Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020

- Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020
- Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für das Jahr 2018 - 2020
im Vergleich zu entsprechendem Vorjahr

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020 [#221032]
Datum
25. Mai 2021 22:46
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020 - Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für das Jahr 2018 - 2020 im Vergleich zu entsprechendem Vorjahr
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221032/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Brandenburg
Werter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag wurde zur rechtlichen Prüfung und nachfolgender weiteren Bearbeitung an…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020 [#221032] - Eingangsbestätigung
Datum
25. Mai 2021 22:53
Status
Warte auf Antwort
Werter Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag wurde zur rechtlichen Prüfung und nachfolgender weiteren Bearbeitung an die Polizeidirektion West in Brandenburg an der Havel, Magdeburger Landstraße 11 Weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr Antragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach dem AIG ist eingegangen. Dieses ist gemäß der Verwaltungsgebühre…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020
Datum
27. Mai 2021 16:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Auskunftsersuchen nach dem AIG ist eingegangen. Dieses ist gemäß der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung - AIGGebO) vom 2. April 2001 grundsätzlich gebührenpflichtig. Der Kostenrahmen beträgt 0 - 100€ in einfachen Fällen. Die Höhe der Kosten wird erst nach Abschluss des Auskunftsverfahrens festgesetzt. Die Gebühren sind so zu bemessen, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Informationszugang andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in hiermit widerspreche ich fristwahrend und wie folgt begründet…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020 [#221032]
Datum
30. Mai 2021 09:01
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr Antragsteller/in hiermit widerspreche ich fristwahrend und wie folgt begründet der Ankündigung einer Kostennote für die Übermittlung der angefragten Daten: 1. Liegen diese Daten bereits in elektr. Form nachweisbar vor. 2. Wurden diese Verkehrsunfallbilanz bereits durch öffentliche Gelder finanziert 3. Wurde diese Daten u.a. an "ausgewählten" Journalisten ausgereicht. Der beantragten Form des Informationszugangs, die Übermittlung der Unterlage sowie die Erteilung einer Auskunft in digitaler Form, muss daher gemäß § 7 Abs. 3 AIG kostenfrei entsprochen werden. Für das zur Verfügung stellen der Unterlage sowie die einfache Auskunftserteilung in digitaler Form dürfen keine Gebühren erhoben, entsprechend § 10 Abs. 1 AIG i.V.m. § 1 Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIGGebO) i.V.m. Tarifstelle 1.1 bzw. 1.2.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BbgUIGGebO. Zudem ergeht die Übermittlung in digitaler Form auslagenfrei, da keine Auslagen anfallen. Des Weiteren weiße ich darauf, dass eine exklusiv. elektr. Kommunikation bzw. digitale Bereitstellung der Daten gewünscht ist. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221032/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Brandenburg
Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 bis 2020, „fragdenstaat #221032“ Anfrage a…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 bis 2020, „fragdenstaat #221032“
Datum
3. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfrage an die Polizei des Landes Brandenburg gerichteten E-Mail zu Auskünfte zur Thematik „Verkehrsunfallbilanzen für den Bereich der Polizei- inspektion Brandenburg“. Antrag stellen Sie dabei auf die rechtlichen Grundlagen des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass das Polizeipräsidium keine endgültigen -und damit statistisch belastbaren- Verkehrsunfallbilanzen für das Land bzw. für einzelne Dienststellen der Polizei erhebt. Es erfolgen ausschließlich Datenanlieferungen an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS). Aus diesen Datenlieferungen veröffentlicht das AfS die endgültige Verkehrsunfallbilanz für das Land Brandenburg. Sofern diese Bilanzen für einzelne Bereiche (Landkreise, Städte etc.) gewünscht werden, empfehle ich Ihnen, hierzu gezielt das AfS anzufragen. Die Kontaktdaten dazu finden Sie problemlos im Internet.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 bis 2020, „fragdenstaat #221032“ [#221…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 bis 2020, „fragdenstaat #221032“ [#221032]
Datum
5. Juni 2021 14:16
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Sehr [geschwärzt], Sehr [geschwärzt], Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nach Prüfung Abs. 1 (4) § 4 AIG (Schutz überwiegender öffentlicher Interessen) ist nicht erkennbar, warum es zu einer allg. Ablehnung kommt. Als Nachweis, dass die beauskunfteten Dokumente vorliegen, füge ich die "Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für das Jahr 2020 (im Vergleich zu 2019) vom Januar 2021 bei. Ich bitte um interne Prüfung und Bereitstellung der Dokumente der Vorjahr. Sowie um Freigabe der aktiven Nutzung. Vielen Dank ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 2020_pi-brb_verkehrslage_handout_presse.pdf Anfragenr: 221032 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Br…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ [#221032]
Datum
27. Juni 2021 18:05
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221032/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Daten nachweislich vorhanden sind. Für das Jahr 2020 konnten nachgewiesen werden, dass diese Akten vorhanden sind, jedoch nicht nach AIG bereitgestellt werden. (siehe Nachricht vom 5.6.21) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 221032.pdf - 2021-06-03_1-ruckmeldung_keine-auskunft_ocr.pdf - 2021-06-05_1-2020_pi-brb_verkehrslage_handout_presse.pdf Anfragenr: 221032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221032/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg v 25.05.21, # 221032 Sehr Antragsteller/in in…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg v 25.05.21, # 221032
Datum
6. Juli 2021 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Az. Me/002/21/1148 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg v 25.05.21, # 221032 [#221032] Sehr <&l…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg v 25.05.21, # 221032 [#221032]
Datum
4. August 2021 22:00
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ vom 25.05.2021 (#221032) wird hiermit um den folgenden begehrten Informationen/Punkte erweitert: - vollständige Verkehrsunfallbilanz der Stadt Brandenburg an der Havel für das Jahr 2020 - Verkehrsunfallbilanz der Stadt Brandenburg an der Havel für das Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 - vollständige Verkehrsunfallbilanz der Stadt Brandenburg an der Havel für das Jahr 2019 - Verkehrsunfallbilanz der Stadt Brandenburg an der Havel für das Jahr 2019 im Vergleich zu 2018 - vollständige Verkehrsunfallbilanz der Stadt Brandenburg an der Havel für das Jahr 2018 - Verkehrsunfallbilanz der Stadt Brandenburg an der Havel für das Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 - vollständige Verkehrsunfallbilanz der Stadt Brandenburg an der Havel für das Jahr 2017 - Verkehrsunfallbilanz der Stadt Brandenburg an der Havel für das Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 Hintergrund: Nach Rücksprache am 21.07.2021 mit dem Oberbürgermeister Herr Scheller erstellt die Polizei Dienststelle Brandenburg/PD West die durch die Antrag begehrten Informationen. Quelle der aktuellen Veröffentlichung für das Jahr 2016: https://www.stadt-brandenburg.de/fileadmin/pdf/Pressestelle/Polizei/Stadt_BRB_Verkehr.pdf Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221032/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg v 25.05.21, # 221032 Sehr Antragsteller/in in…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg v 25.05.21, # 221032
Datum
10. August 2021 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Az. Me/002/21/1148 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Brandenburg
Verkehrsunfallbilanz der Stadt Brandenburg an die Polizei des Landes Brandenburg gerichtete E-Mail ist eingegangen…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Verkehrsunfallbilanz der Stadt Brandenburg
Datum
10. August 2021
Status
Warte auf Antwort
an die Polizei des Landes Brandenburg gerichtete E-Mail ist eingegangen -> Prüfung und Bearbeitung erfolgt
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg v 25.05.21 Sehr Antragsteller/in in der Anlag…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg v 25.05.21
Datum
27. August 2021 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben zum Az. Me/002/21/1148 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg Anfrage #221032 [#221032] Sehr geehrte Dam…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg Anfrage #221032 [#221032]
Datum
16. Oktober 2021 01:11
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ vom 25.05.2021 (#221032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Seit der angestoßenen Vermittlung ist keine weitere Bearbeitung seitens Polizeipräsidium Brandenburg ersichtlich. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221032/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg Anfrage #221032 [#221032] Sehr geehrte Dam…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg Anfrage #221032 [#221032]
Datum
24. Oktober 2021 17:49
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ vom 25.05.2021 (#221032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 118 Tage überschritten. https://fragdenstaat.de/a/221032 Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221032/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg Anfrage #221032 [#221032] Sehr geehrte Dam…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg Anfrage #221032 [#221032]
Datum
24. Oktober 2021 17:49
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ vom 25.05.2021 (#221032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 118 Tage überschritten. https://fragdenstaat.de/a/221032 Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221032/
Polizeipräsidium Brandenburg
AW: 1279-2021: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg Anfrage #221032 [#221032] Sehr …
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: 1279-2021: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg Anfrage #221032 [#221032]
Datum
27. Oktober 2021 07:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 25.05.2021 haben Sie bereits ein Antwortschreiben des Polizeipräsidiums vom 03.06.2021 erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg vom 25. Mai 2021 Sehr Antragsteller/in in der…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg vom 25. Mai 2021
Datum
28. Oktober 2021 11:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau Merz beigefügtes Schreiben vom 27. Oktober 2021 zum Aktenzeichen 002/21/1148 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg vom 25. Mai 2021 [#221032] Sehr geehrte Da…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg vom 25. Mai 2021 [#221032]
Datum
10. Dezember 2021 10:48
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ vom 25.05.2021 (#221032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 165 Tage überschritten. Vielen Dank für die Rückmeldung vom 27.10.21. Bitte beachten Sie die Hinweise bzgl. angefragten Dokumente zu beachten. Ihr überspezifisches Dementi erfüllt nicht die Anforderungen § 6 Durchführung der Akteneinsicht des brg. Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Wir verweisen auf die Stellungnahme der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vom 28.10.21. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221032/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg vom 25. Mai 2021 [#221032] Sehr geehrte Da…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg vom 25. Mai 2021 [#221032]
Datum
27. Dezember 2021 22:26
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ vom 25.05.2021 (#221032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 221032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221032/
<< Anfragesteller:in >>
Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde - Antrag auf Akteneinsicht Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde - Antrag auf Ak…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde - Antrag auf Akteneinsicht
Datum
28. Dezember 2021
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde - Antrag auf Akteneinsicht per Fragdenstaat.de Vorgang 221032 Im Mai 2021 beantragte ich die folgenden Unterlagen: - Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020 - Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für das Jahr 2018 - 2020 Jeweils im Vergleich zu entsprechendem Vorjahr Den Nachweis der Existenz der Dokumente konnte ich am 5.6.21 mit dem Pressehandout erbringen. Die Daten werden u.a. im Rahmen der Tätigkeit der Polizei in den Verkehrs- und Unfallkommissionen bereitgestellt. Die beantragten Daten wurden trotz Prüfung (06.07.21) und Mahnung (27.08.21) durch Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg bis zum heutigen Tag weder durch die Lokale Dienststelle noch den Behördenstab/Stabsbereich Recht zur Verfügung gestellt. Der komplette Schriftverlauf ist unter https://fragdenstaat.de/a/221032 öffentlich einsehbar. Nachweislich kommt die Dienststelle und die Fachaufsicht der Dienststelle den pflichtmäßigen Aufgaben nicht nach. Daher reiche ich hiermit Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen besagte Dienststellen und Behördenstab/Stabsbereich Recht ein. Des Weiteren stellt die einseitige Übermittlung von Daten an ausgewählte Pressevertreter jedoch nicht an Verbände wie VCD oder ADFC eine Pflichtverletzung bzgl. des professionellen Umgangs der Polizei mit der Öffentlichkeit dar. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und die Bearbeitung.
Polizeipräsidium Brandenburg
Ihre Beschwerde vom 27.12.2021 an die Internetwache der Polizei des Landes Brandenburg ihrem Wunsch entsprechend b…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Beschwerde vom 27.12.2021 an die Internetwache der Polizei des Landes Brandenburg
Datum
4. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
ihrem Wunsch entsprechend bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres o.g. Schreibens und gebe Ihnen zunächst Auskunft zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages auf Akteneinsicht per Fragdenstaat.de #221032 Dieser befindet sich aktuell noch immer zur Bearbeitung im Polizeipräsidium. Infolge der Vielzahl der anhängigen -und aufgrund der Corona-Pandemie vorrangig zu bearbeitenden Vorgänge- war Ihr Anliegen etwas zurück zu stellen. Der diesbezüglich von hier nicht erfolgten Benachrichtigung Ihrerseits bitte ich nachzusehen. Gleichwohl wird Ihr Antrag, auch im Zusammenhang mit der von Ihnen vorgebrachten Beschwerde, geprüft und entsprechend beantwortet. Das Polizeipräsidium wird zu gegebener Zeit auf Sie zukommen. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
538,9 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Polizeipräsidium Brandenburg
Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032) <<E-Mail-Adresse>> Ich komme in diese…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032)
Datum
28. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>> Ich komme in diesem Zusammenhang auf Ihren vorherigen Antrag (#221032) zurück, indem Sie um die Herausgabe von Verkehrsunfallbilanzen der Stadt Brandenburg an der Havel für den Zeitraum 2018 bis 2020 ersucht haben. Aus dem parallel geführten Beschwerdeverfahren bei der Landesdatenschutzbeauftragten heraus habe ich erfahren, dass Sie bereits im Besitz eines entsprechenden sog. Handouts der ,,Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für das Jahr 2020" sind. Eine Nachfrage bei der Polizeiinspektion Brandenburg konnte die Herausgabe eines solchen Dokuments an Ihre Person nicht betätigen. Insoweit wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Herausgeber namentlich nennen wurden. Für die weitere Bearbeitung und Bewertung Ihres diesbezüglichen Antrages wäre diese Information sachdienlich.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032) [#221032] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032) [#221032]
Datum
5. Februar 2022 00:44
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ vom 25.05.2021 (#221032) wurde von Ihnen zur Vermittlung übernommen. Seitens der Polizei wurden mittlerweile über 220 Tage keine inhaltliche Bearbeitung herbeigeführt. Zusätzlich begehrt nun die Polizei mit dem Schreiben vom 28.01.2022 sichtbar von mir Informationen jedoch nicht zum Ziel des Abschlusses in der Sache sondern nur um intern die "undichte Stelle ausfindig zu machen." (vgl. Seite 2) Fazit: Den Medien- und Pressevertretern wird kostenlos Auskunft erteilt und Verbänden [geschwärzt] & [geschwärzt] enthält man die Daten weiterhin vor bzw. droht unzulässige Kosten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den aktuellen Stand der Vermittlung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 221032 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg v 25.05.21 , # 221032 [#221032] Sehr geehr…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg v 25.05.21 , # 221032 [#221032]
Datum
16. März 2022 21:56
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ vom 25.05.2021 (#221032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Vermittlungsanfrage und der eingeleiteten Maßnahmen des LDA. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Brandenburg
Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032) - StB 4.4-789-2/23/22 Anfrage #221032 -Verkehrsunfa…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032) - StB 4.4-789-2/23/22
Datum
6. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Anfrage #221032 -Verkehrsunfallbilanzen der Polizeiinspektion Brandenburg lhrer neuerlichen Antwort haben Sie das Handout für Pressevertreter hinsichtlich Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für das Jahr 2020 angefügt, ergänzt um Ihren Hinweis, dass Ihr Antrag hinreichend erfüllt wäre, wenn eine Auswertung der Verkehrsunfalldaten der Stadt Brandenburg analog des von Ihnen zur Verfügung gestellten Musters für die Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden könnte. Ferner führen Sie aus, sich mit weiteren vier Anfragen in gleicher Thematik auch an die städtischen Verkehrsunfallkommissionen bzw. Straßenverkehrsbehörden gewandt zu haben, diese aber Ihren Antragen bislang nicht nachgekommen seien. Mit Bezug auf den von Ihnen erwähnten ,Gemeinsamen Erlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Organisation, zu den Zuständigkeiten und Aufgaben von Verkehrsunfallkommissionen im Land Brandenburg‘ vom 10. Dezember 2019 (ABI./19, [Nr. 52], S. 1501) haben Sie zutreffend festgestellt, dass die Öffentlichkeitsarbeit in der Verantwortung der jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde liegt. Insoweit sind die von Ihnen begehrten Handouts der Polizei als statistische Analyse zum Verkehrsunfallgeschehen für Pressevertreter zu verstehen. Wie Sie in Besitz des Handouts für Pressevertreter für das Jahr 2020 (mit den Vergleichszahlen zu 2019) gelangt sind, dürfte nunmehr unerheblich sein. Gleichwohl ist unklar, ob Ihnen diese auch für die Jahre 2017 und 2018 vorliegen und Ihrem Ausgangsantrag damit entsprochen wäre. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um eine Information ihrerseits, ob Sie die Vergleichszahlen für 2017 und 2018 noch benötigen. Soweit Sie parallel dazu eine gesonderte Auswertung der Verkehrsunfalldaten -in Anlehnung der Statistik für die Landeshauptstadt Potsdam- für die Stadt Brandenburg an der Havel begehren, so musste geprüft werden, ob die Daten durch die Polizei vollständig generiert werden können, welcher Zeitliche Aufwand dafür notwendig ist und dies ggf. eine Kostenpflicht nach sich zieht. Auch hier bitte ich für den Fall der Aufrechterhaltung ihres Auskunftsantrages um eine entsprechende Mitteilung.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032) - StB 4.4-789-2/23/22 [#221032]
Sehr geehrte Da…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032) - StB 4.4-789-2/23/22 [#221032]
Datum
8. April 2022 15:17
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ vom 25.05.2021 (#221032) - StB 4.4-789-2/23/22 baten Sie um Rückmeldung. 1. Die Straßenverkehrsbehörde als auch die Polizei haben für sie Stadt Brandenburg/Havel insoweit für den angefragten Themenkomplex keine Daten freigegeben als auch keine Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Außer sie wurden hierzu durch externe Rahmenbedingungen gezwungen: a) Für die Jahre 2020 & 2021 wurde keine inhaltliche tragbaren Jahresberichte und Termine der Unfallkommission durchgeführt. Keine UHS wurde beseitigt und mindestens 3 weitere sind hinzugekommen in der besagten Zeit. [1] b)Zusätzlich fanden mehr als 4 Jahre keine Verkehrsschauen statt und die städtischen Verkehrsschauen 2021 genügt nicht den Vorgabe. Art und Umfang der Überprüfung sind im Grundsatz in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung im § 45 Abs. 3 IV Rn. 56 ff. gesetzlich geregelt. c) Bei beiden hoheitlichen Aufgaben wurde eine Beteiligung von Dritten fortlaufend unterlassen. 2. Dem Antragsteller liegt nur das Handouts für Pressevertreter für das Jahr 2020 vor. Insoweit bitten wir die Daten für folgende Jahre beizubringen: - Handouts für Pressevertreter für das Jahr 2021 - Handouts für Pressevertreter für das Jahr 2019 - Handouts für Pressevertreter für das Jahr 2018 Wir gehen davon aus, dass es zumutbar ist, auch für 2021 die Unterlagen beizubringen. Der Antrag läuft seit Mai 2021. 3. Auswertung der Verkehrsunfalldaten -in Anlehnung der Statistik für die Landeshauptstadt Potsdam- für die Stadt Brandenburg an der Havel Wir sind verwundert, dass die Daten nicht vorliegen und bitten um Rückmeldung bzgl. der Kostenhöhe bzgl. Arbeitsaufwandes. In 2022 haben bzw. werden erneut Verkehrsschauen und Sitzungen der Verkehrs- und Unfallkommissionen mit der Polizei Brandenburg stattfinden. Die Erstellung der Unterlagen würden in soweit eine fundierte Grundlagen für die dortige Arbeit darstellen. Insoweit profitieren Öffentlichkeit, Verbände, Presse, Polizei und Verkehrsbehörde hiervon. Wir halten daher an der Anfrage nach AIG fest und verweisen auf die Stellungnahmen des LDA. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> [1] https://ctx1.stadt-brandenburg.de/bi/...
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg vom 25.05.21, # 221032 [#221032] Sehr geeh…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg vom 25.05.21, # 221032 [#221032]
Datum
16. Mai 2022 11:08
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ vom 25.05.2021 (#221032) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 322 Tage überschritten. https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsunfallbilanz-der-polizeiinspektion-brandenburg-fur-die-jahre-2018-2020/ Insbesondere wird auf die Stellungnahmen des LDA und der Begründung meinerseits vom 8.4.22 verwiesen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ [#221032]
Datum
16. Mai 2022 11:09
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221032/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sichtbar auf Zeit gespielt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 221032.pdf - 2021-06-03_1-ruckmeldung_keine-auskunft_ocr.pdf - 2021-06-05_1-2020_pi-brb_verkehrslage_handout_presse.pdf - 2021-07-06_1-LDA_002211148_06072021.pdf - 2021-08-10_1-LDA_002211148_09082021.pdf - 2021-08-10_2-verkehrsunfallbilanz-stadt-brandenburg_polizeidirektion-west_ocred.pdf - 2021-08-27_1-LDA_002211148_26082021.pdf - 2021-10-28_1-WinWord.pdf - 2021-12-28_1-fach_dienstaufsichtsbeschwerde.pdf - 2022-01-04_1-bestatigung-der-bearbeitung_ocred.pdf - 2022-01-11_1-WinWord.pdf - 2022-01-28_1-polizei_datenaustausch_orc.pdf - 2022-02-23_1-LDA_002211148_220223.pdf - 2022-04-06_1-polizei_ruckmeldung_ocred.pdf - 2022-04-08_1-jahresbericht_brb_vuk-luk_2021.pdf - 2022-04-11_1-LDA_002211148_11042022.pdf Anfragenr: 221032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221032/
Polizeipräsidium Brandenburg
Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032) - Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/357/21 Verkehrsunfallbila…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032) - Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/357/21
Datum
23. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032) - lhre Anfragen an die Polizei Brandenburg über fragdenstaat.de - letztmalig mit E-Mails vom 11. April und 16. Mai 2022 Anlagen (4 Handouts der Polizei Brandenburg) Sehr geehrteXXX, mit dem Ziel der abschießenden Bearbeitung Ihres Ausgangsantrages aus dem vergangenen Jahr übersende ich Ihnen in der Anlage die noch ausstehenden Handouts für Pressevertreter (im Weiteren inhaltlich bekannt) für die Berichtszeitraume 2017/2018 sowie 2020/2021 zur weiteren Verwendung. Damit sehe ich Ihren Auskunftsanspruch hinreichend erfüllt. Ein von Ihnen mit E-Mail vom 04. Februar 2022 ersatzweise gestellten Antrag auf gesonderte Auswertung der Verkehrsunfalldaten -in Anlehnung der Statistik für die Landeshauptstadt Potsdam- für die Stadt Brandenburg an der Havel durfte damit nicht mehr im Raum stehen, da Ihrem ursachlichen Antrag zutreffend entsprochen wurde.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032) - Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/357/21 [#221032] Sehr…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsunfallbilanzen Polizeiinspektion Brandenburg (#221032) - Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/357/21 [#221032]
Datum
31. Mai 2022 22:41
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfallbilanz der Polizeiinspektion Brandenburg für die Jahre 2018 - 2020“ vom 25.05.2021 (#221032) wurde wie folgt bearbeitet und ausgereicht bzw. freigegeben: 1. 2018 vgl. zu 2017 für Stadt Brandenburg und Bereich PI West 2. 2020 vgl. zu 2019 für Stadt Brandenburg und Bereich PI West 3. 2021 vgl. zu 2020 für Stadt Brandenburg und Bereich PI West Warum das Jahr 2019 vgl. zu 2018 Stadt Brandenburg und Bereich PI West ausgelassen wurden bleibt unklar. Die meinerseits angefragte Information zu Punkt 3 als hilfsweise interpretiert, wurde bleib unklar. 3. Auswertung der Verkehrsunfalldaten -in Anlehnung der Statistik für die Landeshauptstadt Potsdam- für die Stadt Brandenburg an der Havel "Wir sind verwundert, dass die Daten nicht vorliegen und bitten um Rückmeldung bzgl. der Kostenhöhe bzgl. Arbeitsaufwandes. In 2022 haben bzw. werden erneut Verkehrsschauen und Sitzungen der Verkehrs- und Unfallkommissionen mit der Polizei Brandenburg stattfinden. Die Erstellung der Unterlagen würden in soweit eine fundierte Grundlagen für die dortige Arbeit darstellen. Insoweit profitieren Öffentlichkeit, Verbände, Presse, Polizei und Verkehrsbehörde hiervon." siehe Anfrage https://fragdenstaat.de/a/234985 insbesondere Dokument https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsschauen-sowie-verkehrs-und-unfallkommission/667056/anhang/2021_08_25_schulegeunfalle_sonderunfallkommission_geschwaerzt.pdf Die Prüfung der Güte der Verkehrsschauen und die Arbeit der Verkehrs- und Unfallfallkommission wurde bereits über das MIL angeregt. https://fragdenstaat.de/a/231270 Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg vom 25.05.2021, # 221032 [#221032] Sehr ge…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg vom 25.05.2021, # 221032 [#221032]
Datum
20. Juni 2022 21:44
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich bitte um Sichtung des Vorgangs entsprechend der Vorgaben der behördlichen Sorgfaltspflicht. 1. Der Vorgang ist grün eingestuft, da Daten teilweise ausgereicht wurden. 2. Im Besonderen in der Rückmeldung an die Polizei vom 31.5.2022 schlüsselt auf, in wie weit der ursprüngliche Antrag nicht bearbeitet wurde. 3. Der Verzug der Bearbeitung und die Informationen der Dienststelle Potsdam führte dazu, dass der Antrag inhaltlich erweitert wurde. Wichtige Punkte des Antrages sind offen. (vgl. Punkt 2 & 3) Um Zuarbeit bzw. Durchsetzung entsprechend der Vorgaben des AIG wird ihrerseits erbeten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.