und angemessene Antwort bedanken, die Sie Herrn Emrich geschickt haben. Freundlich, informativ, verbindlich und die Interessen der Stadt gut vertreten. Mit den besten Wünschen für das neue Jahr Thomas Wollenweber ---------- Thomas Wollenweber Stadtbürgermeister Stadt Annweiler am Trifels Hauptstraße 20 << Adresse entfernt >> am Trifels Telefon +49 (6346) 96597-0 Fax +49 (6346) 96597-50 Mobil +49 (174) 321-1600 <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels
Elisabethenstraße Sehr geehrter Herr Emrich, Sie haben sich kürzlich in Sachen Elisabethenstraße an uns gewandt, …
Sehr geehrter Herr Emrich, Sie haben sich kürzlich in Sachen Elisabethenstraße an uns gewandt, um Informationen über den Ausbaustand zu erhalten. Dazu hat Ihnen Herr Lehmann, der für unsere Bauprojekte zuständige Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung bereits eine erste Antwort gegeben. Ich bin ganz sicher nicht glücklich über die schwierige Lage vor Ort, die Durchführung dieser Maßnahme verzögert. Nach den üblichen Gutachten wurden verschiedene Bauvarianten geprüft, von denen sich eine Abböschung auf dem Gelände der Telekom als die technisch sinnvollste und kostengünstigste erwiesen hat. Leider ist die Immobiliengesellschaft der Telekom derzeit nicht willens, uns dort einen kleinen Geländestreifen dafür zu überlassen. Ohne diesen Streifen müssten wir jedoch eine andere Ausführungsvariante wählen, die rund 100.000 Euro teurer ist. Die Stadt ist schlicht verpflichtet, nichts unversucht zu lassen, den Geländestreifen doch noch erwerben zu können. Bei der Telekom gilt dasselbe wie für die Deutsche Bahn: ein "Bahnjahr" entspricht sieben Menschenjahren. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir uns in dieser Angelegenheit keine sieben Jahre aufhalten lassen werden. Freundliche Grüße