Verkehrsüberwachung Verkehrsprojekt Kirchditmold

wie häufig wird das geltende Verkehrsrecht im Bereich des Verkehrsprojektes Kirchditmold auf Verstöße überprüft?
Wie viele Verstöße wurden festgestellt?
Falls keine Statistik geführt wird: Warum nicht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ordnungsamt Stadt Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsüberwachung Verkehrsprojekt Kirchditmold [#279047]
Datum
16. Mai 2023 16:35
An
Ordnungsamt Stadt Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie häufig wird das geltende Verkehrsrecht im Bereich des Verkehrsprojektes Kirchditmold auf Verstöße überprüft?<< Antragsteller:in >> Wie viele Verstöße wurden festgestellt?<< Antragsteller:in >> Falls keine Statistik geführt wird: Warum nicht? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279047/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ordnungsamt Stadt Kassel
Guten Tag << Antragsteller:in >> zu Ihrer Email vom 16. Mai 2023 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen…
Von
Ordnungsamt Stadt Kassel
Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsüberwachung Verkehrsprojekt Kirchditmold [#279047]
Datum
17. Mai 2023 15:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> zu Ihrer Email vom 16. Mai 2023 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Stadt Kassel vertritt folgende Auffassung zu Auskünften im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Die Regelung des § 1 Informationsfreiheitsgesetz beschränkt die Anwendung der §§ 80 ff HDSIG nur auf solche Informationen, die aus dem eigenen Wirkungskreis (Selbstverwaltungsangelegenheiten) der Stadt Kassel stammen. Da die Überwachung des Straßenverkehrs in den übertragenen Wirkungskreis (Auftragsangelegenheiten) fällt, kann die Herausgabe oder Bekanntgabe der gewünschten Auskünfte nicht auf §§ 80 ff. HDSIG gestützt werden. Wir bedauern Ihnen keine andere Antwort geben zu können. Freundliche Grüße