Verkehrssituation Landskroner Str. 23

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir freundlicher weise Antworten bzw. Unterlagen zu folgenden Fragen zu:

1) Liegen der Behörde Hinweise oder Informationen vor, die das Verkehrsaufkommen auf der Landskroner Straße in Holzwickede in den vergangenen 12 Monaten betreffen? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Einschätzung der Behörde bezüglich des Verkehrsaufkommens oder um Zusendung entsprechender Unterlagen.

2) Liegen der Behörde Hinweise oder Informationen vor, die das Unfallrisiko auf der Landskroner Straße in Holzwickede in den vergangenen 12 Monaten betreffen? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Einschätzung der Behörde bezüglich des Unfallrisikos oder um Zusendung entsprechender Unterlagen.

3) Liegen der Behörde Hinweise oder Informationen vor, die Geschwindigkeitsübertretungen auf der Landskroner Straße in Holzwickede in den vergangenen 12 Monaten betreffen? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Einschätzung der Behörde bezüglich der Geschwindigkeitsübertretungen oder um Zusendung entsprechender Unterlagen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen
Holger Franck
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Holzwickede Details
Von
Holger Franck
Betreff
Verkehrssituation Landskroner Str. 23 [#256595]
Datum
7. August 2022 19:06
An
Kommunalverwaltung Holzwickede
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir freundlicher weise Antworten bzw. Unterlagen zu folgenden Fragen zu: 1) Liegen der Behörde Hinweise oder Informationen vor, die das Verkehrsaufkommen auf der Landskroner Straße in Holzwickede in den vergangenen 12 Monaten betreffen? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Einschätzung der Behörde bezüglich des Verkehrsaufkommens oder um Zusendung entsprechender Unterlagen. 2) Liegen der Behörde Hinweise oder Informationen vor, die das Unfallrisiko auf der Landskroner Straße in Holzwickede in den vergangenen 12 Monaten betreffen? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Einschätzung der Behörde bezüglich des Unfallrisikos oder um Zusendung entsprechender Unterlagen. 3) Liegen der Behörde Hinweise oder Informationen vor, die Geschwindigkeitsübertretungen auf der Landskroner Straße in Holzwickede in den vergangenen 12 Monaten betreffen? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Einschätzung der Behörde bezüglich der Geschwindigkeitsübertretungen oder um Zusendung entsprechender Unterlagen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Holger Franck Anfragenr: 256595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256595/ Postanschrift Holger Franck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Holzwickede
Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Anfrage eingegangen und zur Prüf…
Von
Kommunalverwaltung Holzwickede
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
9. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Anfrage eingegangen und zur Prüfung dem DSB vorgelegt.
Kommunalverwaltung Holzwickede
Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Verweis an den Kreis U…
Von
Kommunalverwaltung Holzwickede
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
Datum
30. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Holger Franck
AW: Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#256595]
Sehr gee…
An Kommunalverwaltung Holzwickede Details
Von
Holger Franck
Betreff
AW: Ihre Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) [#256595]
Datum
21. September 2022 21:03
An
Kommunalverwaltung Holzwickede
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrssituation Landskroner Str. 23“ vom 07.08.2022 (#256595) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. In Ihrem beigefügten Schreiben verweisen Sie an den Kreis Unna, meine Anfrage bezieht sich aber auf die in Ihrer Behörde vorliegenden Informationen im Sinne des IFG NRW, hierbei ist es unerheblich, welche Behörde der Straßenbaulastträger ist. Eine Anfrage an den Kreis Unna in der Sache ist hier einsehbar: https://fragdenstaat.de/a/256594 Ich ersuche Sie dringend um Zusendung der angeforderten Informationen, da andernfalls eine Anrufung der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen unumgänglich ist. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck
Holger Franck
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Holger Franck
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrssituation Landskroner Str. 23“ [#256595]
Datum
3. Dezember 2022 14:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/256595/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mit Zuständigkeiten argumentiert wird. Mir geht es um den Zugang zu Informationen, die meiner Kenntnis nach bei der entsprechenden Stelle (hier Gemeinde Holzwickede) vorliegen. Einen Verweis an den Straßenbaulastträger halte ich für unzulässig. Insgesamt empfinde ich das Verhalten der Gemeinde Holzwickede und des Kreises Unna hier als bewußtes "Aussitzen" der Anfragen und somit als absichtsvolles Beschneiden meiner Rechte nach Informationsfreiheitsgesetz NRW. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Holger Franck Anhänge: - 256595.pdf - 2022-08-09_1-gemeinde-howi-eingang-anfrage-ifg-verkehrsaufkommen-landskroner-str-2022-08-09.pdf - 2022-08-30_1-antwort-gemeinde-howi-anfrage-ifg-verkehrssituation-ortseingangsschild-und-parkverbot-landskroner-str-2022-08-30.pdf - 2022-09-21_1-antwort-gemeinde-howi-anfrage-ifg-verkehrssituation-ortseingangsschild-und-parkverbot-landskroner-str-2022-08-30.pdf Anfragenr: 256595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256595/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrssituation Landskroner Str. 23“ [#256595]
Datum
5. Dezember 2022 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 03.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-8522/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Information…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-8522/23 Verkehrssituation Landskroner Str. 23
Datum
6. Dezember 2022 13:35
Status
Mein AZ: 209.2.3.2.3-8522/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 07.08.2022 bzgl. der Verkehrssituation Landskroner Str. 23 Sehr geehrter Herr Franck, Ich habe ich habe Ihr Begehren mit Schreiben vom heutigen Tage gegenüber der Gemeinde Holzwickede aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Mein AZ: 209.2.3.2.3-8522/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Information…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.3-8522/23 Verkehrssituation Landskroner Str. 23
Datum
6. Dezember 2022 15:00
Status
Mein AZ: 209.2.3.2.3-8522/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 07.08.2022 bzgl. der Verkehrssituation Landskroner Str. 23 Meine eben versandte E-Mail Sehr geehrter Herr Franck, die Gemeinde Holzwickede hatte mir soeben mitgeteilt, dass Ihnen per E-Mail am 27.09.2022, 19:05 Uhr bereits eine Antwort erteilt wurde (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zum Vorgang #256678). Offensichtlich liegt die Antwort zu dieser Anfrage dort in dieser Anfrage auch vor. Die Informationen sind nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen