Verkehrsüberwachung

Beim Bürger-Dialog am 13. Februar 2020 über die Umgestaltung der Saarlandstraße gab es die Aussage seitens der Verkehrsüberwachung, dass geänderte Verkehrsregeln in der Anfangszeit besonders überwacht werden. Z.B Geschwindigkeitsänderungen von 30 auf 20 km/h.
Durch die aktuelle Baustelle gibt es Ausweichverkehr auf allen Parallelstraßen, durch den Entfall der Parkplätze auf der Saarlandstraße einen erhöhten Parkdruck und durch das Halteverbot auf der Landgrafenstraße höhere Geschwindigkeiten bei den Autofahrern.
Nicht zu vergessen der Ausweichverkehr aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ruhrallee.

Bestimmt wird der gesamte Bereich nun Schwerpunktmäßig von der Verkehrsüberwachung überwacht. Daher senden sie mir bitte eine Liste aller geplanten und umgesetzten Maßnahmen in dem Bereich der Saarlandstraße. Z.B. extra geschwindigkeitsmessungen, extra überwachung des Ruhenden Verkehrs, extra Maßnahmen zur Entschleunigung des Verkehrs (wie auf dem Wall) ect.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsüberwachung [#186286]
Datum
9. Mai 2020 15:07
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beim Bürger-Dialog am 13. Februar 2020 über die Umgestaltung der Saarlandstraße gab es die Aussage seitens der Verkehrsüberwachung, dass geänderte Verkehrsregeln in der Anfangszeit besonders überwacht werden. Z.B Geschwindigkeitsänderungen von 30 auf 20 km/h. Durch die aktuelle Baustelle gibt es Ausweichverkehr auf allen Parallelstraßen, durch den Entfall der Parkplätze auf der Saarlandstraße einen erhöhten Parkdruck und durch das Halteverbot auf der Landgrafenstraße höhere Geschwindigkeiten bei den Autofahrern. Nicht zu vergessen der Ausweichverkehr aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ruhrallee. Bestimmt wird der gesamte Bereich nun Schwerpunktmäßig von der Verkehrsüberwachung überwacht. Daher senden sie mir bitte eine Liste aller geplanten und umgesetzten Maßnahmen in dem Bereich der Saarlandstraße. Z.B. extra geschwindigkeitsmessungen, extra überwachung des Ruhenden Verkehrs, extra Maßnahmen zur Entschleunigung des Verkehrs (wie auf dem Wall) ect.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186286 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 09.05.2020 [#186286] Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit b…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 09.05.2020 [#186286]
Datum
11. Mai 2020 10:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 09.05.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage vom 09.05.2020 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in Wie den RN-Pressea…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.05.2020
Datum
15. Mai 2020 11:34
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in Wie den RN-Presseauszügen vom 14.05. zu entnehmen war, werden die bisherigen Pläne für die Saarlandstraße zu den Akten gelegt und die Planungen neu angegangen (Verkündung des OB im Anschluss der VV-Sitzung v. 12.05.2020). Insofern ist die gewünschte Auflistung aller zukünftig geplanten Maßnahmen nicht möglich. (See attached file: RN Saarlandstr. Seite 10-11.pdf) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 09.05.2020 [#186286] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre schnelle Antwort. …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.05.2020 [#186286]
Datum
15. Mai 2020 12:44
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Offensichtlich habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich bin nicht am aktuellen Planungsstand für die Saarlandstraße interessiert. Ich möchte gerne wissen welche zusätzlichen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen während der Baumaßnahmen der DEW21 und DONETZ umgesetzt wurden. Seitens der Verkehrsüberwachung wurde die Aussage getätigt, dass jeder größere Eingriff auch überwacht werde. Ich denke, dass die größe der Baustelle unter die Kategorie "größerer Eingriff" zählt. Bitte senden sie mir eine Lister aller durchgesetzten Maßnahmen die während der Zeit umgesetzt wurden. PS: Bitte reparieren sie Ihren Mail-Server! "b0xl181zro_f0xl181zr_anregungen,_beschwerden_und_chancengleichheit"@stadtdo.de ist keine gültige Adresse. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 186286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/186286/upload/76da61065bffa0847d608186cca7f41f4fd3395e/
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 15.05.2020 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ic…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 15.05.2020
Datum
18. Mai 2020 09:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 15.05.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Sie erhalten sobald möglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage [#186286] Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in [#18628…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage [#186286]
Datum
15. Juni 2020 07:05
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in [#186286], Die Verkehrsüberwachung führt keine Statistik über die Einsätze in der Saarlandstraße. Weder zu Zeiten der Baustellen noch ohne Baustellen. Der Bereich wird regelmäßig bestreift, wenn die Bewohnerparkzone Chemnitzer Straße im oberen Bereich kontrolliert wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#186286] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort. Schade, dass sie keine Sta…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#186286]
Datum
21. Juni 2020 13:31
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Antwort. Schade, dass sie keine Statistiken führen. Aber dann muss ich wohl meine eigene erstellen und selber überprüfen ob die Verkehrsüberwachung in Dortmund neu angeordnete Beschilderungen Anfangs stärker überwacht. Dies war ja die Aussage des Leiters der Verkehrsüberwachung. Bitte senden sie mir zu diesem Zweck eine Liste mit allen Parkverstößen des aktuellen Jahres und den letzten drei Jahren. Die Liste sollte mindestens die Attribute: Datum des Verstoßes, Art des Verstoßes, Automarke, Fremdanzeige (Ja/Nein) enthalten. Bitte überlegen sie auch diese Daten aktiv über https://opendata.dortmund.de/Informationsportal/ zu veröffentlichen. Ich habe vor, diese Daten häufiger zu nutzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186286/
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Anfrage [#186286] Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Anfrage [#186286]
Datum
23. Juni 2020 10:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 21.06.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#186286] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsüberwachung“ …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#186286]
Datum
30. August 2020 14:47
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsüberwachung“ vom 09.05.2020 (#186286) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186286/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsüberwachung“ [#186286] [#186286]
Datum
12. Oktober 2020 13:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186286/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 186286.pdf - 2020-05-11_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2020-05-15_1-RNSaarlandstr.Seite10-11.pdf - 2020-05-18_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf - 2020-06-23_1-InformationspflichtBABCgemArt13DSGVO.pdf Anfragenr: 186286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186286/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsüberwachung“ [#186286] [#186286]
Datum
12. Oktober 2020 13:38
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020
Datum
19. Oktober 2020 11:30
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 21.6.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], Herr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu einer "Liste mit allen Parkverstößen des aktuellen Jahres und den letzten drei Jahren. Die Liste sollte mindestens die Attribute: Datum des Verstoßes, Art des Verstoßes, Automarke, Fremdanzeige (Ja/Nein) enthalten." über die Seite von fragdenstaat.de, https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsuberwachung-3/, gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerung ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 [#186286] Guten Morgen Frau [geschwärzt], Vielen Dank für ihre Un…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 [#186286]
Datum
27. November 2020 09:50
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen Frau [geschwärzt], Vielen Dank für ihre Unterstützung. Leider habe ich noch immer keine Antwort der Stadt Dortmund erhalten. Ist bei ihnen in den letzten Wochen eine Nachricht eingegangen? Nochmals vielen Dank für ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 186286 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 [#186286] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.11.2020 wird hiermit bes…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 [#186286]
Datum
27. November 2020 09:58
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.11.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Aktenzeichen: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020
Datum
27. November 2020 10:08
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 Mein Auskunftsersuchen vom 19.10.2020 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 [#186286] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informat…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 [#186286]
Datum
18. Dezember 2020 10:33
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsüberwachung“ vom 09.05.2020 (#186286) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 189 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186286/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Aktenzeiche…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
2. Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020
Datum
18. Januar 2021 14:46
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 Mein Auskunftsersuchen vom 19.10.2020 2. Erinnerung ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in ich erinnere erneut an die Erledigung meines oben genannten Schreibens, welches ich Ihnen unten erneut beigefügt habe und zu dem mir weiterhin noch keine Antwort vorliegt. Daher weise ich darauf hin, dass Sie mir nach § 13 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 IFG NRW zur Auskunft verpflichtet sind. Weil nach Maßgabe des § 5 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden soll und der Informationszugangsantrag bereits deutlich längere Zeit zurückliegt, bitte ich Sie, mir Ihre Stellungnahme nunmehr bis zum 18. Februar 2021 zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 Sehr [geschwärzt], vielen Dank …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20
Datum
24. Februar 2021 16:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Ich habe mir für den Vorgang eine Wiedervorlage für den 4.3.2021 notiert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr [geschwärzt], der og. Vorgang befindet sich hier noch in der internen Klärung. Ich bitte daher noch einmal um eine Fristverlängerung von 14 Tagen bis zum 04.03.2021. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Ordnungsamt [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 [#186286] Sehr << Anrede &…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 [#186286]
Datum
24. Februar 2021 18:04
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Schön, dass sie sich entscheiden haben auf Anfragen zu reagieren. Können sie mir einen Grund nennen, warum ich auf meine Anfrage vom 21.06.2020 30.08.2020 und 18.12.2020 keinerlei Antworten bekommen habe? Ich bin sehr gespannt auf die Daten die nun fast ein Jahr auf sich warten lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186286/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 [#186286] Guten Morgen Frau [ges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 21.6.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4741/20 [#186286]
Datum
17. März 2021 10:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen Frau [geschwärzt], Leider weigert sich die Stadt Dortmund mir zu antworten. Die Fristverlängerung ist nun schon fast zwei Wochen vorbei, haben sie schon eine Antwort erhalten? Vielen Dank für ihre Unterstützung! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 186286 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr Antragsteller/in im vorliegenden Fall geht es um Ihre An…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
IFG Anfrage 186286, Beschwerde wegen Nichtbeantwortung durch die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung Dortmund
Datum
18. März 2021 08:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr Antragsteller/in im vorliegenden Fall geht es um Ihre Anfrage vom 21.06.20 an die Verkehrsüberwachung des Dortmunder Ordnungsamtes. Sie baten darin um Übermittlung aller festgestellten Parkverstöße der Jahre 2020, 2019, 2018 und 2017 im Bereich der Saarlandstraße. Zusätzlich sollten Angaben zum Tattag, zur Art des Verstoßes, Angaben zur Automarke und den Hinweis enthalten, ob der Verstoß durch eigene Außendienstkräfte oder als sogenannte Fremdanzeige eingegangen ist. Gemäß §4 IFG NRW hat die anfragende Person Anspruch auf Zugang zu den bei der in § 2 genannten Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Die Verkehrsüberwachung ist innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs zuständig. Alle Verfahren, die gemäß Tatbestandskatalog zur Straßenverkehrsordnung festgestellt und als Verwarnungsgeld geahndet werden, sind im Rahmen der Aufgabenerfüllung auch durch die Sachbearbeitung der Verkehrsüberwachung zu bearbeiten. Die Bearbeitung von Bußgeldern erfolgt durch die Bußgeldstelle des Rechtsamtes. Dort werden auch die Bußgeldverfahren der Polizei verfolgt. Die Verwarngelder der Verkehrsüberwachung werden in Form eines vereinfachten Verfahrens mit einer Branchensoftware eines Fremdanbieters bearbeitet. Dabei erfolgt eine schriftliche Verwarnung, die über zentrale Dienstleister ausgedruckt und zugestellt wird. Die Verfahren gelten als abgeschlossen wenn der Zahlungseingang fristgerecht und vollständig erfolgt. Abgeschlossene Verfahren werden spätestens 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens archiviert und aus dem System entfernt. Vorgänge können danach nicht mehr durch die Verkehrsüberwachung eingesehen werden. Statistiken zu den Verfahren werden bei der Verkehrsüberwachung zu den angefragten Informationen nicht geführt. Aufgrund der dargestellten Rahmenbedingungen wurde deshalb zurückgemeldet, dass die gewünschten Informationen nicht vorhanden und deshalb auch nicht mitgeteilt werden können. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich, dass sich die Auskunftspflicht gegenüber natürlichen Personen auf die bei der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen beschränkt. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich der Aufwand der Behörden bei entsprechenden Anfragen in einem zumutbaren Rahmen hält. Zwischenzeitlich hat die Verkehrsüberwachung die Auswertung der Daten bei einer anderern Stelle der Verwaltung beauftragt. Innerstädtisch kann diese nur über einen Mitarbeiter des „Dortmunder Systemhaus“ erfolgen. Dies ist im Regelfall ausreichend, da die Bearbeitungssoftware SC-OWI weder in den Grundfunktionen noch mit einem besonderem Statistikmodul ausgewertet wird. Das „Dortmunder Systemhaus“ hatte in der Sache zurückgemeldet, dass die Anfrage dort frühestens Ende Februar bearbeitet werden kann. Die Auswertung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Allerdings sind nicht alle gewünschten Daten auswertbar, da bestimmte Angaben entweder nicht gespeichert werden oder nicht zwischen diesen Unterschieden wird. Dies gilt generell für die Anfrage, ob die Verkehrsordnungswidrigkeiten durch eigene Mitarbeitende des Außendienstes oder als "Fremdanzeige" eingegangen sind. Die Ergebnisse liegen als Tabelle vor und können mit der Software Excel oder kompatiblen Programmen eingesehen werden. Für die angefragten Jahre (2017 - 2020) füge ich Tabellen bei, die nach Tatdatum, Tatbestandsnummer und zusätzlicher Abschleppmaßnahme (J oder leer) aufgeschlüsselt sind. Da einige Angaben wie zum Beispiel die Fahrzeugmarke nicht dauerhaft gespeichert werden, können auch für die angefragten Jahre keine Angaben mehr dazu gemacht werden. Parallel wurden noch alle Daten von Vorgängen abgefragt, die sich noch am 09.03. 2021 aktiv im System befunden haben. In diesen Fällen können auch die Fahrzeughersteller benannt werden. Besonders seltene Fahrzeugmarken wurden zur Verhinderung von Rückschlüssen auf den Betroffenen im Rahmen des Datenschutzes nur mit der Angabe "sonstiger Hersteller" versehen. Bei zukünftigen Anfragen wird vor einer Auskunfterteilung geprüft, ob und welche Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz anfallen. Bei einer vergleichbaren Auskunft würde es sich aber voraussichtlich um eine Gebühr gemäß der Punkte 1.3.2 oder 1.3.3 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung handeln. Diese würden Ihnen dann wie vorgesehen vor einer Auskunftserteilung mitgeteilt. Aufgrund der langen Bearbeitungszeit wurde in diesem Fall ausnahmsweise auf diese Vorgehensweise verzichtet. Ich bedauere, dass ich Ihnen aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen nur die beigefügten Daten mitteilen kann. Diese E-Mail wird zusätzlich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen