Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen die Übersendung von Abschriften der folgenden Dokumente:

- Runderlass Innenministerium NRW – 47 - 63.13.02 – vom 03.08.2007; „Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen“
- Runderlass Innenministerium NRW – 41 - 61.05.01 - 3 – vom 25.08.2008; „Aufgaben der Polizei bei Verkehrsunfällen“
- Erlass Innenministerium NRW – 41 - 61.05.01 - 3 - vom 25.08.2008; Verkehrsunfälle
- Erlass Ministerium für Inneres und Kommunales NRW - 405 - 63.15.01 – vom 13.05.2015; Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen
- Verfügung Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW - 44 – 63.15.01 - vom 23.09.2015; Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen
- Dienstanweisung Bearbeitung von Schadensangelegenheiten mit Dienstkraftfahrzeugen der Polizei vom 11.08.2014

Bitte teilen Sie mir dies vor der Bearbeitung meines Antrages mit, sollte das Innenministerium NRW Gebühren erheben wollen.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW, wonach der Informationszugang "unverzüglich", das heißt "ohne schuldhaftes Zögern" im Sinne von § 121 Abs. 1 S. 1 BGB zu gewähren ist.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2018
  • Frist
    27. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhei…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen [#30986]
Datum
23. Juni 2018 14:34
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen die Übersendung von Abschriften der folgenden Dokumente: - Runderlass Innenministerium NRW – 47 - 63.13.02 – vom 03.08.2007; „Haltung und Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen“ - Runderlass Innenministerium NRW – 41 - 61.05.01 - 3 – vom 25.08.2008; „Aufgaben der Polizei bei Verkehrsunfällen“ - Erlass Innenministerium NRW – 41 - 61.05.01 - 3 - vom 25.08.2008; Verkehrsunfälle - Erlass Ministerium für Inneres und Kommunales NRW - 405 - 63.15.01 – vom 13.05.2015; Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen - Verfügung Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW - 44 – 63.15.01 - vom 23.09.2015; Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen - Dienstanweisung Bearbeitung von Schadensangelegenheiten mit Dienstkraftfahrzeugen der Polizei vom 11.08.2014 Bitte teilen Sie mir dies vor der Bearbeitung meines Antrages mit, sollte das Innenministerium NRW Gebühren erheben wollen. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW, wonach der Informationszugang "unverzüglich", das heißt "ohne schuldhaftes Zögern" im Sinne von § 121 Abs. 1 S. 1 BGB zu gewähren ist. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeif…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen [#30986]
Datum
4. Oktober 2018 12:59
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen“ vom 23.06.2018 (#30986) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Antrag vom 23.06.2018 bitten Sie um Übersendung mehrere Dokumente im Zusammenhang…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen [#30986]
Datum
11. Oktober 2018 15:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in mit Antrag vom 23.06.2018 bitten Sie um Übersendung mehrere Dokumente im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen. Die drei erstgenannten Dokumente sind im Internet frei zugänglich. Gemäß § 5 (4) IFG NRW ist der Antrag in Hinblick auf diese Dokumente abzulehnen. Den Erlass meines Ministeriums vom 13.05.2015, 405 - 63.15.01 habe ich Ihnen angefügt. Die Verfügung des LZPD NRW ist Ihnen bereits mit Schreiben vom 06.07.2018 durch das LZPD NRW übersandt worden. Daher ist der Antrag in Hinblick auf dieses Dokument ebenfalls gemäß § 5 (4) IFG NRW abzulehnen. Die letztgenannte Dienstanweisung ist hier nicht bekannt. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Statistik in dem von Ihnen hochgeladenen Dokument reicht bis einschließlich zum …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen [#30986]
Datum
5. Januar 2020 13:06
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Statistik in dem von Ihnen hochgeladenen Dokument reicht bis einschließlich zum Jahr 2014. Wie hat sich die Zahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen in den Jahren 2015 bis 2019 jeweils entwickelt? Für das Jahr 2014 werden 2.448 von der Polizei selbst verschuldete Unfälle angegeben, und dass es bei insgesamt 123 Verkehrsunfällen/Schadensfällen 185 verletzte Personen gab. Umfasst die Zahl 123 nur Fälle mit Eigenverschulden oder auch solche mit Fremdverschulden? Wieviele der 185 verletzten Personen waren leicht verletzt, wieviele schwer verletzt? Wieviele der 123 Fälle entfallen auf die 2.448 von der Polizei selbst verschuldeten Unfälle und wieviele verletzte Personen gab es bei Unfällen, die von der Polizei selbst verschuldet wurden? Falls letztere Zahl nicht erhoben wird, aus welchem Grund wird erhoben, wieviele Personen bei von der Polizei selbst verschuldeten Unfällen getötet werden, nicht aber, wieviele Personen dabei verletzt werden? Handelt es sich bei derartigen Verletzungen aus Sicht der Polizei um unerhebliche Kollateralschäden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/30986
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 5. Januar 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr geehr…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 5. Januar 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
26. Februar 2020 09:45
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 5. Januar 2020 begehrten Sie Informationen über Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Dienstkraftfahrzeugen der Polizei. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich nur auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungspflicht bei anderen Behörden ist hingegen nicht gegeben. In der Anlage übersende ich Ihnen daher die Entwicklung der Verkehrsunfallzahlen mit Dienstkraftfahrzeugen der Polizei für die Jahre 2015-2018. Weitere Informationen liegen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen zu Ihrem Antrag nicht vor. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass für die von Ihnen erbetenen Stellungnahmen des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem IFG NRW keine Grundlage besteht. Die begehrten Stellungnahmen stellen keine vorhandene amtliche Information im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW dar. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 5. Januar 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#3098…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 5. Januar 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#30986]
Datum
1. Oktober 2021 11:35
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hiermit Auskunft zu den entsprechenden, neueren Zahlen für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Bitte teilen Sie mir dies vor der Bearbeitung meines Antrages mit, sollten Gebühren erhoben werden. Ich danke im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/30986/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 5. Januar 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#3098…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 5. Januar 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#30986]
Datum
26. Dezember 2021 15:41
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine neue Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizeifahrzeugen“ vom 01.10.2021 (s. o.) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/30986/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 1. Oktober 2021 Sehr Antragsteller/in anbei finden Si…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 1. Oktober 2021
Datum
11. Januar 2022 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in anbei finden Sie die Zahlen der Jahre 2019 und 2020. Die Zahlen für das vergangene Jahr liegen hier noch nicht vor. Aufgrund geänderter Abfragemechanismen in den einzelnen Polizeibehörden liegen nicht mehr alle Zahlen in der Unterscheidung vor, wie Sie sie bei Ihrer letzten Anfrage erhalten haben. Zur besseren Vergleichbarkeit habe ich dennoch die gleiche Darstellungsform gewählt. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 1. Oktober 2021 [#30986] Sehr << Anrede >>…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 1. Oktober 2021 [#30986]
Datum
29. Mai 2022 15:55
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Teilauskunft. Ihr Satz "Aufgrund geänderter Abfragemechanismen in den einzelnen Polizeibehörden liegen nicht mehr alle Zahlen in der Unterscheidung vor, wie Sie sie bei Ihrer letzten Anfrage erhalten haben. Zur besseren Vergleichbarkeit habe ich dennoch die gleiche Darstellungsform gewählt" liest sich recht kryptisch und bleibt zudem an entscheidenden Stellen sprachlich sehr vage. Welche Mechanismen, die wie funktionier(t)en, wurden wann genau in welchen ("einzelnen") Polizeibehörden (Um vollständige Auflistung der Polizeibehörden wird gebeten) aus welchem Grund wie geändert? Welche ("nicht mehr alle") Zahlen liegen denn nicht mehr in der Unterscheidung vor? Diese relevante Informationen lassen Sie leider weg. Warum gibt es ein neues System, das eine schlechtere Vergleichbarkeit hat als vorher? Hängt dies mit meinen Anfragen zum Thema zusammen? Was ist der sachliche Grund für die Änderung? Liegen die Zahlen für 2021 inzwischen vor? Falls ja, bitte ich um entsprechenden Informationszugang auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Bitte teilen Sie mir dies vor der Bearbeitung meines Antrages mit sollte, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen für die Beantwortung der Fragen zur Änderung der Erfassung von Polizeiunfällen oder im Zusammenhang mit dem Informationszugang zu den Zahlen für das Jahr 2021 Gebühren erheben wollen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 30986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/30986/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 1. Oktober 2021 [#30986] Sehr << Anrede >>…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 1. Oktober 2021 [#30986]
Datum
29. Mai 2022 16:08
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in der von Ihnen übersandten Tabelle wird für das Berichtsjahr 2019 in der Spalte "davon Anzahl Verkehrsunfälle unter Inanspruchnahme von Sonder- oder Wegerechten" in der Zeile "davon Sachschadensunfälle" ein Wert (364) angegeben. Beim Berichtsjahr 2020 ist in der Spalte "davon Anzahl Verkehrsunfälle unter Inanspruchnahme von Sonder- oder Wegerechten" in der Zeile "davon Sachschadensunfälle" das Feld leer. Aus welchem Grund fehlt hier die Angabe? Wie lautet der entsprechende Wert? In der von Ihnen übersandten Tabelle wird für das Berichtsjahr 2019 in der Spalte "Anzahl Schadensfälle" in der Zeile "Eigenverschulden (gesamt, s. Ziff. 2) ein Wert (588) angegeben. Beim Berichtsjahr 2020 ist in der Spalte "Anzahl Schadensfälle" in der Zeile "Eigenverschulden (gesamt, s. Ziff. 2)" das Feld leer. Aus welchem Grund fehlt hier die Angabe? Wie lautet der entsprechende Wert? In der von Ihnen übersandten Tabelle wird für das Berichtsjahr 2019 in der Spalte "davon Anzahl Verkehrsunfälle unter Inanspruchnahme von Sonder- oder Wegerechten" in der Zeile "Verletzte - (gesamt)" ein Wert (31) angegeben. Beim Berichtsjahr 2020 ist in der Spalte "davon Anzahl Verkehrsunfälle unter Inanspruchnahme von Sonder- oder Wegerechten" in der Zeile "Verletzte - (gesamt)" das Feld leer. Aus welchem Grund fehlt hier die Angabe? Wie lautet der entsprechende Wert? In der von Ihnen übersandten Tabelle wird für das Berichtsjahr 2019 in der Spalte "Anzahl Verkehrsunfälle" in der Zeile "Eigenverschulden (gesamt, s. Ziff. 2) ein Wert (2080) angegeben. Beim Berichtsjahr 2020 ist in der Spalte "Anzahl Verkehrsunfälle" in der Zeile "Eigenverschulden (gesamt, s. Ziff. 2)" das Feld leer. Aus welchem Grund fehlt hier die Angabe? Wie lautet der entsprechende Wert? Bitte teilen Sie mir dies vor der Bearbeitung meines Antrages mit sollte, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen für die Schließung der Lücken in der Teilauskunft Gebühren erheben wollen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 30986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/30986/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 1. Oktober 2021 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 1. Oktober 2021
Datum
13. Juni 2022 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Nachfrage vom 29. Mai 2022 zur Beantwortung Ihres IFG-Antrags vom 11. Januar 2022 danke ich Ihnen. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die erfragten Zahlen für den Berichtszeitraum 2021 nunmehr vorliegen. Die Zahlen für die Berichtszeiträume 2019 und 2020 wurden Ihnen bereits am 11. Januar 2022 durch Herrn Hausberg übermittelt. In Ergänzung dazu sind im Anhang die Zahlen für das Jahr 2021 dargestellt. Der in § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich nur auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen - vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungspflicht bei anderen Behörden ist hingegen nicht gegeben. Wie Ihnen durch Herrn Hausberg bereits mitgeteilt wurde, hat sich der Abfragemechanismus gegenüber den Polizeibehörden des für die Erhebung der Daten zuständigen Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) geändert. Die von Ihnen monierten Zahlen sind nicht mehr Bestandteil der Datenübermittlung an unser Haus und liegen hier entsprechend nicht vor. Demnach können diese auch nicht dargestellt und an Sie übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen