Verkehrsunfallstatistik

Basierend auf der Verkehrsunfallstatistik 2021:

- Aufschlüsselung der Unfälle mit Todesfolge unter Drogeneinfluss nach Drogenart (zählt hierzu auch Alkohol?)
- Aufschlüsselung der E-Bike Unfälle nach Unfallverschulden (E-Bike-FahrerIn, Kfz, LKW usw.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsunfallstatistik [#243232]
Datum
14. März 2022 15:17
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Basierend auf der Verkehrsunfallstatistik 2021: - Aufschlüsselung der Unfälle mit Todesfolge unter Drogeneinfluss nach Drogenart (zählt hierzu auch Alkohol?) - Aufschlüsselung der E-Bike Unfälle nach Unfallverschulden (E-Bike-FahrerIn, Kfz, LKW usw.)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243232/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in im Jahr 2021 wurden 4.84…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
15. März 2022 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in im Jahr 2021 wurden 4.847 Verkehrsunfälle mit Verunglückten unter Beteiligung von Pedelecfahrenden polizeilich erfasst. In 2.367 Fällen war der Pedelecfahrende Unfallverursacher. Die weiteren angefragten Daten liegen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vor. Daten zu Straßenverkehrsunfällen werden gemäß Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz den statistischen Ämtern der Länder (für Nordrhein-Westfalen der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen) durch die erhebende Stelle regelmäßig zugeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#243232] Sehr geehrte Damen und Herren, vi…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#243232]
Datum
23. April 2022 12:33
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen herzlichen Dank für die Informationen. Ihrer Rückmeldung entnehme ich, dass Ihnen ein Teil der von mir angefragten statistischen Daten nicht vorliegen. Demnach schlussfolgere ich, dass die von Ihrem Minister Reul getätigten Aussagen erfunden und nicht durch statistische Daten belegbar sind (z.B.: https://rp-online.de/nrw/panorama/verkehrsunfallstatistik-nrw-raser-und-drogen-machen-der-polizei-sorgen_aid-67127461). Die Daten lassen, wenn Sie mir die gefragten Zahlen nicht liefern können, keinen Schluss auf die Auswirkungen der Legalisierung von Cannabis auf die Zahl der Unfalltoten zu. Können Sie dies bestätigen, oder liegen Ihnen entgegen Ihrer zuvor getätigten Auskunft weitere Daten hierzu vor? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243232/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#243232] Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#243232]
Datum
4. Mai 2022 12:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> meine Antwort bezieht sich auf die konkret von Ihnen in Ihrem Antrag vom 14.03.2022 benannten Daten. Wie Ihnen in meiner Antwort vom 15.03.2022 mitgeteilt, liegen mir diese in dieser Form nicht vor. Eine Verpflichtung, diese Daten zur Beantwortung Ihres Antrages zu beschaffen oder aufzubereiten ergibt sich aus § 4 Absatz 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW für mich nicht. Für allgemeine Verkehrsunfalldaten darf ich Sie noch einmal auf meinen Hinweis auf den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen aufmerksam machen. Bezogen auf Ihre Rückfrage mit Bezug auf den Artikel der Rheinischen Post vom 14.03.2022 darf ich wie folgt ergänzen: Im Jahr 2021 starben 11 Menschen bei Verkehrsunfällen, bei denen die Ursache „sonstige berauschende Mittel“ in der Verkehrsunfallanzeige vermerkt wurde. In den Jahren 2017 bis 2020 verstarben im Vergleich dazu 5, 7, 8, 6 Menschen. Eine Aufschlüsselung nach bestimmten Drogenarten erfolgt dabei nicht. In den Jahren 2017 bis 2021 ereigneten sich 526, 576, 571, 506 und 490 Verkehrsunfälle mit Leicht- oder Schwerverletzten sowie Getöteten (Verkehrsunfallkategorien 1-3), bei denen als Verkehrsunfallursache „sonstige berauschende Mittel“ festgestellt wurde. Im Jahr 2017 wurden 16.660 Fahrzeugführende kontrolliert, bei denen „sonstige berauschende Mittel“ festgestellt wurden (ohne Verkehrsunfälle). Im Jahr 2021 waren es 20.261 Verstöße. Bei der im Artikel veröffentlichen Anzahl von 20.210 Verstößen handelt es sich um eine vorläufige Zahl. Die Rechtsgrundlage der Erhebung sind die Entscheidung 93/704/EG über die Einrichtung einer gemeinschaftlichen Datenbank über Straßenverkehrsunfälle sowie das Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle (Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz - StVUnfStatG) vom 15. Juni 1990, zuletzt geändert durch Artikel 298 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S.2407) und in der Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden vom 21. Dezember 1994, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften vom 6.Juni 2007 (BGBl. I S. 1047). Die Unfallursachen werden von den aufnehmenden Polizeibeamtinnen und -beamten entsprechend ihrer Einschätzung erfasst. Es wird unterschieden zwischen allgemeinen Ursachen (z. B. Straßenglätte, Nebel), die auf äußere Gegebenheiten zurückzuführen sind, und personenbezogenem Fehlverhalten (wie Vorfahrtsmissachtung, nicht angepasste Geschwindigkeit usw. oder auch Alkohol oder sonstige berauschende Mittel nach entsprechender polizeilicher Feststellung), das bestimmten Fahrzeugführenden oder zu Fuß Gehenden zugeschrieben wird. Je Unfall können bis zu acht Unfallursachen angegeben werden, darunter zwei allgemeine Ursachen und je drei personenbezogene Ursachen für den ersten Unfallbeteiligten (Hauptverursacher) und einem weiteren Unfallbeteiligten. Mit freundlichen Grüßen